Franz Alfred Fuchs wurde am 9. Juli 1913 in Karlsbad geboren. Sein Vater Alfred Fuchs stammte aus Neudeck (Nejdek), seine Mutter Anna, geborene Schiller, war aus Gießhübl (Stružná), beide Orte liegen im Karlsbader Umland. Wurde der Alfred Fuchs im Taufeintrag seines Sohnes noch als Handelsvertreter geführt, so arbeitete er 1940 als Fensterputzer. In diesem Jahr heiratete sein Sohn Franz am 23. Mai 1940 in Karlsbad die Serviererin Valeria Diessl aus Deutsch-Horschowitz (Hořovičky). Franz Fuchs war zu dieser Zeit als Kellner beschäftigt. Aus der Ehe gingen die Töchter Edda Valerie (*1940) und Marianne (*1941) hervor, die in Podersam (Podbořany) geboren wurden. 1946 wurde die Familie nach Marktredwitz ausgesiedelt. Franz Fuchs arbeitete dort als Mechaniker.
Am 3. Dezember 1948 gegen 18.00 Uhr kehrte der Wachtmeister des Korps für Nationale Sicherheit (SNB) Josef Javůrek, der in der Zeit nicht im Dienst war, in seine Kaserne bei Cheb zurück. An der Fabrik Premier am Stadtrand von Cheb bemerkte er vor sich die Silhouette eines Mannes, dessen Rucksack und Aktentasche prall gefüllt waren. Weil Javůrek den Mann verdächtig fand, forderte er ihn auf, anzuhalten. Als dieser nicht reagierte, holte Javůrek ihn ein und fragte, wohin er denn wolle. Der Mann murmelte etwas Unverständliches in einem deutsch-tschechischen Sprachmix und schwieg auf weitere Fragen.
Es handelte sich um Franz Fuchs, der offensichtlich Waren schmuggeln und seiner Festnahme möglichst entgehen wollte. In seinem Gepäck fand man später u.a. 920 Zigaretten, zwei Packungen Zigarettenhülsen, Malzkaffee, Kleidungsstücke und Tischtücher. Wachtmeister Josef Javůrek stand seinerseits selbst unter Druck. Gegen ihn lief eine Untersuchung wegen des Verdachts, dass er als 17-Jähriger Kreisführer der NS-Jugendorganisation „Kuratorium pro výchovu mládeže v Čechách a na Moravě“ (Kuratorium für Jugenderziehung in Böhmen und Mähren) gewesen sei.
Da sich Franz Fuchs nicht ausweisen konnte, entschied Javůrek ihn zum SNB-Posten zu bringen. Nach zehn Schritten blieb Fuchs aber stehen und bat um seine Freilassung, für die er Zigaretten anbot. Javůrek reagierte auf dieses Angebot nicht und forderte ihn zum Weitergehen auf. Als sie etwa einen Kilometer zurückgelegt hatten, immer wieder unterbrochen von den Bitten Fuchs, ihn doch laufen zu lassen, warf dieser seine Aktentasche an Javůreks Kopf und seinen Rucksack auf den Boden, sprang über einen Graben und rannte in Richtung Podhoří u Chebu. Wachtmeiser Javůrek verfolgte ihn und forderte ihn mehrmals zum Stehenbleiben auf. Da Javůrek befürchtete, Fuchs in der Dunkelheit und dem abendlichen Nebel aus den Augen zu verlieren, griff er zu seiner Dienstwaffe und gab sechs Schüsse ab, ohne den Flüchtenden zu treffen. Dieser gab daraufhin seine Flucht auf und ließ sich ca. 11 Meter von der Straße entfernt festnehmen.
Fuchs musste nun mit erhobenen Händen, den Rucksack auf dem Rücken, vor Javůrek hergehen, der die Aktentasche trug. Mehrmals bot ihm Fuchs für seine Freilassung Zigaretten an, dann, nach etwa 70 Metern, versuchte Fuchs erneut davon zu laufen, wobei er über einen Graben sprang und den ihm nacheilenden Wachtmeister mit seinem Rucksack bewarf. In diesem Moment feuerte Javůrek den letzten Schuss seiner Pistole und traf Fuchs, der sich in dem Moment wendete, aus einer Entfernung von ca. zwei Metern von links im Bereich des Kreuzbeins. Fuchs stürzte zu Boden und blieb liegen, seine Wunde blutete und er stöhnte vor Schmerz. Javůrek ließ den Verletzten liegen, um Hilfe vom SNB-Posten zu holen. Unterwegs stoppte er den Wachtmeister Antonín Lácha, der mit seinem Motorrad unterwegs war. Lácha fuhr zur Kaserne und meldete dort den Vorfall. Der Verletzte wurde dann mit dem Krankenwagen um 19.40 Uhr in das etwa 1 km entfernte Krankenhaus in Cheb gebracht. Dort wurde festgestellt, dass es sich um einen Durchschuss handelte. Noch bevor es zu einer Operation kommen konnte, starb Fuchs um 19.55 Uhr an innerer Verblutung.
Javůreks Waffengebrauch beurteilten die Untersuchungsführer in beiden Fällen im Sinne des § 19 des Gesetzes 149/1947 über die nationale Sicherheit als rechtmäßig. Aufgrund des Gutachtens der Kommandoeinheit 9600 des Korps für nationale Sicherheit wurde von der Militärprokuratur in Karlsbad ein Strafverfahren gegen Javůrek nicht eingeleitet. Aus dem Grund seiner fragwürdigen Betätigung während der NS-Zeit wurde Javůrek 1950 aus dem Dienst entlassen.