Jürgen Lange wurde am 8. Dezember 1955 in Werdau geboren und hatte den Beruf eines Tischlers erlernt. Im Grundwehrdienst, den er am 6. März 1975 angetreten hatte, wurde er zum MPi-Schützen und Kraftfahrer ausgebildet. Er galt als ruhiger, kameradschaftlicher und bescheidener Mensch. In die Grenzkompanie Eishausen war er erst vor Kurzem versetzt worden. Klaus-Peter Seidel war sein Postenführer und Stubenkamerad.
Der Postendienst, den der 20-jährige Grenzsoldat Jürgen Lange und der Gefreite Klaus-Peter Seidel gemeinsam mit weiteren Angehörigen der Grenzkompanie Eishausen am 18. Dezember 1975 um 17 Uhr antraten, war kein Routineeinsatz. Seit dem 15. Dezember fahndete ein Großaufgebot aus Grenztruppen, Polizei und MfS nach dem bewaffneten Fahnenflüchtling Werner Weinhold. Es herrschte höchste Alarmbereitschaft in der Grenzkompanie Eishausen, da bereits am Vormittag bei der Suche nach dem Deserteur in einem unzugänglichen Waldgebiet Schüsse gefallen waren und das gestohlene Fluchtauto Weinholds nur fünf Kilometer vom Einsatzgebiet entfernt in Schnackendorf aufgefunden wurde. Bei der Befehlsausgabe schärfte der Kompaniechef den Soldaten ein, der Deserteur müsse unter allen Umständen festgenommen werden, und sofern er auf Anrufe nicht reagiere, sei sofort von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Doch nicht nur die Gefahr, die von dem gesuchten Deserteur ausging, beschäftigte die Soldaten. Hinzu kam die unangenehme Aussicht auf einen erneuten strapaziösen Nachtdienst, bei dem sie bei Temperaturen von bis zu minus 20 °C in einer sternklaren Nacht zwölf Stunden Posten stehen mussten. Erschöpft und übermüdet von dem nun schon drei Tage andauernden Sondereinsatz bezogen Seidel und Lange gegen 18 Uhr zwei Kilometer südlich der Ortschaft Harras die ihnen zugewiesene Stellung. Sie befand sich in einer Erdkuhle im freien Gelände zwischen dem Hochwald und der Grenzsicherungsanlage.
Jürgen Lange und Klaus-Peter Seidel erhielten am 19. Dezember 1975 früh gegen 1 Uhr Nachtverpflegung. Noch um 2 Uhr sah der Zugführer des Abschnitts beide Soldaten neben ihrer Stellung sitzen, mit den Rücken an einem Baumstumpf neben der Erdkuhle gelehnt. Anschließend muss sich Jürgen Lange auf seinen Regenumhang gelegt haben. Um 2.15 Uhr hörten mehrere Posten im Grenzabschnitt einen langen Feuerstoß. Als der Zugführer daraufhin zu den Posten eilte, fand er Klaus-Peter Seidel auf dem Rücken und Jürgen Lange auf der Seite liegend vor, beide bewusstlos und mit schweren Schussverletzungen. Während die Grenztruppen danach mit Hundemeuten das Waldgebiet durchkämmten, in dem der Flüchtling Weinhold noch immer vermutet wurde, war dieser bereits per Anhalter und Bahn nach Nordrhein-Westfalen unterwegs, um dort bei Verwandten unterzukommen.
Die Tatortuntersuchungen ergaben, dass Weinhold sich bis auf fünf Meter an die Posten herangeschlichen hatte und das Feuer eröffnete. Jürgen Lange wurde von vier Kugeln in Rücken und Arme getroffen, Klaus-Peter Seidel sitzend oder im Aufstehen begriffen von sieben Kugeln in Brustkorb und Beine. Beide verbluteten noch am Tatort.
Informiert von DDR-Fahndungsmeldungen und Medienberichten aus der DDR nahm die Polizei am 21. Dezember Werner Weinhold in Recklinghausen fest. Bei seinen Vernehmungen gab er zu, auf der Flucht ein Fahrzeug entwendet und auf zwei Soldaten geschossen zu haben. Die wiederholten Auslieferungsgesuche der Generalstaatsanwaltschaft der DDR lehnte die bundesdeutsche Seite ab, Weinholds Schuld sollte in einem rechtsstaatlichen Verfahren geklärt werden. Am 2. Dezember 1976 sprach ihn das Schwurgericht Essen von der Anklage des zweifachen Totschlags frei und legte eine Entschädigung für die erlittene Untersuchungshaft fest. Da die DDR trotz entsprechender Rechtshilfeersuchen keine Beweismittel übergab und auf einer Auslieferung Weinholds bestand, schenkte das Gericht der Aussage des Angeklagten Glauben, er habe in Notwehr auf die Schüsse eines der Grenzsoldaten reagiert. In der DDR stieß dieser als „Schandurteil“ bezeichnete Freispruch aus Essen auf Empörung. Hier waren Jürgen Lange und Klaus-Peter Seidel posthum zu Unteroffizieren befördert und mit dem Kampforden „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ ausgezeichnet worden. Sie wurden in Eishausen mit einer Gedenktafel und einem Gedenkzimmer geehrt, jährlich zum Todestag von Lange und Seidel besuchten später Grenzsoldaten, Betriebsgruppen und Schülerdelegationen deren Grabstätten in Werdau und auf dem Waldfriedhof in Oberschöneweide.
Der Bundesgerichtshof rügte am 9. September 1977 den Freispruch Werner Weinholds wegen unzureichender Aufklärung des Sachverhalts und verwies den Fall an das Landgericht Hagen zur erneuten Verhandlung. Im zweiten Weinhold-Prozess lag nun ein vom Bezirksgericht Dresden überstelltes Protokoll zur Beweiserhebung vor. Der Angeklagte wurde in Hagen am 1. Dezember 1978 wegen Totschlags in zwei Fällen und wegen bewaffneten Kraftfahrzeugdiebstahls zu fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine Notwehr vorlag, jedoch eine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit zu berücksichtigen sei. Am 7. Juli 1982 wurde Weinhold nach dreieinhalb Jahren Haft wegen guter Führung vorzeitig entlassen. MfS-Unterlagen belegen Vorbereitungen zur geplanten Entführung oder Ermordung Weinholds durch Agenten des Staatssicherheitsdienstes, die jedoch nicht umgesetzt wurden.
Vergleiche die Biografie von Klaus-Peter Seidel.