Axel Wilhelm Draeger wurde am 30. November 1937 in Berlin geboren. Sein Vater starb 1941, seine Mutter war Lehrerin. Sie zog ihn in Magdeburg auf, wo er 1955 das Abitur machte. In den Jahren 1956 und 1957 betätigte er sich als Hilfsarbeiter bei den Leuna-Werken „Walter Ulbricht“. Diese Zeit wurde ihm als praktisches Jahr anerkannt, welches seinerzeit für den Studienzugang obligatorisch war. Ab Herbst 1957 studierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin Chemie. Seine fachlichen Leistungen waren herausragend und er wurde mehrmals für ein Leistungsstipendium vorgeschlagen. Seine Diplomprüfung bestand er mit einem Sehr gut und wurde zum 22. Februar 1962 als Wissenschaftlicher Assistent beim II. Chemischen Institut der Universität zu einem Bruttogehalt von 700,- Mark angestellt. Zu seinen Aufgaben gehörte im folgenden Wintersemester ab September die Leitung eines Einführungsseminars in die Chemie. Zu den Seminarteilnehmern zählte seine Ehefrau, mit der er sich im Frühjahr 1962 frisch vermählt hatte. Doch an dieser Lehrveranstaltung nahm auch die gerade nach Berlin gezogene Brigitte Louda teil. Mit dieser begann er eine Liebesaffäre, die seiner Ehefrau nicht verborgen blieb. Sie wusste wohl von deren gemeinsamen Vorhaben, das Wochenende um den 27. Oktober an der Ostsee zu verbringen, jedoch nichts von einer geplanten Flucht.
Am Samstag, den 27. Oktober, ging Draeger noch zu einer Besprechung mit seinem Professor wegen seiner Doktorarbeit. Danach, gegen 13 Uhr verließen Brigitte Louda und er Berlin auf seinem Motorroller in Richtung Ostsee. Sie hatten ein Faltboot im Gepäck. In Graal-Müritz stellten sie das Fahrzeug in einem Waldstück ab, begaben sich noch am selben Abend an den Strand und paddelten auf die Ostsee. Seitdem sind sie verschollen.
Am Sonntag, den 28. Oktober, fand ein Polizist im Wald von Graal-Müritz den zurückgelassenen Motorroller und meldete das Berliner Kennzeichen. Als am Montag Axel Draeger nicht in seinem Seminar erschien, wurden zeitnah Ermittlungen wegen einer möglichen Flucht eingeleitet. Erst durch die Vernehmung von Draegers Ehefrau wurde bekannt, dass auch Brigitte Louda verschwunden war. Ihr Fehlen war noch nicht aufgefallen, weil der Universität eine Krankmeldung mit Schein vorlag. Da außer den im Wald befindlichen Spuren keine Anzeichen über einen Verbleib der beiden vorhanden waren, ging man von einer geglückten Republikflucht über die Ostsee aus. Doch weder Brigitte Louda noch Axel Draeger meldeten sich bei Verwandten oder Bekannten, nicht in der DDR und auch nicht in der Bundesrepublik. Jegliches Lebenszeichen blieb aus.
Im Mai 1964 fragten Verwandte seiner Mutter aus Frankfurt am Main bei der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltung Salzgitter (ZESt) nach, ob sie dort Informationen zu dem Verbleib des verschollenen Sohnes der Nichte bekommen könnten. Diese hatten den Fall noch gar nicht in ihren Akten und konnten dementsprechend keine Neuigkeiten übermitteln, versprachen aber Nachricht, sobald es etwas gäbe. Über ein Jahr später gab es eine erneute Anfrage aus dem Hessischen Frankfurt, um noch einmal nachzuhaken. Die Sprache klang hier schon etwas bitterer und es gab Fragen wie „Ob er auf der See einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist? Erfahren Sie darüber auch nichts? Ist denn die Mauer so verschlossen, daß nichts durchdringt?“
Im Jahr 1970 durfte Draegers Mutter ihre Verwandtschaft in der Bundesrepublik besuchen. Von hier sandte sie die persönliche Bitte an die westdeutschen Behörden, doch noch einmal zu versuchen, etwas zu erfahren. Sie teilte auch zwei weitere Hinweise mit: „Eigene Nachforschungen haben ergeben, daß ein in Graal-Müritz ansäßiger Grenzpolizist […] gesagt haben soll, beide […] seien mit einem deutschen Motorboot nach Rußland abtransportiert worden. Sie lebten beide.“ Der andere Hinweis deutet in die gegenteilige Richtung: „Erkundigungen Hamburger Freunde […] hatten aber ergeben, daß das Boot nicht gehalten hätte und beide ertrunken wären.“ Weder die eine, noch die andere Spur ließ sich bestätigen, da sich keine belegenden Quellen finden ließen. Die Sehnsucht nach Gewissheit über den Verbleib des Sohnes, welcher Art auch immer, veranlasste die Familie immer wieder zu Nachfragen.
