Über Wolfram Steinhardt ist über seine Lebensdaten hinaus nichts bekannt geworden. Er wurde am 3. Oktober 1956 in Berlins nördlichstem Stadtteil Berlin-Buch geboren.
Über seinen Tod gibt es eine Notiz in den Akten der Zentralen Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV), die die Identifikation seiner Leiche vermerkt. Diese war am 30. März 1985 in der Lübecker Bucht in der Fahrtroute Lübeck-Gedser von einem Fischkutter aufgenommen worden.
Mit der Klärung war die Kriminalpolizei Lübeck befasst und die sendete nach der Obduktion am 18. Juli 1985 sowohl den Obduktionsbericht als auch Zahnschema und Zahnabdrucksbogen an das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR. Am 10. September 1985 teilten die DDR-Behörden der Kriminalpolizei Lübeck dann mit, dass es sich bei der Leiche um „dortigen vermissten Wolfram Steinhardt“ handelte und keine Zweifel an der Identität der Leiche bestehen.
Das bedeutet, dass Wolfram Steinhardts Verschwinden in der DDR bemerkt und gemeldet worden war, nur von wem, ist leider nicht überliefert. Üblicherweise gingen Vermisstenmeldungen auch in der DDR von Angehörigen aus, aber auch Arbeitsstätten stellten beim Fehlen ihrer Betriebsangehörigen Vermisstenanzeigen.
In der Notiz der ZERV wurde noch festgehalten, dass „die Angehörigen an einer Überführung des Leichnams sowie der Übernahme der Effekten nicht interessiert sind.“ Dies ist mit einiger Vorsicht zu bewerten, denn in einigen Fällen wurden die Hinterblieben von tödlich verunglückten Flüchtlingen gar nicht über den Verbleib ihrer Angehörigen informiert. Andererseits waren solche Überführungen mit signifikanten Kosten verbunden, die die DDR-Behörden nicht übernahmen. Ärmere Familien könnten hier durchaus an den Kosten gescheitert sein.
Wolfram Steinhardt wurde hier aufgenommen, weil ein Fund einer Leiche eines DDR-Bürgers in der Lübecker Bucht an sich ein starkes Indiz für eine Flucht darstellt und weil Steinhardt selbst in Geschlecht und Alter genau in die typische Gruppe der Ostseeflüchtlinge fällt: junge Männer unter 30.
Der Grenzschutz an der Ostseeküste der DDR war so ausgestaltet, dass es ein sehr schwieriges und riskantes Unterfangen darstellte, überhaupt den Strand der Lübecker Bucht auf DDR-Seite zu betreten, geschweige denn dort auch noch in die Ostsee zu gehen und in Richtung Westen zu schwimmen. Wir gehen davon aus, dass Wolfram Steinhardt genau dies mit Fluchtabsicht getan hat und dabei tragisch ums Leben kam.