Max Grübner kam im thüringischen Lengefeld, Kreis Weimar, als drittes Kind einer Stellmacherfamilie zur Welt. Er wuchs zusammen mit zwei Brüdern auf. Nach der Volksschule besuchte er die Handelsschule und erlernte in Weimar den Beruf eines Kaufmanns. 1936 heiratete Grübner und betrieb zusammen mit seiner Frau ein Lebensmittelgeschäft sowie eine Kohlenhandlung in Blankenhain. Das Ehepaar hatte vier Kinder und galt als gut situiert.
Während des Zweiten Weltkriegs diente Grübner für einige Jahre in der Wehrmacht. Nach dem Krieg verstieß er angeblich mehrmals gegen DDR-Wirtschaftsgesetze. Er erhielt zunächst eine Geldstrafe von 25 000 Mark und wegen weiterer Verstöße im Jahr 1952 eine dreijährige Zuchthausstrafe. Außerdem ordnete das Gericht an, sein Vermögen einzuziehen. Nachdem er die Hälfte seiner Strafe verbüßt hatte, kam er auf Bewährung frei. Die Familie durfte zwar weiterhin in ihrem Haus wohnen, musste dafür fortan aber Miete zahlen. Grübner arbeitete zunächst als Bauhelfer und später als Kellner bei der Mitropa in Erfurt. Dort stand er in gutem Ansehen und erhielt mehrmals Geldprämien als Bestarbeiter. Im Spätherbst 1955 – die Bewährungsfrist der Haftstrafe war noch nicht abgelaufen – ermittelte die Erfurter Polizei wieder gegen Grübner. Ihm wurde vorgeworfen, gemeinsam mit anderen Mitropa-Mitarbeitern gegen Bewirtschaftungsgesetze verstoßen zu haben. Grübner entzog sich den Ermittlungen und tauchte unter. Als er seine Frau letztmalig am 2. November 1955 traf, weihte er sie in sein Vorhaben ein, die DDR zu verlassen, um nicht wieder ins Gefängnis zu müssen. Seine 18-jährige Tochter Waltraut lebte bereits bei einem Onkel in Heiligenhaus bei Düsseldorf, Grübner hätte dort vorübergehend Aufnahme finden können.
Bereits am 6. November 1955 erhielt das Grenzkommando Lichtentanne von Anwohnern die Information, dass sich im Bereich der thüringisch-bayerischen Grenze eine „ortsfremde Person“ aufhalte, die unter anderem vergeblich versucht habe, einen Schäfer als Grenzführer anzuwerben. Der Mann suche „in dem unübersichtlichen und dichtbewaldeten Gebiet nach einer günstigen Möglichkeit, die Grenze überschreiten zu können“. Später sei er noch einmal von Waldarbeitern gesehen worden. Nachdem Fahndungsmaßnahmen der Grenzpolizei erfolglos blieben, ordnete das Grenzkommando „verstärkten Grenzdienst“ an, da der Fluchtversuch eines „Wirtschaftsverbrechers“ zu erwarten sei. Der Mann trage vermutlich einen Lodenmantel und einen Hut.
Am Vormittag des 9. November luden Forstarbeiter in unmittelbarer Nähe der Grenze Langholz auf. Durch die verschärfte Grenzsicherung herrschte bei der Grenzpolizei eine angespannte Personalsituation. Deswegen bewachte, entgegen den sonstigen Gepflogenheiten, nur ein Grenzsoldat die Waldarbeiter. Gegen 10.40 Uhr waren die Stämme aufgeladen und die Fuhrwerke machten sich auf den Rückweg in Richtung Lichtentanne. Plötzlich bemerkte der Wachposten Uwe G., der hinter dem zweiten Anhänger herging, einen Mann, der aus dem Unterholz links des Weges hervortrat und zwischen zwei Fahrzeugen hindurch die Böschung hinunter in Richtung Grenze rannte. Seine Kleidung deutete auf den Gesuchten hin. Ulrich G. rief den Mann an und forderte ihn auf, sofort stehenzubleiben. Dann gab er zwei Warnschüsse ab. Da der Angerufene nicht reagierte und sich dem Zehn-Meter-Kontrollstreifen unmittelbar an der Grenze näherte, schoss Ulrich G. aus etwa 60 Metern Entfernung gezielt auf den Mann. Durch einen Schuss in den Kopf getroffen, brach der Flüchtende unmittelbar an der Grenze zusammen. Er kroch noch einige Meter auf DDR-Gebiet zurück, bevor er an den Folgen des Kopftreffers verstarb. Ulrich G. rief Verstärkung herbei. Auch auf bayerischer Seite erschienen nach den Schüssen Zollbeamte. Da ein Markierungsstein fehlte, war der genaue Grenzverlauf unklar. Beide Seiten gingen jedoch davon aus, dass der Angeschossene auf westdeutschem Boden liege. Die bayerische Polizei barg deshalb die Leiche. Es handelte sich dabei, wie aus den mitgeführten Papieren hervorging, um Max Grübner. Seine Beisetzung fand am 13. November 1955 im bayerischen Ludwigsstadt unter großer Anteilnahme der Bevölkerung statt. Nach einem zeitgenössischen Pressebericht „fanden der evangelische Geistliche und der Bürgermeister von Ludwigsstadt bittere und anklagende Worte gegen ein Regime, daß es gestatte, daß Deutsche auf Deutsche schießen, wenn sie sich mitten in deutschen Landen bewegen“.
Die DDR-Seite hielt die Anwendung der Schusswaffe dagegen für rechtmäßig. Ulrich G. erhielt eine Prämie von 100 Mark, eine Urkunde sowie eine Spange der FDJ. Nach Einschaltung des Vermessungsamts Kronach stellten die westdeutschen Behörden im Dezember 1955 fest, dass Grübners Leiche tatsächlich noch auf thüringischem Boden gelegen hatte. Nach der Wiedervereinigung musste sich Ulrich G., der bis 1989 als Major in der Nationalen Volksarmee diente, vor dem Landgericht Gera für seine Tat verantworten. Er machte geltend, bei der Schussabgabe auf die Beine des Flüchtenden gezielt zu haben. Das Landgericht verurteilte ihn 1994 wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.