Um Klarheit über Jörg Drägers Schicksal zu erlangen, ergriff seine Mutter nach der deutschen Vereinigung nochmals die Initiative. Der Verwandte aus Frankfurt am Main wandte sich im Februar 1991 mit folgenden Worten erneut an die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter: „[…] nachdem (sic!) erfolgten Anschluß der ehemaligen DDR erbitten wir Sie im Namen der Mutter Frau […] um Mithilfe bei der Suche nach Axel Draeger bezw. (sic!) der Gewissheit seines Todes.“ Doch da es der ZESt nicht möglich war, in dieser Richtung ermittelnd tätig zu werden, stellten sie ihr anheim, in Graal-Müritz und Rostock selbst mit Nachforschungen tätig zu werden, da dies nun durchführbar sei.
Im Jahr 1993 überprüfte die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) das Geschehen um Brigitte Louda und Axel Draeger, fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine vermeintliche Gewalttat und beendete die Ermittlungen mit der Feststellung, dass sie wahrscheinlich bei dem „Versuch mit dem Faltboot über die Ostsee zu flüchten, ertranken.“
Im Mai 1964 fragten Verwandte seiner Mutter aus Frankfurt am Main bei der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltung Salzgitter (ZESt) nach, ob sie dort Informationen zum Verbleib des verschollenen Sohnes der Nichte bekommen könnten. Diese hatten den Fall noch gar nicht in ihren Akten und konnten dementsprechend keine Neuigkeiten übermitteln, versprachen aber Nachricht, sobald es etwas gäbe. Über ein Jahr später gab es eine erneute Anfrage aus dem hessischen Frankfurt, um noch einmal nachzuhaken. Die Sprache wurde schon etwas bitterer und es gab Fragen wie „Ob er auf der See einem Verbrechen zum Opfer gefallen ist? Erfahren Sie darüber auch nichts? Ist denn die Mauer so verschlossen, daß nichts durchdringt?“
Im Jahr 1970 durfte Draegers Mutter ihre Verwandtschaft in der Bundesrepublik besuchen. Von hier sandte sie noch einmal die persönliche Bitte an die westdeutschen Behörden, doch noch einmal zu versuchen, etwas zu erfahren. Sie teilte auch zwei weitere Hinweise mit: „Eigene Nachforschungen haben ergeben, daß ein in Graal-Müritz ansäßiger Grenzpolizist […] gesagt haben soll, beide […] seien mit einem deutschen Motorboot nach Rußland abtransportiert worden. Sie lebten beide.“ Der andere Hinweis deutete in die gegenteilige Richtung: „Erkundigungen Hamburger Freunde […] hatten aber ergeben, daß das Boot nicht gehalten hätte und beide ertrunken wären.“ Weder die eine, noch die andere Spur ließen sich bestätigen, da sich keine belegenden Quellen finden ließen. Die Sehnsucht nach Gewissheit über den Verbleib des Sohnes, welcher Art auch immer, veranlasste die Familie immer wieder zu Nachfragen.
Um Klarheit über Jörg Drägers Schicksal zu erlangen, ergriff seine Mutter nach der deutschen Vereinigung nochmals die Initiative. Der Verwandte aus Frankfurt am Main wandte sich im Februar 1991 mit folgenden Worten erneut an die Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter: „[…] nachdem (sic!) erfolgten Anschluß der ehemaligen DDR erbitten wir Sie im Namen der Mutter Frau […] um Mithilfe bei der Suche nach Axel Draeger bezw. (sic!) der Gewissheit seines Todes.“ Doch da es der ZESt nicht möglich war, in dieser Richtung ermittelnd tätig zu werden, empfohlen sie ihr, in Graal-Müritz und Rostock selbst mit Nachforschungen tätig zu werden, da dies nun durchführbar sei.
Im Jahr 1993 überprüfte die Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV) noch einmal das Geschehen um Brigitte Louda und Axel Draeger, fand jedoch keine Anhaltspunkte für eine vermeintliche Gewalttat und beendete die Ermittlungen mit der Feststellung, dass sie wahrscheinlich bei dem „Versuch mit dem Faltboot über die Ostsee zu flüchten, ertranken.“