Nach der Flucht aus Ostpreußen wohnte die Familie Hohlstein in Peißen bei Halle. Als 18-Jähriger meldete sich Helmut Hohlstein zur Deutschen Grenzpolizei. Im Frühjahr 1958 diente er als Gefreiter in der Grenzkompanie Schattin. Am 22. Mai hatte er dienstfrei. Er suchte eine Gaststätte auf und kehrte gegen 18.30 Uhr wieder in die Unterkunft zurück. Am späten Abend verschwand der Gefreite unter Mitnahme seiner Maschinenpistole aus der Kaserne. Bei Tagesanbruch begann im Grenzgebiet entlang der Wakenitz die Suche nach dem Fahnenflüchtigen. Ein Suchtrupp der Grenzpolizei entdeckte am 23. Mai 1958 gegen 15 Uhr auf dem Zehn-Meter-Kontrollstreifen eine Fußspur nach Westdeutschland sowie ganz in der Nähe ein Magazin der Maschinenpistole Hohlsteins und seine Tasche. Der Gesuchte selbst blieb unauffindbar.
Am Nachmittag des 31. Mai 1958 erschien ein Beamter der schleswig-holsteinischen Wasserschutzpolizei an der Grenze und teilte dem dort anwesenden stellvertretenden Politoffizier der Grenzkompanie Schattin die Bergung eines ertrunkenen Grenzpolizisten mit. Nach den Papieren, die man bei der Wasserleiche fand, handelte es sich um Helmut Hohlstein. Die Lübecker Kriminalpolizei übergab den Leichnam Hohlsteins am 2. Juni 1958 am Grenzübergang Lübeck-Schlutup Mitarbeitern des Volkspolizeikreisamtes Grevesmühlen.