Der Zahnarzt Walter Hoffmeister zog 1960 mit seiner Frau Irmgard und ihren zehn Kindern im Alter zwischen 3 und 10 Jahren aus dem niederbayrischen Ort Freyung in die DDR. Das DDR-Gesundheitsministerium bemühte sich damals darum, der durch die Flucht von Zahnärzten in den Westen entstandenen Unterversorgung auf dem Land zu begegnen, in dem es westdeutschen Zahnärzten für einen Zuzug in die DDR lukrative Angebote unterbreitete. Walter Hoffmeister wollte ein solches Angebot annehmen und ohne seine Familie in die DDR kommen. Das DDR-Gesundheitsministerium bestand jedoch im Rahmen eines langwierigen Schriftwechsels auf seiner Übersiedlung mit Familie. Er erhielt jedoch die schriftliche Zusicherung, jederzeit die DDR mit seiner Familie wieder verlassen zu können. Hoffmeister trat die ihm angebotene Stelle im Kreiskrankenhaus Beeskow an. So kam auch der sechsjährige Kurt Hoffmeister aus Niederbayern nach Brandenburg.
Die Familie hatte nach dem Mauerbau politische Schwierigkeiten in der DDR. Ein Bruder von Kurt Hoffmeister sagte 1996 gegenüber den Ermittlern der ZERV aus, dass sie mit ihren politischen Einstellungen nicht akzeptiert und ihnen Verwandtenbesuche im Westen selbst bei Todesfällen nicht genehmigt wurden. Als Jugendlicher geriet Kurt Hoffmeister mit den dortigen Ordnungsvorstellungen in Konflikt. Der DDR-Staatssicherheitsdienst registrierte ihn 1973 mit einer sechswöchigen Haftstrafe „wegen asozialer Lebensweise und Gefährdung von Ordnung und Sicherheit“. Das bestärkte den jungen Mann in seinem Wunsch, in die alte Heimat nach Niederbayern zurückzukehren. An seinem Arbeitsplatz als Hüttenarbeiter im Verzinkungswerk VEB Eisenhüttenstadt-Kombinat-Ost (EKO), schmiedete er mit seinem älteren Freund Harald Steinkraus, einen Fluchtplan über die Tschechoslowakei. Sie vermuteten, dass eine Flucht über die Grenze im Böhmerland einfacher sei, da es dort keine Minenfelder wie an der inndeutschen Grenze gab.
Die beiden Freunde besprachen ihren Fluchtplan seit Mitte August 1977 mehrfach während ihrer Schichtarbeit. Am Schaltpult von Harald Steinkraus, der als Anlagenfahrer beschäftigt war, herrschte ein Umgebungslärm von ca. 90 Phon, sodass niemand ihr Gespräch belauschen konnte. In der Wohnung von Klaus Hoffmeister entschieden sie sich anhand eines Schulatlasses für das westböhmische Dorf Pivoň (früher Stockau) als Ausgangspunkt ihrer Flucht nach Bayern. Nachdem sie am 19. August 1977 von ihren Sparkassenkonten das für Benzin und Verpflegung nötige Geld abgehoben hatten, machten sie sich am folgenden Nachmittag mit dem „Trabant 601“ von Harald Steinkraus auf den Weg in die ČSSR. Da Steinkraus darauf bestand, dass sein Fahrzeug in die DDR zurückgebracht wird, hatte Kurt Hoffmeister seinen Bekannten Günter B. als Mitfahrer gewonnen. Steinkraus wollte sicher sein, dass ihm sein Wagen, falls die Flucht nicht gelänge, später in der DDR wieder zur Verfügung steht. Günter B. sollte mit dem Wagen in die DDR zurückfahren und ihn an einem vereinbarten Platz im Stadtzentrum von Eisenhüttenstadt abstellen. Hoffmeister übereignete ihm als Gegenleistung für die Fluchthilfe schriftlich seinen eigenen „Trabant“, der wegen eines Schadens für die ca. 500 km lange Wegstrecke nach Pivoň nicht in Frage kam. Die Fahrt der drei Männer in das ČSSR-Grenzgebiet zu Bayern dauerte länger als geplant, da sie sich mehrfach verfuhren. Sie erreichten Pivoň am frühen Morgen des 21. August 1977 und verabschiedeten sich von Günter B. Dann liefen sie durch Felder und Waldstücke in westliche Richtung. Sie orientierten sich dabei mit einem von Harald Steinkraus in Eisenhüttenstadt für zwei Mark gekauften Spielzeugkompass.
