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Biografisches Handbuch

Maria Ahrens

geboren am 26. August 1867 in Lieps | angeschossen am 28. März 1957, verstorben am 3. April 1957 | Ort des Vorfalls: Schwanheide, nahe Grabow (Mecklenburg-Vorpommern)
Die 89-Jährige befand sich auf dem Weg von ihrem Heimatort Schwanheide-Ausbau nach Pieperkaten. Sie durchlief ein offenes flaches Gelände im Grenzbereich. Aus der Waffe eines Grenzpostens auf dem Hochstand löste sich plötzlich ein Schuss, der Maria Ahrens tödlich verletzte.

Der Grenzpolizist Fritz M. befand sich am 28. März 1957 mit einem Kameraden auf dem Kontrollturm in Pieperkaten im Grenzdienst. Um zu sehen, ob seine Waffe in Ordnung ist, lud er sie mehrmals durch, denn bei vorherigen Schießübungen waren gelegentlich Ladehemmungen aufgetreten. Während dieser Waffenüberprüfung sah er eine Frau in einiger Entfernung über das Feld laufen. Dennoch hielt er seine Waffe in ihre Richtung. Die 89-Jährige befand sich auf dem Weg von ihrem Heimatort Schwanheide-Ausbau nach Pieperkaten. Sie durchlief das offene flache Gelände im Grenzbereich, als sich plötzlich ein Schuss aus der Waffe des Grenzpostens Fritz M. löste, der Maria Ahrens traf.

Später sagte Fritz M. aus, er habe nicht bedacht, dass sein Karabiner geladen war. Er habe die Waffe auf den Fensterrand des Wachturms gelegt und in Richtung des Weges gezielt, auf dem sich Maria Ahrens befand. Als die Waffe mit dem Kolben an seiner Schulter lag, sei er zufällig an den Abzug gekommen, sodass ein Schuss fiel. Erst in diesem Moment habe er bemerkt, dass die Frau direkt in der Schusslinie stand. Das Geschoss traf Maria Ahrens in den Oberkörper. Sie stürzte sofort zu Boden.

Fritz M. hatte zunächst angenommen, die Frau sei nicht getroffen worden, sondern sei durch den Schreck lediglich umgefallen. Gemeinsam mit seinem Kameraden eilte er zur gestürzten Frau. Sie konnten keine äußeren Verletzungen feststellen und trugen sie zum Wachturm. Daraufhin verständigten sie das Grenzkommando Nostorf. Gegen 17 Uhr erreichte der zwischenzeitlich verständigte Enkel von Maria Ahrens den Unglücksort und brachte seine Großmutter zusammen mit einem Gefreiten des Kommandos in ihre Wohnung nach Schwanheide-Ausbau. Auch ihm waren keine Verletzungen aufgefallen, sodass er meinte, seine Großmutter hätte einen Schlaganfall erlitten. Er legte sie in die Stube auf das Sofa. Erst am Morgen des Folgetages stellten Angehörige die Schussverletzung fest. Nachdem die Wunde verbunden war, verständigte die Familie die Grenzbrigade in Wittenburg. Diese veranlasste die Überführung der verletzten Frau in das Krankenhaus nach Boizenburg. Dort stellten die Ärzte einen rechtsseitigen Lungendurchschuss festst. Die 89-jährige Maria Ahrens starb am 3. April 1957 gegen 15 Uhr an den Folgen ihrer Schussverletzung im Boizenburger Krankenhaus.

Nach Abschluss der Ermittlungen erhob die Militärstaatsanwaltschaft Ende Mai 1957 Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Grenzpolizisten Fritz M. Er erhielt eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten. In der Urteilsbegründung hieß es, der Angeklagte „gestand unumwunden seine Handlungsweise ein und gab auch zu erkennen, daß er bereits Lehren aus dieser Tat gezogen hat“. Da er kurz nach der Tat zweimal wegen vorbildlicher Dienstdurchführung belobigt wurde, blieb Fritz M. im Dienst bei der Deutschen Grenzpolizei.


Biografie von Maria Ahrens, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/80-maria-ahrens/, Letzter Zugriff: 21.11.2024