Der gebürtige Berliner Günter Porzuckowiak wohnte in der Stadtmitte, nördlich der Spree. Er arbeitete bei der Reichsbahn in der Friedrichstraße. Aus welchen Gründen sich der 17-Jährige entschloss, mit einem Freund die innerdeutsche Grenze von Ost nach West bei Hohnsleben zu überqueren, geht aus den vorliegenden Überlieferungen nicht hervor. Vermutlich befürchtete er, wenn er nach West-Berlin flüchten würde von den dortigen Behörden als Minderjähriger in den Ostsektor zurückgeschickt zu werden.
In den frühen Abendstunden des 10. April 1953 erreichten Günter Porzuckowiak und sein Begleiter das Grenzgebiet nahe Sommersdorf. Südlich des Braunkohletagebaus bei Harbke bewegten sie sich bei 12 °C und klarem Himmel zügig auf die Grenze zu. An dem sonnigen Nachmittag hatten allerdings auch die Grenzposten auf ihrem Beobachtungsstand eine gute Sicht. Plötzlich hörten sie aus dem rückwärtigen Grenzbereich Signalschüsse. Sie kletterten vom Wachturm und entdeckten kurz darauf zwei Männer, die sich schnell in Richtung Grenze bewegten. Sogleich nahmen sie deren Verfolgung auf. Nach Warnrufen der Posten kehrten die beiden Männer um und liefen zunächst zurück ins Landesinnere. Plötzlich aber änderten sie die Richtung und begannen, wieder auf die Grenze zuzulaufen. Nach zwei Warnschüssen gaben ihre Verfolger aus etwa 300 Metern Entfernung zwei gezielte Schüsse auf sie ab. Die beiden Flüchtenden fielen zwei Meter vor dem Grenzkontrollstreifen zu Boden. Als sich die Grenzposten näherten, sprang einer der am Boden Liegenden plötzlich auf und rannte entlang des Grenzzauns in Richtung Hohnsleben. Nachdem ein auf ihn abgegebener Schuss sein Ziel verfehlt und eine Ladehemmung die Waffe des zweiten Grenzpolizisten blockiert hatte, gelang es dem Flüchtenden, über den Kontrollstreifen in die Bundesrepublik zu entkommen. Die zweite nach den ersten Zielschüssen niedergestürzte Person lag regungslos am Boden. Es handelte sich um Günter Porzuckowiak, der bereits nicht mehr lebte, als die Grenzpolizisten ihn erreichten.
Auf der anderen Seite der Grenze hatte man die Schüsse vernommen. Dort trafen kurz darauf etwa 30 uniformierte Personen ein, die im Halbkreis in etwa 150 Meter Entfernung in Stellung gingen und das Geschehen hinter der Grenze beobachteten. Die DDR-Grenzer machten auch ein auf sie gerichtetes Maschinengewehr auf westlicher Seite aus. Zur Sicherung des Geländes setzte das Kommando Sommersdorf daraufhin eine weitere Gruppe von DDR-Grenzpolizisten in Marsch, die sich am Ort des Geschehens postierte. Laut Tagesmeldung der Deutschen Grenzpolizei fertigten ihre Einsatzkräfte wegen der starken Präsenz auf der westlichen Seite keine Tatortaufnahmen an. Nach der Leichenschau und der Ausstellung des Totenscheins durch die Vertragsärztin der Kommandantur Wefensleben überführte die Grenzpolizei den Toten in das Oscherslebener Leichenhaus. Wie sich herausstellte, führte Günter Porzuckowiak alle wichtigen Personaldokumente bei sich, darunter seinen Sozialversicherungsausweis, eine Steuerkarte und ein Arbeitsbuch.
Die zuständige Staatsanwältin hielt den Schusswaffengebrauch für gerechtfertigt und sah von einer Vernehmung der Grenzposten und der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ab. Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Untersuchungen in den 1990er Jahren konnten die damals beteiligten Grenzposten ermittelt und befragt werden. Das Verfahren wurde jedoch wegen mangelnden Tatverdachts eingestellt, da nicht abschließend geklärt werden konnte, wer von den Grenzposten den tödlichen Schuss abgegeben hatte.