Nachdem sie sich der Grenze über eine kleine Brücke genähert hatten, sahen sie aus ihrem Versteck im Schilf hinter einem Stacheldrahtzaun in einer Entfernung von etwa 300 Metern zwei Grenzsoldaten patrouillieren. Sie zogen sich deswegen wieder über die Brücke zurück und begaben sich in einen linkerhand gelegenen Wald. Von dort aus beobachteten sie die Grenze. In einiger Entfernung befanden sich zwei Postentürme, von denen aber nur einer mit Grenzwachen besetzt war. Nachdem sie eine Weile gewartet hatten und keine Grenzsoldaten sahen, liefen sie gegen 10.15 Uhr in Richtung Grenze. Sie sprangen über den ersten etwa 1,20 m hohen Zaun. Den zweiten etwa 2,50 m hohen Stacheldrahtzaun untergruben sie mithilfe eines Astes und mit bloßen Händen. Kurt Hoffmeister hob dann den unteren Stacheldraht an, sodass Harald Steinkraus hindurchkriechen konnte. Er half dann auf die gleiche Weise Hoffmeister von der anderen Seite. Dann liefen beide weiter in westliche Richtung. Plötzlich hörten sie „Stoi“-Rufe und einen Schuss. Kurt Hoffmeister sagte, „los wir müssen hier schnell weg“, beide Männer trennten sich und rannten in verschiedene Richtungen. Dann fiel ein weiterer Schuss. Steinkraus hörte hinter sich einen Schrei und konnte, als er sich umdrehte, Kurt Hoffmeister nicht mehr sehen. Ein weiterer Schuss fiel in seine Richtung, worauf er sich hinter einem Steinhaufen versteckte.
Nach den Aussagen des 19-jährigen Grenzsoldaten Andrej Terela, war dieser mit seinem Kameraden Jan Saško am 21. August 1977 gegen 10:15 Uhr vom Standort Janska-Hut in den Abschnitt Pava kommandiert worden, weil die Signalanlage am Grenzzaun Alarm ausgelöst hatte. Die Grenzer begaben sich mit ihrem Diensthund Juno zu der angewiesenen Stelle und entdeckten die Durchbruchstelle und Fußspuren. Der Hund nahm die Witterung auf und führte die beiden Soldaten in die Richtung der Flüchtenden, die sie nach etwa 30 Minuten in 150 m Entfernung entdeckten. Als diese auf Terelas „Stoi“-Rufe und Warnschüsse in die Luft nicht reagierten, schoss er gezielt auf den etwa 150 m entfernten Flüchtling. Da der Getroffene sofort niederstürzte, verfolgte Terela nun den zweiten Mann, den er hinter einem Steinhügel entdeckte und gegen 10.58 Uhr festnahm. Sein Kamerad Saško kam hinzu und berichtete, dass er den anderen Flüchtling sterbend vorgefunden hatte. Über Funk verständigten die beiden Grenzer die Alarmgruppe ihrer Kompanie, die kurze Zeit später am Ort des Geschehens eintraf und den festgenommenen Flüchtling in Gewahrsam nahm. Ein herbeigerufener Arzt konnte nur noch den Tod des 22-jährigen Kurt Hoffmeister feststellen.
