Die vier Jugendlichen Hermann B., Gert Könenkamp, Rainer M. und Johannes R. hatten nicht mit der frühen Morgensonne gerechnet, als sie am 5. August 1962 gegen 1 Uhr von Neuhaus aus in Richtung Elbe aufgebrochen waren. Sie kamen aus Schwerin und wollten aus unterschiedlichen Gründen die DDR verlassen. Der 16-jährige Johannes R. lehnte die politische Orientierung des Schulunterrichts ab und plante, in der Bundesrepublik sein Abitur abzulegen. Hermann B. stand der sozialistischen Entwicklung der DDR skeptisch gegenüber. Seine Geschwister lebten in Hamburg. Auch Rainer M., dessen Vater in Hessen lebte, war mit den politischen Verhältnissen in der DDR unzufrieden. „Gert war ähnlich gesinnt“, erinnerte sich Rainer M.: „Gert war Feuer und Flamme. Er entschloß sich sofort mit uns in den Westen zu flüchten.“ Gert Könenkamp wollte eigentlich erst die Schule abschließen, bevor er versuchen würde, zu seinem Vater nach Hamburg zu gelangen, den er seit zwei Jahren nicht mehr gesehen hatte. Er wohnte bei seinen Großeltern und war mit 15 Jahren der Jüngste unter den Freunden, die beschlossen hatten, in den Sommerferien über die Elbe zu schwimmen.
Johannes R., der schon seit einiger Zeit in Neuhaus bei Darchau lebte, empfing die drei Freunde, die am 4. August 1962 mit der Bahn nach Neuhaus kamen. Sie besprachen noch einmal ihr Vorhaben und warteten in einem Gasthaus den Einbruch der Dunkelheit ab. Querfeldein laufend mussten sie zunächst den Fluss Krainke durchschwimmen, um nicht beim Betreten des Sperrgebietes von den Wachtposten kontrolliert zu werden. Hier wurde sich Rainer M. der schwimmerischen Herausforderung bewusst, die eine Überquerung der Elbe für ihn bedeutet hätte, und kehrte um. Die anderen drei Freunde gelangten auf einem Feldweg bis zum Elbdeich bei Darchau. In der Morgendämmerung betraten sie die Deichkrone; da hörten sie plötzlich jemanden pfeifen. Zwei Grenzsoldaten hatten sie bemerkt. Nun muss alles ganz schnell gegangen sein. Die Soldaten waren gut 200 Meter entfernt, sodass die Freunde hoffen konnten, noch rechtzeitig ins Wasser zu kommen. Johannes R. lief auf der vor ihnen liegenden Buhne entlang, zog sich aus und tauchte in die Elbe. Da begannen die Soldaten bereits, aus ihren Maschinenpistolen zu schießen. Hermann B. und Gert Könenkamp sprangen neben dem Buhnenkopf ins Wasser. Dabei muss sich Gert Könenkamp an einem Stein am Elbufer äußerst schmerzhaft im Gesicht verletzt haben. Bedroht von den in das Wasser schießenden Soldaten, kehrte Hermann B. an Land zurück, wo er festgenommen wurde. Dem stark blutenden Gert Könenkamp fehlte hierfür die Kraft. Seinem Freund hatte er noch zugerufen, dass er Hilfe braucht. Doch dieser wurde aufgefordert, an Land zu kommen. Die Tagesmeldung der Grenztruppen bemerkt zu Gert Könenkamp, „es wurde beobachtet, daß er unterging“. Johannes R. erreichte das niedersächsische Ufer.
Weil Johannes R. nicht angeben konnte, was mit seinen Freunden geschehen war, startete der Zoll eine Suchaktion. Gegen 8 Uhr bot sich den Beamten ein unheimliches Bild: Von zwei Booten der Grenztruppe aus wurde die Elbe mit Totenangeln durchkämmt. Erst fünf Tage später bargen Fischer die Leiche von Gert Könenkamp bei Radegast (Niedersachsen). Im Städtischen Krankenhaus in Lüneburg musste der Vater seinen Sohn identifizieren. Die gerichtsmedizinische Untersuchung der Leiche ergab, dass Gert Könenkamp ertrunken war; die Schüsse der Grenzsoldaten hatten ihn nicht getroffen. Er wurde am 20. August 1962 auf dem Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg beigesetzt.
Der festgenommene Hermann B. wurde nach Schwerin überführt, vernommen und am nächsten Tag seinem Vater übergeben. Anfang September 1962 verurteilte ihn das Kreisgericht Schwerin wegen Verstoßes gegen das Passgesetz zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Auch Rainer M. vernahm das MfS. Von einer Anklage vor Gericht wurde jedoch abgesehen.