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Biografisches Handbuch

Frank Hille

geboren am 21. März 1941 in Neugersdorf | vermutlich zwischen dem 28. Juli und dem 13. August 1967 ertrunken | Ort des Vorfalls: Ostsee
BildunterschriftFrank Hille
BildquelleBStU
Quelle: BStU
Frank Hille war begeisterter Angler, Tauchsportler und Medizinstudent in Jena, der seiner Familie jedoch den Abbruch seines Studiums über Jahre verschwieg. Im Sommer 1967 fuhr er in den Urlaub an die Ostsee. Man fand bei Redewisch am Strand sein Reisegepäck sowie eine Karte, auf der eine Linie von Klützer Höved an die Schleswig-Holsteinische Küste eingezeichnet war. Sein Leichnam wurde nicht gefunden.

Frank Hille wurde am 21. März 1941 im sächsischen Neugersdorf geboren. Seine Mutter war Hausfrau und sein Vater selbständiger KFZ-Schlossermeister. Frank Hille hatte einen jüngeren Bruder.

In der Schule erbrachte er sehr gute Leistungen und galt als fleißig und ordentlich. In seiner Freizeit zeigte er sich als begeisterter Sporttaucher und Angler. Während der Schulzeit gehörte er im Rahmen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) einer Spezialgruppe für Tauchsport an, in der er aktiv mitwirkte. Im Anschluss an die Erweiterte Oberschule diente er von September 1959 bis Mitte Juli 1961 bei der NVA. Hier wurde er als Sanitäter eingesetzt und kümmerte sich um die Pflege und Betreuung der Patienten.

Zum Wintersemester 1961 begann er an der Universität Jena ein Studium der Humanmedizin. Er zog nach Jena, erst in ein Studierendenwohnheim in Jena-Zwätzen, ab September hatte er dann ein Zimmer zur Untermiete bei einer verwitweten Rentnerin. Diese stellte ihm für 30,- Mark monatlicher Miete ein über das Treppenhaus separat zugängliches Zimmer zur Verfügung. Hier lebte er recht schlicht: Er hatte weder ein Rundfunk- noch ein Fernsehgerät, mit seiner Vermieterin teilte er sich die Kosten für die lokale Tageszeitung „Volkswacht“, ein SED-Presseorgan. Als Lektüre besaß er neben den medizinischen Fachbüchern noch ein paar Hefte und Broschüren der GST über Tauchsport. Seine Vermieterin beschrieb ihn als verschlossen: Er sei ihr gegenüber immer ruhig und ordentlich aufgetreten und hätte nie Besuch empfangen. Er verbrachte seine Zeit zurückgezogen von seinen Altersgenossen und Kommilitonen. In den ersten Jahren wäre er regelmäßig gegen 10 Uhr morgens losgegangen und kehrte erst abends wieder heim. Zweimal im Monat fuhr er von Freitag bis Montag, manchmal auch bis Dienstag über das Wochenende zu seinen Eltern. Dort verbrachte er seine Freizeit sehr oft mit seinem Vater beim Angeln.

Am 18. Juni 1963 stellte Frank Hille dann einen Antrag auf Studienunterbrechung. Sein Vater war an Krebs erkrankt, Frank Hille fuhr immer öfter nach Hause, um seinen Vater zu pflegen und im Geschäft zu helfen. Dazu pflegte er noch eine Bekannte, die ebenfalls an Krebs erkrankt war. Durch die Mehrfachbelastung geriet er in einen persönlichen Zwiespalt und spielte mit dem Gedanken, das Studium ganz aufzugeben, da er es nicht geschafft hatte, einen wichtigen Kurs in Anatomie zu absolvieren. Doch von Universitätsseite hatte er Fürsprecher: Die Fakultätsleitung und die Seminargruppe berieten sich und entschieden, ihn zwar vorläufig zu exmatrikulieren, ihm jedoch einen Gasthörerschein auszuhändigen. Damit wurde ihm die Möglichkeit eingeräumt, an den Veranstaltungen teilzunehmen und das notwendige Wissen aufzuholen. Ihm wurde in Aussicht gestellt, dass er im Falle eines erfolgreichen Prüfungsgesprächs die Möglichkeit bekommen sollte, sich zum Herbst 1964 erneut immatrikulieren zu können. Frank Hille nahm den Gasthörerschein an, besuchte aber keine weitere Lehrveranstaltung.