Am 22. August 1977 teilte das Föderative Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der ČSSR dem DDR-Außenministerium (MfAA) telefonisch den Tod von Kurt Hoffmeister mit. Der zuständige Abteilungsleiter des MfAA, August Klobes, unterrichtete das DDR-Innenministerium von dem Vorfall mit der Bitte um Mitteilung an Hoffmeisters Eltern. Die Einäscherung des Leichnams von Kurt Hoffmeister, der am 25. August 1977 an die deutschen Behörden übergeben worden war, erfolgte am 5. September in Frankfurt/Oder, die Urnenbeisetzung am 6. September 1977 auf dem Friedhof in Beeskow. Ein Bruder von Kurt Hoffmeister erinnerte sich, dass die Eltern über das Datum der Urnenüberführung lange im Unklaren gelassen wurden. Die Trauerfeier, an der über 100 Personen teilnehmen, sei von den Sicherheitsorganen überwacht und dokumentiert worden.
Durch den Leiter Konsularabteilung in der Prager DDR-Botschaft, Kolasa, erhielt Ursula Gott, Hauptsachbearbeiterin im DDR-Außenministerium, am 20. September 1977 das zweite Exemplar der vom ČSSR-Innenministerium übergebenen Sterburkunde. „Normalerweise wird das Exemplar den Angehörigen des Verstorbenen übermittelt,“ schrieb Kolosa, „was wir in diesem Fall für nicht opportun halten.” Eine Austauschurkunde sei an das Standesamt I Berlin weitergeleitet worden. Die in Probezovice, Kreis Domazlice ausgestellte Todesurkunde enthielt als Todesursache die Angabe, „Schußverletzung des Brustkorbs unter Mitverletzung der rechten Lunge, Herzschock“. Ursula Gott wies daraufhin nach Rücksprache mit dem für Auslandsangelegenheiten zuständigen MfS-Oberstleutnant Peter Pfütze Frau Weiß im Standesamt I Berlin, an eine neue Sterbeurkunde ohne Angabe der Todesursache anzufertigen und diese zur Übergabe an die Eltern der Abteilung Inneres nach Beeskow zu schicken.
Harald Steinkraus wurde nach seiner Überstellung in die DDR durch das Kreisgericht Frankfurt/Oder am 30. November 1977 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt, Günter B. erhielt wegen Beihilfe zur Republikflucht eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Harald Steinkraus stellte nach seiner Haftentlassung mehrere Anträge auf Übersiedlung in die Bundesrepublik, bis er schließlich 1982 ausreisen konnte. Auch Kurt Hoffmeisters Eltern verließen 1986 die DDR. Wegen ihrer Bemühungen um Ausreisegenehmigungen wurden mehrere Geschwister Kurt Hoffmeisters und seine Eltern vom DDR-Staatssicherheitsdienst jahrelang im „Operativen Vorgang Ring I“ beobachtet. Die entsprechenden MfS-Unterlagen enthalten auch abgehörte Gespräche aus dem Familienkreis über die Teilnahme an Demonstrationen von Ausreiseantragstellern und in diesem Zusammenhang erfolgte Inhaftierungen.
Am 8. August 2003 eröffnete das bei der tschechischen Polizei angesiedelte Amt zur Dokumentation und Ermittlung der Verbrechen des Kommunismus ein Strafverfahren gegen Andrej Terela. Dem damaligen Grenzsoldaten wurde vorgeworfen, dass er gezielt auf Hoffmeister geschossen hatte, ohne zuvor mildere Mittel auszuschöpfen. Er hätte beispielsweise seinen Diensthund von der Leine lassen können. Das Bezirksgericht Domažlice verurteilte Terela am 18. Januar 2006 wegen des Machtmissbrauchs im Amt mit schwerwiegenden Folgen zu einer 14-monatigen Freiheitsstrafe mit einem bedingten Strafaufschub von zwei Jahren. In einem Revisionsverfahren hob das Landgericht Plzeň das Urteil am 26. April 2006 wieder auf, da der Tatvorwurf bereits seit 1987 verjährt war.
Im Dezember 2017 nahm die Staatsanwaltschaft Weiden Ermittlungen gegen mehrere politische Verantwortungsträger des ČSSR u.a. zu dem Todesfall von Kurt Hoffmeister auf, die derzeit noch in Kooperation mit tschechischen Staatsanwälten andauern.