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Biografisches Handbuch

Lutz Meier

geboren am 20. Oktober 1948 in Ahlsdorf | Suizid am 18. Januar 1972 | Ort des Vorfalls: 2500 Meter südwestlich vom Brocken – nahe der Straße Schierke/Torfhaus (Sachsen-Anhalt)
BildunterschriftLutz Meier
BildquelleBundesarchiv, Bild 183-L0122-0036 / CC-BY-SA 3.0
Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-L0122-0036 / CC-BY-SA 3.0
Am Vormittag des 18. Januar 1972 hörten zwei DDR-Grenzposten unweit des Brockens zwei Feuerstöße aus dem benachbarten Grenzabschnitt. Nachdem sie das der Führungsstelle ihrer Kompanie in Schierke gemeldet hatten, rückte sofort die siebenköpfige Alarmgruppe der Kompanie aus. Nahe dem Grenzstein 979 fanden die Soldaten Leutnant Lutz Meier. Er lag tot im Schnee.

Im Mansfeldkombinat „Wilhelm Pieck“ erlernte Lutz Meier den Beruf eines Elektromonteurs. Während der Lehre legte er sein Abitur im Fernstudium ab. 1968 kam er zu den Grenztruppen und absolvierte eine Ausbildung an der Offiziersschule „Rosa Luxemburg“ in Plauen. Dienstliche Beurteilungen charakterisierten Lutz Meier, der Mitglied der SED war, als einen Offizier mit gutem Leumund, der allerdings bei der Führung seiner Untergebenen „sichtlich Schwierigkeiten“ habe. „Charakterlich wird er als sehr sensibel, unausgeglichen und nervlich schwach eingeschätzt.“ Auf Kritik reagiere er empfindlich. So auch Mitte Dezember 1971, als der Kompaniechef seine Dienstausführung bemängelte. Meier soll danach sehr niedergeschlagen gewesen sein und geäußert haben, „daß er mit seinen Aufgaben schwer fertig wird und bei weiterer Kritik sich noch einmal erschießt“. Lutz Meier war verheiratet, das Paar hatte ein Kind.

Am 18. Januar 1972 vergatterte Leutnant Meier um 6.45 Uhr acht Soldaten vor dem Grenzdienst. Um 6.55 Uhr verließ die Gruppe mit ihm auf einem Lastwagen die Kaserne, um die Posten zur ihren Grenzabschnitten zu transportieren. Meier und der Soldat Detlef Kinzel begaben sich in Richtung des Sechs-Meter-Kontrollstreifens an den vorderen Grenzzaun, den sie auf Anweisung des Offiziers vom Dienst zu inspizieren hatten. In diesem Augenblick stand für Kimzel fest, wie er später aussagte, dass er die Gelegenheit nutzen würde, um seine lang gehegte Absicht in die Tat umzusetzen und in den Westen zu desertieren. Eine solch gute Fluchtgelegenheit, so nahe an der Grenze, hatte er bisher nicht und würde er auch so schnell nicht wieder bekommen. Leutnant Meier und Kinzel stapften durch den frisch gefallenen Schnee in das vordere Grenzgebiet.

Am Vormittag des 18. Januar, um 9.30 Uhr, hörten zwei DDR-Grenzposten unweit des Brockens zwei Feuerstöße aus dem benachbarten Grenzabschnitt. Sie meldeten zwei Feuerstöße aus Richtung Ulmer Linie. Nachdem diese Meldung bei der Führungsstelle der Kompanie in Schierke eingegangen war, rückte die Alarmgruppe der 5. Grenzkompanie, bestehend aus drei Unteroffizieren und vier Soldaten unter Leitung von Feldwebel Peter Feuerberg aus. Die Alarmgruppe entdeckte gegen 10 Uhr, 60 Meter vor der DDR-Grenze, nahe dem Grenzstein 979, Leutnant Lutz Meier. Er lag mit einem Kopfschuss tot im Schnee.

Noch am gleichen Tag verfasste die militärische Abwehrabteilung des Staatssicherheitsdienstes beim Grenzkommando Nord einen Bericht „zum Vorkommnis der Tötung eines Offiziers und der erfolgten Fahnenflucht eines Soldaten nach den bisherigen Untersuchungsergebnissen“. Demnach soll der Soldat Detlef Kinzel am Grenzzaun seine Maschinenpistole auf Meier gerichtet haben und ihn zur Herausgabe seiner Waffe gezwungen haben. Danach flüchtete er, wie die Spur im Schnee zeigte, mit beiden Waffen im Laufschritt über die Grenze und gab aus 30 Metern Entfernung zwei Feuerstöße ab. Lutz Meier hatte, als man ihn fand, seine Pistole „Makarow“ in der Hand, die er entgegen den militärischen Vorschriften unter seiner Jacke mitgeführt hatte. Der tödliche Kopfschuss war mit dieser Waffe abgegeben worden.

