Kurt Ebert war gebürtiger Gräfenthaler und arbeitete als Brenner in der dortigen Porzellanfabrik Heinz. Als er Ende 1955 heiratete, war die erste Tochter bereits unterwegs, ein Jahr später wurde sein Sohn geboren. Ebert war ein „Grenzgänger“. Nach Angaben seiner Frau verließ er seine Familie während der Ehe viermal, um für mehrere Wochen in den Westen zu gehen. Über die Gründe wollte er angeblich nicht sprechen. Von 1953 bis 1957 saß er wegen „ungesetzlichen Grenzübertritts“ zweimal vier Monate und einmal sogar acht Monate in Haft, alle drei Male im Gefängnis Untermaßfeld und jeweils nach Urteilen des Kreisgerichts Neuhaus. Trotz der häufigen Ausfälle durch Westaufenthalte und Haftstrafen behielt er seinen Arbeitsplatz.
Nach Informationen der DDR-Grenzpolizei war Ebert seit Ende Mai 1958 erneut „republikflüchtig“. Er wohnte danach in Mannheim. Von einer Verwandten hatten die DDR-Behörden angeblich erfahren, dass Ebert sich am 12. oder 13. Juli mit seiner Frau an der Grenze Nähe Buchbachmühle treffen wollte, um sie mit in die Bundesrepublik zu nehmen. Daraufhin leitete die Grenzpolizei eine sogenannte Grenzoperation zur Festnahme von Ebert ein. Grenzpolizisten entdeckten den 23-Jährigen am Nachmittag des 12. Juli auf DDR-Gebiet, nachdem er die Grenze von West nach Ost überschritten hatte. Die Ermittlungen in den 1990er Jahren kamen zu dem Ergebnis, dass Kurt Ebert zu fliehen versucht hatte, worauf einer der Grenzposten nach einem Warnschuss gezielt auf ihn schoss. Das Projektil traf Kurt Ebert im Oberschenkel und zerfetzte die Schlagader. Man brachte den Verletzten in das Kreiskrankenhaus Gräfenthal. Da es dort an der nötigen medizinischen Ausstattung mangelte, konnte die Blutung nicht gestoppt werden und Kurt Ebert starb.
Die Volkspolizei ließ Frau Ebert in das Revier rufen und informierte sie, dass ihr Mann mit einer Schussverletzung im Krankenhaus liege. Als sie dort eintraf, teilte ihr eine Krankenschwester mit, dass ihr Mann verstorben sei. Anschließend musste Frau Ebert ihn im Leichenraum identifizieren. Bei Kurt Eberts Bestattung in Gräfenthal durfte nach Informationen der Bayerischen Grenzpolizei niemand an seinem Grab sprechen. Die Bevölkerung sei darüber sehr empört gewesen. Die DDR-Behörden glaubten Eberts Witwe nicht, dass sie nichts über den Grenzübertritt ihres Mannes wußte. MfS-Mitarbeiter drohten ihr an, sie ins Gefängnis zu bringen und ihr die Kinder wegzunehmen, falls sie in der Öffentlichkeit über die Todesumstände spreche. Sie erhielt keinerlei soziale Unterstützung, obwohl sie kurz nach dem Tod ihres Mannes das dritte gemeinsame Kind gebar. In den 1990er Jahren erklärte sie den Ermittlern, sie habe entgegen der Angaben in den DDR-Überlieferungen seinerzeit nicht beabsichtigt, in den Westen zu fliehen. Sie hätte weder ihre Mutter noch ihre Kinder zurücklassen können. Sie hielt auch die Behauptung in den DDR-Akten für falsch, ihr Mann sei von einer nahen Verwandten denunziert worden. Einige Umstände des damaligen Geschehens müssen offen bleiben. Ein gegen den Schützen eingeleitetes Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, da seine Aussage, er habe Ebert nur fluchtunfähig schießen wollen, nicht zu widerlegen war.