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Biografisches Handbuch

Fritz Zapf

geboren am 26. August 1926 in Wallendorf | erschossen am 7. Juli 1964 | Ort des Vorfalls: nahe Spechtsbrunn (Thüringen)
BildunterschriftFritz Zapf
BildquelleH. Jürgen Brandt/Heimatverein Tettau-Sattelgrund/Ofr
Quelle: H. Jürgen Brandt/Heimatverein Tettau-Sattelgrund/Ofr
Bei seiner dritten Flucht in die Bundesrepublik wurde der Porzellanformer Fritz Zapf von Grenzposten entdeckt und erschossen.

Fritz Zapf kam im thüringischen Wallendorf zur Welt. Nach dem Besuch der dortigen Volksschule von 1933 bis 1941 erlernte er den Beruf eines Porzellanformers. Nach dreijähriger Lehrzeit in der damaligen Privatfirma Schaubach-Kunst in Wallendorf wurde er nach Gräfenthal dienstverpflichtet, wo er bis Ende 1944 tätig war. Anschließend wurde er zur Wehrmacht eingezogen. Sein Kriegsdienst endete 1945 in französischer Gefangenschaft, aus der er 1947 in seine Heimat zurückkehrte. Fritz Zapf arbeitete dort zunächst in der Landwirtschaft. Seit dem Jahre 1956 konnte er wieder in seinem erlernten Beruf tätig sein und fand eine Anstellung bei der Firma Fasold und Stauch in Lichte. Er wohnte mit seiner Ehefrau in Piesau bei Neuhaus. In seiner Heimatgemeinde galt er als fleißiger und angenehmer Mitbürger.

Im Jahre 1961 – kurz vor dem Mauerbau – flüchtete Fritz Zapf gemeinsam mit zwei Arbeitskollegen über die thüringisch-bayerische Grenze in die Bundesrepublik. Nach dem Mauerbau wurde das Sperrgebiet an der innerdeutschen Grenze auch auf Zapfs Wohngegend ausgeweitet und die Grenzsicherungsanlagen wurden erheblich ausgebaut. Als Fritz Zapf Ende August 1961 wieder in die DDR zurückkehren wollte, wurde er festgenommen und in das Aufnahmelager Saasa bei Eisenberg gebracht. Von nun an durfte er nicht wieder in seinen Heimatort zurückkehren. Als neuer Wohnort wurde ihm Martinroda bei Ilmenau zugewiesen, wo er jedoch nicht Fuß fassen konnte. Er erhielt keine vernünftige Wohnung und musste die Trennung von seiner Familie verschmerzen. Sämtliche Versuche, zur Familie zurückkehren zu dürfen, wurden ihm verwehrt. Im Herbst 1962 flüchtete er erneut in die Bundesrepublik. Währenddessen unternahm seine Frau alle möglichen Versuche, um doch noch ein gemeinsames Familienleben verwirklichen zu können. So beantragte sie bei führenden Staats- und Parteifunktionären der DDR eine Rückkehrgenehmigung für ihren Mann in seinen Heimatort. Etwa ein Jahr später, Ende 1963, erhielt sie schließlich eine solche Genehmigung aus Berlin und schickte sie sogleich ihrem Mann in der Bundesrepublik zu. In der Hoffnung wieder in seiner Heimat und mit seiner Familie leben zu können, entschloss sich Fritz Zapf im März 1964 zur Rückkehr in die DDR. Nachdem er für vier Monate in einem Aufnahmelager in Schmalkalden untergebracht worden war, teilte man ihm schließlich im Sommer mit, dass er doch nicht in seinen Heimatort zurückkehren dürfe. Das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren wurde unter der Bedingung eingestellt, dass er künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten und achten werde. Vermutlich führte die schwierige Situation des langen Hoffens und der Enttäuschung, doch nicht bei seiner Familie leben zu können, zu dem Entschluss, die DDR nun endgültig zu verlassen.

Am 7. Juli 1964 verließ Fritz Zapf seine Arbeitsstelle und kaufte im Konsum Alkohol. Nachdem er diesen getrunken hatte, besuchte er eine Gaststätte und trank weiter. Dort kündigte er laut an, dass er „über die Grenze“ wolle. Dies sollte ihm zum Verhängnis werden, denn der Wirt meldete das umgehend der Kriminalpolizei in Neuhaus. Wie schon bei seinen Grenzübertritten in den Jahren 1961 und 1962 wählte Fritz Zapf dieselbe Stelle für seinen Weg von Ost nach West. Am Abend des 7. Juli 1964 näherte er sich südlich von Spechtsbrunn den Grenzsperranlagen. Auf bayerischem Gebiet, nahe Tettau, schlugen gegen 19.30 Uhr Geschosse der DDR-Grenztruppen ein. Fritz Zapf befand sich bereits in der Minensperre, als er von den Grenzposten gestellt wurde. Auf ihre Warnrufe und auf sechs Warnschüsse reagierte er nicht. Daraufhin gab die Streife mehrere gezielte Feuerstöße aus ihren Maschinenpistolen auf den Flüchtenden ab. Fritz Zapf brach mit Treffern im Kopf und in der Brust zusammen. Er erlag seinen Verletzungen kurz nach der Einlieferung in das Krankenhaus Gräfenthal, gegen 22.30 Uhr. Nach der Nachricht über den Tod wurde die Familie von offizieller Seite bedrängt, einer Beisetzung in Lichte/Wallendorf, außerhalb des Sperrgebietes und nicht im Sperrgebiet Piesau, zuzustimmen. Die Angehörigen weigerten sich und bestanden auf die Beisetzung in Piesau. Der Sarg durfte nicht mehr geöffnet werden. So kehrte Fritz Zapf in seine zu Lebzeiten unerreichbare Heimat zurück.

Die Grenzposten Willi K. und Manfred P. erhielten damals das Leistungsabzeichen der Grenztruppen. Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen in den 1990er Jahren wurden sie zu einer Bewährungsstrafe von jeweils elf Monaten verurteilt.


Biografie von Fritz Zapf, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/128-fritz-zapf/, Letzter Zugriff: 29.03.2024