Fünf Offiziere des Grenzkommandos Nord der Nationalen Volksarmee und drei Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes untersuchten den Tatort und sicherten die dort vorhandenen Spuren im Schnee. Sie hielten in ihren Berichten fest, Leutnant Meier habe sich durch einen Kopfschuss selbst getötet. Diese Darstellung findet sich übereinstimmend in den Tatortprotokollen beider Expertengruppen. In dem Tatortuntersuchungsprotokoll der Magdeburger MfS-Experten heißt es nach der Beschreibung der Kopfverletzungen ausdrücklich: „Weitere Verletzungen wurden an der Leiche während der Tatortuntersuchung augenscheinlich nicht festgestellt.“ Die Arbeit der zehn Experten am Tatort fand allerdings unter erschwerten Bedingungen statt, da die Grenztruppen Nebelgranaten zündeten, um den Untersuchungsvorgang dem Blickfeld des Zollgrenzdienstes auf der westlichen Seite zu entziehen. Der Staatssicherheitsdienst meldete am nächsten Tag nach Berlin, „der Abtransport des Toten erfolgte nach Einbruch der Dunkelheit und konnte vom Gegner nicht beobachtet werden“.

Auf der anderen Seite der innerdeutschen Grenze gab Detlef Kinzel unterdessen Beamten des Zollgrenzdienstes seine Version des Geschehens zu Protokoll. In einem günstigen Moment, als Leutnant Meier sich eine Skispur im Schnee genauer ansah, habe er seine MPi von der Schulter genommen, entsichert und in Hüftanschlag gebracht. Dann habe er Leutnant Meier aufgefordert: „Legen Sie die Waffe langsam runter, machen Sie keinen Fehler!“ Doch dieser riss seine MPi von der Schulter und versuchte sie ebenfalls in Hüftanschlag zu bringen. Detlef Kinzel gab daraufhin einen Schuss ab, der seiner Meinung nach die rechte Außenseite des Handschutzes der Maschinenpistole Meiers traf. Die Splitter des Handschutzes flogen durch die Luft und fielen etwa zwei Schritte weiter in den Schnee. Meier fiel auf den Rücken und blieb mit ausgebreiteten Armen liegen. Kimzel riss die am Boden liegende MPi Meiers an sich und fragte ihn: „Sind Sie getroffen?“. Meier habe mit offenen Augen und ohne schmerzverzerrtes Gesicht kurz geantwortet: „Herzschuß“. Kinzel trat mit der MPi im Hüftanschlag bis auf einen halben Schritt an den im Schnee Liegenden heran. Er habe kein Blut oder einen Durchschlag des Geschosses durch das Schneehemd Meiers erkennen können. In diesem Augenblick habe Meier seine Hände und Arme nach oben bewegt, worauf Kinzel aus Angst schnell wieder zurücktrat und sagte: „Bleiben Sie ruhig liegen, machen Sie keinen Fehler.“ Dann ging er etwa 20 Schritte rückwärts in Richtung Grenze. Als er wegen einer Bodenwelle Leutnant Meier nicht mehr sehen konnte, feuerte er einen Schuss in die Luft ab und dann eine Salve Dauerfeuer, bis das Magazin leer war. Er habe damit die Nachbarposten alarmieren wollen, falls Leutnant Meier doch verletzt sei. Am späten Abend des 18. Januar 1972 meldete der Deutschlandfunk: „Heute vormittag gelang einem 20-jährigen DDR-Grenzsoldaten im Oberharz die Flucht nach Niedersachsen, der vorher seinem Streifenführer, einem Leutnant, die Waffe aus der Hand geschossen hatte.“

Die Obduktion der Leiche Meiers erfolgte am 19. Januar 1972 in der Medizinischen Akademie Magdeburg durch Prof. Dr. Friedrich Wolff und Dr. Margot Laufer in Gegenwart von Militärstaatsanwalt Gärtner. Überraschendes kam zutage. Neben dem Pistoleneinschuss am Kinn wurde nun ein MPi-Durchschuss linksseitig unter dem Herzen mit Ausschuss auf der rechten Rückenseite festgestellt. Die Obduzenten stellten schwerste innere Verletzungen im Brustraum und eine Durchtrennung des Rückenmarks fest. Lutz Meier sei vermutlich „bei aufrechter Körperhaltung, mit erhobenen Armen“ getroffen worden. Es sei möglich, „daß die nachfolgende suicidähnliche Schußverletzung des Kopfes vom gleichen Täter vorgenommen worden ist, möglicherweise zur Tatverschleierung“.

