Am 3. Juli 1951 um Mitternacht patrouillierte eine Streife der bayerischen Grenzpolizei bestehend aus Georg Nirschl (38) und seinem Kollegen Popp an der Staatsgrenze im Raum Hohenberg. Sie gingen zuerst zur Pfeifermühle, wo sie auf ihre Kollegen Blechschmidt und Müller trafen. Nach einer kurzen Unterredung setzten sie ihren Streifengang auf der Straße nach Sommerhau fort. Als sie dort nichts Bemerkenswertes feststellten, bezogen sie eine Wachposition an der sogenannten „Grünstegbrücke“ über die Eger. Es war ihnen bekannt, dass diese Brücke mehrfach von tschechoslowakischen Geheimagenten als Übergang genutzt worden war. Plötzlich erschallte Lärm und Gesang. Mehrere Betrunkenen aus dem nahe gelegenen Sommerhau näherten sich. Popp schlug Nirschl vor, diese Personen zu überprüfen.
Für 1:50 Uhr war von der tschechoslowakischen Seite die Grenzüberquerung durch zwei tschechoslowakische Agenten über die Grünstegbrücke nach Bayern geplant. Die Agenten wurden von dem Soldaten der Grenzwache Jaroslav Kolenský begleitet. Nirschl und Popp hörten vor ihrer Stellung plötzlich Schritte und erkannten die Silhouette eines Mannes. Als dieser noch etwa 6 Meter von ihnen entfernt war, riefen sie ihn an: „Halt! Polizei!“. Darauf gab der Mann, der sich bereits auf bayerischem Gebiet befand, sieben Schüsse mit seiner Pistole in Richtung der Grenzpolizisten ab und lief über die Grenze zurück. Nirschl ließ seinen Diensthund von der Leine, der den Mann auf der Brücke erreichte und sich in seiner Kleidung verbiss. Der die Agenten begleitende Grenzsoldat Kolenský feuerte in Richtung der deutschen Grenzpolizisten zwei bis drei Salven aus seinem Maschinengewehr ab. Von bayerischer Seite fielen 8 bis 10 Schüsse. Nirschl, der versuchte, seinen Hund zurückzurufen, wurde angeschossen. Sein Kollege Popp lief, nachdem er dem schwer verletzten Georg Nirschl erste Hilfe geleistet hatte, in die ca. 800 Meter entfernte Pfeifermühle, um einen Notruf abzusetzen. Der Hund blieb bei dem Sterbenden zurück. Ein nach etwa einer halben Stunde eintreffender Arzt konnte nur den Tod Nirschls feststellen.
Am nächsten Morgen trafen bayerische Kriminalpolizisten und ein Gerichtsarzt vor Ort ein. Nach der Feststellung, dass Nirschl von einer 9mm-Patrone tödlich verletzt worden war, lag auf der Hand, dass diese aus einem tschechoslowakischen Maschinengewehr stammte. Die Schussabgabe von tschechoslowakischer Seite bestätigten auch drei der jungen Männer, die sich in der Nacht angeheitert ganz in der Nähe befunden hatten. Sie dachten, sie selbst würden beschossen und meldeten das umgehend der Grenzpolizei. Die Schussabgabe auf Georg Nirschl hatten sie nicht mitbekommen.
Georg Nirschl hinterließ seine Frau Johanna und seinen zweijährigen Sohn. Im Jahre 1997 beschäftigte sich das Amt für Dokumentation der Verbrechen des Kommunismus mit dem Vorfall, konnte jedoch nicht feststellen, wer der Agent mit dem Decknamen „ml 16“ war. Aus der Schilderung weiterer Grenzpolizisten geht hervor, dass zwei Personen beim Gasthaus Reichsgrenze beobachtet wurden. Ein eingesetzter Suchhund verlor jedoch nach 300 Metern ihre Spur.
Zwei Stunden nach den tödlichen Schüssen auf Georg Nirschl wurde südwestlich von Hohenberg ein tschechisch sprechender Mann festgenommen und wegen Spionageverdacht der amerikanischen Constabulary übergeben. Er gab in der Vernehmung zu, dass er wichtige Dokumente in der Nähe der Grenze verstecken sollte. Man fuhr ihn zur Grenze, um diese zu holen. Unterwegs griff der Festgenommene plötzlich einen seiner Bewacher an, sprang aus dem Jeep und ergriff die Flucht. Die Constabularies konnten ihn wieder einfangen und zurück zum Fahrzeug bringen. Als sie an die Grenze heranfuhren, gelang es ihm erneut aus dem Jeep zu springen und trotz Beschuss auf tschechoslowakisches Gebiet zu entkommen. Ob es sich bei dem Mann um einen der Agenten handelte, die über die Grünstegbrücke geschleust wurden, muss offen bleiben.
Am 17. Juli 1951 übergab die Prager Botschaft der Vereinigten Staaten dem tschechoslowakischen Außenministerium eine Note der amerikanischen Regierung, die eine sofortige Untersuchung des Vorfalls verlangte. In dem Schreiben betonte die amerikanische Seite, dass die ČSR in kurzer Zeit bereits eine dritte Verletzung der staatlichen Souverenität zu verantworten habe. Das tschechoslowakische Außenministerium wies die Vorwürfe zurück und antwortete am 28. Juli 1951, dass es im Gegenteil “zu der Grenzverletzung” von bayerischer Seite aus kam und dass von Bayern auf die tschechoslowakische Seite geschossen wurde. Ein unbekannte Täter habe die Grenze überquert und sei nach einer Schießerei zurück nach Bayern geflüchtet. Jedweder Grenzübertritt wurde von tschechoslowakischer Seite energisch bestritten. Die amerikanische Botschaft wiederholte im Schreiben vom 31. August 1951 ihre Vorwürfe und wies darauf hin, dass die aufgefundenen Patronen aus einer Maschinenpistole tschechoslowakischer Herkunft verschossen wurden. Die tschechoslowakischen Seite wolle offenbar die Schuldigen decken.
Ein Gedenkstein an der Grünstegbrücke (neben der Straße nach Selb) erinnert heute an den tödlichen Zwischenfall von 1951.