Die beiden Geschwister Hans-Joachim und Karl Damm entschlossen sich zur Flucht in die Bundesrepublik, weil sie mit der politischen Entwicklung in der DDR nicht einverstanden waren und wegen ihrer bürgerlichen Herkunft benachteiligt wurden. Hans-Joachim Damm arbeitete als Industriekaufmann beim VEB Glashütter Uhrenbetriebe (vorm. A. Lange und Söhne). Aufgrund einer Erkrankung war er linksseitig armamputiert.
Um Fluchtmöglichkeiten zu erkunden, fuhr Karl Damm Anfang März 1952 nach Arendsee. Dort beschrieb ihm ein Bauer den Weg durch das Harper Moor nach Niedersachsen. Er teilte sein neu erworbenes Wissen seinem Bruder mit, den die Arbeit noch in Glashütte band: „harpe aussteigen, dann feldweg geradeaus bis querweg. diesen 50 m gehen und rechts abbiegen. wieder geradeaus bis über die landstraße. vorsicht am pfahl ist schon die grenze.“ Karl Damm gelangte anhand dieser Beschreibung sicher nach Niedersachsen. Als sich sein Bruder wenige Tage später, am 13. März 1952, mit Karte und Kompass auf den gleichen Weg begab, entdeckte ihn jedoch gegen 7.30 Uhr eine Streife der DDR-Grenzwache Gollensdorf. Aus Überlieferungen der Grenzpolizei geht hervor, dass Postenführer Erwin W. daraufhin versucht habe, Hans-Joachim Damm den Weg abzuschneiden, während sein Posten den Flüchtling verfolgte. Als Hans-Joachim Damm seine Verfolger bemerkte und in eine Schonung zu entkommen versuchte, gab Erwin W. nach erfolglosen Warnrufen und einem Warnschuss aus etwa 50 Metern einen gezielten Schuss auf den Flüchtenden ab. Hans-Joachim Damm erlitt eine Schussverletzung im rechten Oberschenkel, die Kugel zerriss dabei die Hauptschlagader. Den beiden Grenzpolizisten gelang es nicht, die Blutung zu stillen. Nur eine Viertelstunde später versagte der Kreislauf des 21-Jährigen.
Hans-Joachim Damm fand auf dem Stadtfriedhof Arendsee seine letzte Ruhestätte. Auf dem Stein der Anfang der 1980er Jahre geräumten Grabstelle stand: „Hier ruht von seinen Lieben unvergessen fern der Heimat unser lieber Sohn und Bruder Hans Joachim Damm geb. 22.6.1930 †13.3.1952.“
Gegen Erwin W. ermittelte die Staatsanwaltschaft bereits unmittelbar nach der Tat wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Das Bezirksgericht Halle stellte das Verfahren jedoch wieder ein. Als ihn 1992 die Berliner Kriminalpolizei vernahm, gab er an, dass er seinerzeit den Tatablauf wahrheitswidrig geschildert habe. Aus Angst vor Repressalien habe er seinem damaligen Vorgesetzten eine gezielte Schussabgabe gemeldet, obwohl er den Flüchtenden nicht direkt ins Visier nahm. Da für eine vorsätzliche Tötung keine hinreichenden Beweise vorlagen, stellte auch die Staatsanwaltschaft II beim Landgericht Berlin am 10. Oktober 1995 das Ermittlungsverfahren gegen Erwin W. ein.