Andreas Püchner wurde am 11. Juli 1923 in drm Bergbaugemeinde Unter Reichenau (Dolní Rychnov) bei Falkenau (Sokolov) geboren und am selben Tag getauft. Seine Mutter war die Bergmannstochter Elisabeth Marie Püchner, geb. Brandel, sein Vater der Bergmann Franz Püchner, der ebenfalls aus einer Bergmannsfamilie stammte. Nach Kriegsende wurde Andreas Püchner aus der Tschechoslowakei vertrieben, sein letzter Wohnort war das Flüchtlingslager im unterfränkischen Hammelburg bei Bad Kissingen.
Am 24. Februar 1950 überschritten Andreas Püchner und Anton Mayer die Grenze zur ČSR, um von dort Radioempfänger nach Bayern zu schmuggeln. Auf ihrem Rückweg, den sie am nächsten Tag antraten, wurden sie gegen 22.30 Uhr nahe der ehemaligen Fuchsfarm (Liščí farma) bei dem nach Kriegsende zerstörten Dorf Oldřichov (Ulrichsgrün) von den Wachtmeistern der tschechoslowakischen Grenzwache Jiří Loveček und Jiří Gerhardt entdeckt. Püchner und Mayer traten in diesem Moment mit schweren Rucksäcken beladen aus dem Wald heraus und wollten einen Weg entlang des Waldes zur Staatsgrenze einschlagen. Aus der Entfernung von ca. 25 Metern riefen die Grenzer den Männern zu, dass sie stehenbleiben sollen. Doch diese sprangen schnell in den Wald zurück und versuchten, durch das Dickicht die noch 250 Meter entfernte Grenze zu erreichen. Loveček und Gerhardt feuerten mehrere Salven in Richtung der Flüchtenden, ohne sie in der Dunkelheit zu erkennen – Loveček gab 40 und Gerhardt 45 Schüsse ab. Als sie sich anschließend zum Waldrand begaben, stießen sie auf den verletzt am Boden liegenden Andreas Püchner. Sie setzten dann die Suche nach dem zweiten Mann fort, der jedoch entkommen war. Dann kehrte Loveček zu Püchner zurück, um ihm erste Hilfe zu leisten, während Gerhard den Grenzposten Palič verständigte.
Andreas Püchner erlitt einen Durchschuss am Bauch, der den Dünndarm zerriss. Zwei weitere Kugeln trafen ihn am Gesäß und am Arm. Der Leiter des Grenzpostens fuhr den Verletzten mit seinem Dienstwagen nach Cheb, wo er um 1.00 Uhr zunächst durch einen Gefängnisarzt behandelt und anschließend ins örtliche Krankenhaus überführt wurde. Hier starb der 26-Jährige am 1. März 1950 an einer Bauchfellentzündung.
Eine Untersuchung des Vorfalls durch die Grenzorgane kamen zu dem Ergebnis, dass der Waffengebrauch gerechtfertigt war, weshalb kein Strafverfahren von der Militärprokuratur gegen die Täter eingeleitet wurde Kritisiert wurde lediglich, dass die beiden Grenzwachen die Männer zunächst an sich vorbei gehen ließen und nicht früher eingriffen, auch hätte ein Wachtmeister bei Püchner bleiben sollen, für den Fall, dass er seine Verletzung nur vorgetäuscht hätte.