Am 21. Januar 1972 meldete die DDR-Nachrichtenagentur ADN, Leutnant Lutz Meier sei in Ausübung seines Dienstes „hinterhältig ermordet worden“. Er erhielt posthum den „Vaterländischen Verdienstorden in Gold“. Seine Beisetzung in seinem Heimatort Ahlsdorf fand am 22. Januar 1972 mit militärischen Ehren statt. Die Trauerrede hielt Grenztruppenchef Generalleutnant Erich Peter.

Am 27. Januar 1972 verbreitete die Hauptabteilung I des Staatssicherheitsdienstes, zuständig für die Überwachung der Grenztruppen, eine neue „Information über den vorsätzlichen Mord am Leutnant der Grenztruppen der NVA, Meier Lutz“. Diese beruhte auf einem halbseitigen Kurzgutachten, das der Gerichtsmediziner der Berliner Charité, Prof. Dr. Otto Prokop, auf der Grundlage des Magdeburger Sektionsprotokolls für das MfS angefertigt hatte. Prokop schrieb seine Stellungnahme am 21. Januar 1972 nieder, ohne selbst den Leichnam begutachtet zu haben. Demnach sei die Schussverletzung, die Kinzel aus fünf Metern Entfernung Leutnant Meier zugefügt habe, so schwer gewesen, „daß selbst unter Einsatz moderner medizinischer Mittel eine vollständige oder auch nur teilweise Wiederherstellung des Betroffenen nicht möglich gewesen wäre und sie somit tödlich“ gewesen sei. Die inneren Verletzungen nach dem Bauchdurchschuss und die Durchtrennung des Rückenmarks hätten eine Querschnittslähmung hervorgerufen. Leutnant Meier habe sich „eigenhändig, offensichtlich auf Grund der äußerst schmerzhaften Verletzungen“ mit seiner Dienstpistole „Makarow“ schließlich selbst getötet. Am 11. Februar 1972 revidierte auch die zentrale Untersuchungsabteilung des Staatssicherheitsdienstes in Berlin die ursprünglichen Ergebnisse der Tatortuntersuchung durch die Magdeburger MfS-Bezirksverwaltung. Es sei dabei zu „wesentlichen Fehlern und Mängeln bei der kriminalistischen Tatbestandsaufnahme in der Mordsache Meier“ gekommen.

Im Oktober 1972 erhob die Staatsanwaltschaft in Hannover gegen Detlef Kinzel Anklage wegen vorsätzlicher Tötung. Der niedersächsische Justizminister wandte sich im Dezember 1972 mit einem Rechtshilfeersuchen an die DDR-Generalstaatsanwaltschaft und bat um Übersendung von Beweismaterial und des Obduktionsberichts sowie die Vernehmung von Zeugen- und Sachverständigen. Die DDR-Generalstaatsanwaltschaft, die bereits zuvor die Auslieferung von Detlef K. gefordert hatte, kam dem Rechtshilfeersuchen auf Betreiben des Staatssicherheitsdienstes nicht nach. Neben allerlei Spitzfindigkeiten wie die westdeutsche Seite versuche mit ihrem Ansinnen, „die Linie der ‚innerdeutschen Beziehungen‘ durchzusetzen“, kommt die MfS-Stellungnahme erst am Ende auf den Punkt. Eine Übergabe der vorliegenden Beweismittel sei „insbesondere deshalb nicht möglich, weil diese Beweise den von Leutnant Meier eigenhändig gesetzten Schädeldurchschuß offenbaren würden“. Das aber würde die „in der Westpresse publizierten Spekulationen über einen Selbstmord des Meier erneut aktualisieren“. Die Westmedien würden „den suicidalen Schädeldurchschuß mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Vordergrund spielen und mithin uns abträgliche politische Argumente setzen“. Die I. Große Strafkammer des Landgerichts Hannover lehnte Anfang Juli 1973 die Eröffnung eines Hauptverfahrenen gegen Detlef Kinzel wegen Totschlags ab, da keine hinreichenden Beweise über das Tatgeschehen vorlägen.


Biografie von Lutz Meier, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/256-lutz-meier/, Letzter Zugriff: 19.04.2024