In einer der kältesten Nächte des Winters 1962/63 verabredeten sich sieben junge Arbeiter der Elbe-Werft Boizenburg an der Bahlener Konsum-Gaststätte „Harders“. Sie waren entschlossen, an diesem Abend die Flucht über die zugefrorene Elbe in den Westen zu wagen. Auf diesem Weg war in den ersten Januarwochen 1963 bereits 23 jungen Leuten die Flucht im Raum Boizenburg geglückt. Das Thema war Tagesgespräch unter den Werftarbeitern, die erfolgreichen Fluchten motivierten die Arbeiter zu weiteren Versuchen. Erste Absprachen zur Flucht trafen die sieben jungen Männer am 16. Januar 1963. Am 19. Januar gegen 19.30 Uhr verließen sie die Gastwirtschaft „Harders“ und bewegten sich etwa 800 Meter auf der Straße in Richtung Gülze. Auf einem Feldweg marschierten sie weiter in Richtung Soltow. Sie wussten, dass die Ablösung der Grenzposten um 22 Uhr erfolgte und wollten diesen Umstand nutzen. Am Waldrand südlich von Bahlen verließen sie den Feldweg und liefen querfeldein in Richtung Radegast. Auf dem Weg mussten sie einen kleinen vereisten Bach überqueren. Helmut Breuer brach bis zu den Knien ein und setzte die Flucht dann bei minus 20° C mit nasser Kleidung fort. Bei Erreichen des Sudedeiches trennte sich die Gruppe. Vier von ihnen tarnten sich mit weißen Bettlaken und Lappen, die sie um ihre Schuhe wickelten. So konnten sie sich in der Schneelandschaft ungesehen und relativ zügig fortbewegen. Während diesen vier die Flucht gelang, bewegten sich die anderen drei nur langsam kriechend vorwärts und verloren den Anschluss an die Gruppe. Etwa 800 Meter südöstlich von Gothmann wurden die drei – vermutlich aufgrund fehlender Tarnung – gegen 21.15 Uhr von den Grenzposten aus einer Entfernung von 70 bis 80 Metern entdeckt, sogleich mit Scheinwerfern erfasst und zum Aufstehen angerufen. Als sie auf den Anruf sowie auf einen Warnschuss nicht reagierten, schoss ein Grenzposten, der auf sie zulief, einen Feuerstoß aus seiner MPi in die Luft und eröffnete sodann aus einer Entfernung von 40 bis 50 Metern gezielt das Feuer. Er traf Helmut Breuer.
Nach dem Aufschrei des Verletzten sprangen seine beiden Begleiter auf und hoben die Hände. Als einer der beiden dem Verwundeten zu helfen versuchte, unterband das ein Grenzsoldat, mit der Drohung, auch auf ihn zu schießen, wenn er sich hinunterbeuge. Der Verletzte habe laut gestöhnt, dass er nicht mehr richtig sprechen könne. Unter Schmerzen stieß er aus, dass er keine Luft mehr bekomme. Da das Grenzmeldenetz in diesem Abschnitt nicht einsatzbereit und der Postenführer nicht mit einer Leuchtpistole ausgerüstet war, brachte die Streife die beiden Festgenommenen zur Grenzkompanie Gothmann. Der Verletzte blieb unversorgt liegen. Gegen 22 Uhr traf schließlich Hilfe ein. Dann endlich transportierten Grenzsoldaten Helmut Breuer auf einem Stahlbett in Richtung Gothmann. Ein Rettungswagen brachte ihn gegen 23 Uhr in das Krankenhaus nach Boizenburg. Dort kam er noch in ansprechbarem Zustand an, erlag jedoch trotz entsprechender Behandlung am 20. Januar 1963, gegen 3.55 Uhr, seinen Verletzungen. Die behandelnden Ärzte stellten Einschüsse in der rechten vorderen Achsel zwischen der siebten und achten Rippe sowie links auf gleicher Höhe fest. Seine Füße steckten in den nassen Schuhen, waren geschwollen und hart wie Eis. Über den Kniescheiben fanden sich blauschwarze Hautveränderungen durch Erfrierung. Nach der Obduktion wurde schließlich als Todesursache des 18-Jährigen eine Verblutung in der Brusthöhle infolge einer Leber- und Zwerchfelldurchbohrung nach Durchschuss der Brust- und Bauchhöhle festgestellt.
Helmut Breuer und seine beiden Freunde Helmar B. und Helmut S. kannten sich seit ihrer gemeinsamen Lehrzeit auf der Elbewerft Boizenburg, wo sie ab 1958 eine Ausbildung als Schweißer und Schiffbauer absolvierten. Sie bewohnten das Internat in Boizenburg und verbrachten neben der Arbeits- und Schulzeit auch ihre Freizeit miteinander. Nach der dreijährigen Lehrzeit bezogen sie ihre Zimmer in einem Boizenburger Ledigenheim. Nach der Festnahme und den ersten Verhören der Freunde Helmut Breuers wurden sie zum Untersuchungsgefängnis der Staatssicherheit nach Schwerin gebracht, wo sie bis zur Urteilsverkündung in Einzelhaft saßen. Das Kreisgericht Hagenow verurteilte die beiden Jugendlichen zu 15 Monaten Haft und erließ ein Aufenthaltsverbot für den Grenzkreis. Die „ausgezeichnete Handlung“ der Grenzposten wurde sofort in allen Einheiten ausgewertet. Der Postenführer und der Posten wurden mit je 100 Mark prämiert.
Später erinnerten sich die beiden Freunde Helmut Breuers, wie sie damals abgeführt wurden: „Je weiter wir gingen, umso leiser wurde sein Wimmern, bis es letztlich aufgrund der Entfernung nicht mehr zu hören war.“ Im Rückblick bewerteten sie den spontanen Entschluss zur Flucht als „jugendlichen Leichtsinn“. Da man sie allerdings schon festgenommen hatte und sie auf dem Boden lagen, sei es nur schwer verständlich, warum die Grenzposten gezielt auf sie schossen: „Die hätten ja nicht gleich schießen müssen oder brauchen.“
Ein Ermittlungsverfahren gegen den Todesschützen wurde in den frühen 1990er Jahren eingestellt, da er bereits verstorben war.