Paul Heinrich Hartmut Schlegel wurde am 6. Oktober 1945 im sächsischen Oschatz geboren. Seine Mutter ist als unverheiratete Verkäuferin im Geburtsregister benannt. Ein Vater ist hier nicht eingetragen. Bis zum Alter von zehn Jahren lebte er in Oschatz, 1955 erfolgte ein Umzug nach Dresden. Hier wohnte er bis zu seinem Tod im Jahr 1963 im Bischofsweg in der äußeren Neustadt. Darüber hinaus ist lediglich bekannt, dass er von Beruf Schlosser war.
Was ihn dazu bewogen hat, im Alter von nur 17 Jahren die Flucht über die Ostsee zu wagen, ist ungewiss. Den Fluchtversuch unternahm er zusammen mit zwei Freunden: einem 18-Jährigen aus Radebeul und einem 19-Jährigen aus Dresden. Am 31. August 1963 haben die drei jungen Männer gegen 22:00 Uhr versucht, von Boltenhagen aus mit zwei Luftmatratzen über die Ostsee nach Westdeutschland zu gelangen. Der eine Freund wurde von den anderen beiden getrennt. Wie die Flucht für ihn ausging, ist unklar. In den Unterlagen zu dem Fall findet sich der Hinweis, dass er von einer dänischen Fähre aufgenommen und gerettet werden konnte. Der andere wurde von den Grenztruppen festgenommen.
Am 11. September 1963 gegen 9:30 Uhr wurde die Leiche von Hartmut Schlegel durch ein Küstenschutzboot der Volksmarine aus dem nördlichen Teil der Lübecker Bucht geborgen. Sie war mit mehreren Schichten von Ober- und Unterbekleidung ausgestattet sowie Schwimmutensilien, nämlich einer grau-weißen Schwimmweste, einem aus Wachstuch gefertigtem Taucherhemd mit Gummizugverschluss am Hals und grünen Schwimmflossen an den Füßen.
Im Sterberegister des Standesamtes Klütz wurde der 1. September 1963 als Sterbedatum benannt. Dies passt sowohl zu den Erkenntnissen, die zum Ablauf der Flucht bekannt waren, als auch zur Liegezeit der Leiche im Wasser von circa 8 bis 14 Tagen, die im Sektionsbericht des Instituts für Gerichtliche Medizin der Universität Rostock festgehalten wurde. Den Obduzenten, welche die Leichenschau am 13. September 1963 in der Leichenhalle des Krankenhauses Boltenhagen vornahmen, wurden durch die Ermittlungsbehörden folgende Hintergrundinformationen zum Tod von Hartmut Schlegel dargelegt: Der festgenommene Mitflüchtling hatte ausgesagt, dass Schlegel sich aus Kräftemangel nicht mehr auf der Luftmatratze halten konnte und immer wieder ins Wasser fiel. Sein Freund habe ihn jedes Mal wieder auf die Matratze zurückgezogen, bis er ihn in den frühen Morgenstunden allein im Wasser zurücklassen musste. Die Behörden vermuteten, dass es zu einer Auseinandersetzung um den Platz auf der Luftmatratze gekommen sei. Der Leichenschauarzt hatte zudem den Verdacht einer äußeren Gewalteinwirkung formuliert. Diesen bestätigten die obduzierenden Ärzte jedoch nicht und hielten fest, dass sich keine Zeichen äußerer Gewalteinwirkung gefunden hätten. Sie gingen von einem Ertrinkungstod in Folge eines Unfallgeschehens aus.