Am Mittwoch, dem 25. April 1956, begaben sich 13 Arbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Meiningen ohne vorherige Anmeldung beim Grenzkommando Unterweid gegen 7 Uhr von Unterweid aus in den 500-Meter-Schutzstreifen, um einen Wassergraben zu legen. Erst wenige Tage zuvor hatte die Brigade eine Information über die Meldepflicht von Arbeiten im Schutzstreifen erhalten und diese Auflage vermutlich ignoriert. An der Straße zum hessischen Kleinfischbach entdeckten die Arbeiter am Schlagbaum des 500-Meter-Schutzstreifens ein Signalgerät. Hermann Hartmann ging zu dem Schlagbaum, um festzustellen, ob es ausgeschaltet war. Dabei beugte sich der 34-Jährige direkt über den Trichter und löste das Signalgerät versehentlich mit seiner Schaufel aus. Die herausschießende Leuchtkugel traf ihn ins linke Auge und trat am Hinterkopf wieder heraus. Hermann Hartmann war auf der Stelle tot.
Sofort nach Bekanntwerden des tödlichen Zwischenfalls fuhr der zuständige Kommandeur der Grenzpolizei aus Kaltennordheim gemeinsam mit dem sowjetischen Berater der Truppe zur Unfallstelle. Die Morduntersuchungskommission Meiningen gab Hermann Hartmann die Schuld an dem Unfall, da er fahrlässig gehandelt habe. Die Ermittlungen ergaben auch, dass zwei in der Gegend eingesetzte Grenzpolizisten den Auftrag hatten, das Signalgerät bereits gegen 06.30 Uhr einzuziehen. Auf ihrem Weg dorthin fanden sie jedoch zahlreiche durch westliche Propagandaballons verstreute Flugblätter, die sie pflichtgemäß als Hetzschriften einsammeln mussten. Dadurch verzögerte sich die vorgesehene Abschaltung des Signalgerätes am Schlagbaum.