Mit einem Fernschreiben an alle Dienststellen des Bezirks leitete die Volkspolizeibezirksdirektion Schwerin am 18. April 1956 eine Eilfahndung nach Harry Heinrich Willi Moll ein. Der 21-Jährige, der als Gefreiter bei der Kasernierten Volkspolizei in Schwerin diente, setzte an diesem Tag seinen Entschluss zur Fahnenflucht in die Tat um und schlug sich bis zur Elbe durch. Er stieg vermutlich bei Lenzen in den Fluss, um schwimmend das Westufer zu erreichen. Am 20. April 1956 wurde am Elbufer bei Drethem eine Wasserleiche geborgen. Es handelte sich, wie aus mitgeführten Papieren hervorging, um Harry Moll. Nach Angaben der niedersächsischen Kriminalpolizei starb er während des Fluchtversuchs an Unterkühlung und Kreislaufversagen. Am 21. April 1956 brachte die niedersächsische Polizei Molls Sarg an die Anlegestelle Wootz, um sie mit der Elbfähre nach Lenzen auf der DDR-Seite zu überführen. Dort übernahmen ein Staatsanwalt und MfS-Mitarbeiter aus Schwerin den Sarg.
Harry Moll
Der 21-jährige Gefreite der Kasernierten Volkspolizei Harry Heinrich Willi Moll beging am 18. April 1956 Fahnenflucht und versuchte die Elbe schwimmend zu durchqueren. 2 Tage später wurde am Elbufer bei Drethem seine Leiche geborgen.
Biografie von Harry Moll, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/75-harry-moll/, Letzter Zugriff: 21.11.2024