Seinen Eltern verschwieg er die Unterbrechung des Studiums. Nachdem der Vater am 4. März 1964 starb und später auch seine Bekannte, nahm er das Studium nicht wieder auf. Die Erfahrung, zwei Menschen an den Krebs verloren zu haben, ließen ihn konsterniert zurück: Laut Aussage seiner Vermieterin gegenüber dem MfS empfand er es als furchtbar, zu wissen, dass er den tödlich Erkrankten nicht helfen kann, während sie ihre Hoffnungen in ihn legten. Er fuhr weiter an den Wochenenden seine Mutter besuchen, die ihm immer – im guten Glauben, ihr Sohn ginge seinem Studium nach – zum Abschied Geld zusteckte. Auch seine Vermieterin ging davon aus, dass er sein Studium weiterhin bestritt, da in seinem Zimmer viele medizinische Fachbücher zu finden waren und er täglich das Haus verließ. Doch dem war nicht so: Zur weiteren Finanzierung seines Unterhalts hatte er Hilfsarbeitertätigkeiten in Jena und Umgebung aufgenommen. Ab März 1967 ging er laut Vermieterin regelmäßig schon gegen 7:00 Uhr morgens aus dem Haus und kehrte erst abends wieder, um dann noch einmal bis ca. 22:00 Uhr in die Bibliothek zu gehen.

Am Wochenende um den 23. Juli 1967 war Frank Hille ein letztes Mal bei seiner Mutter zu Besuch. Am darauffolgenden Dienstag, dem 25. Juli 1967, verließ er frühmorgens um 5:30 Uhr die elterliche Wohnung. Vorher teilte er seiner Mutter beim gemeinsamen Frühstück mit, dass er nach Jena zurückfahren werde, um im Anschluss seinen Jahresurlaub an der Ostsee zu verbringen. Hierbei äußerte er noch, dass er vorher noch einmal zu ihr kommen werde, um Bekleidung und Geld mitzunehmen. Dies tat er jedoch nicht.

Am Freitag, den 28. Juli 1967 kündigte die Vermieterin Hilles an, dass sie ein paar Wochen nach Potsdam in den Urlaub fahren wolle und ihm ihren Wohnungsschlüssel überlassen würde, damit er sich seinen Kaffee selbst machen könne. Nachdem er erst zusagte, sagte er ihr später jedoch, dass er selbst wegfahren würde und gab die Schlüssel zurück. Die Rentnerin trat daraufhin ihre Reise an und sah Frank Hille nicht wieder.

Am Sonntag, den 13. August 1967 entdeckte eine Streife der NVA morgens um 6:00 eine Reisetasche im Raum Redewisch unmittelbar an der Ostseeküste. Der Inhalt bestand teils aus typischem Urlaubsgepäck wie Hemd, Badehose, Schuhe nebst Schuhbürste, Socken, Handtuch. Zudem befanden sich in einer mit dem Namen F. Hille versehenen Toilettentasche Gegenstände für die allgemeine Körperhygiene wie Rasierzeug, Seife, Zahnbürste und Creme. Daneben hatte Frank Hille eine Karte der Nordbezirke der DDR zurückgelassen, auf der mit Bleistift eine Linie von Klützer Höved nach Lenste in der BRD eingezeichnet war. In einem Notizbuch, das ebenfalls in seinem Gepäck war, waren die zur auf der Karte eingezeichnete Linie passenden Koordinaten aufgeschrieben, zuzüglich einer Zeitangabe: 7 Stunden.

Schon am Tag zuvor, am 12. August, wurden am Strand von Steinbeck zwei Koffer und eine Tasche gefunden. Ein Koffer trug die Inschrift “A. Fritsche”. Zudem ließ eine Spur vermuten, dass zwei Personen abgelandet waren, eine Person davon allerdings das Wasser und den Strand wieder landwärts verließ. Ob es sich hierbei um Frank Hille handelte, dessen Gegenstände in Redewisch gefunden wurden, ist nicht zu ermitteln. Auch, ob es sich bei A. Fritsche um einen vermeintlichen Fluchtgefährten von Frank Hille handelt, konnte nicht herausgefunden werden, da es den Ermittlern nicht gelang, den Eigentümer des Koffers auszumachen.

Bei einer Befragung am 28. August 1967 auf dem Volkspolizeikreisamt konnte seine Vermieterin keine Auskunft über den Verbleib von Frank Hille geben, aber die Gegenstände identifizieren. Zudem informierte sie die Polizei über ein Telegramm von Frank Hilles Mutter, die sich nach ihrem Sohn erkundigte. Sie fragte, ob die Vermieterin wüsste, ob er sich im Urlaub befände und wo er im Moment sei. Am 4. September 1967 fuhr die Mutter von Frank Hille nach Jena und ging gemeinsam mit der Vermieterin zur Universität, um dort Informationen über den Verbleib des jungen Mannes zu erhalten. Hier wurde den zwei Frauen die für beide überraschende Mitteilung gemacht, dass Frank Hille bereits 1964 das Studium von sich aus aufgegeben hätte und man nichts Weiteres zu ihm wüsste.

Am 26. September 1967 erhielt die Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter (ZESt) eine Information von der Kriminalpolizei Offenbach am Main: Vertrauliche Mitteilungen hätten ergeben, dass Frank Hille Ende August 1967 versucht haben soll, in die Bundesrepublik zu gelangen. Diese Information wurde mit der Bitte um Übermittlung sämtlicher Erkenntnisse zum Verbleib von Frank Hille verbunden. Doch in Westdeutschland war zu diesem Zeitpunkt über das Schicksal des jungen Mannes nichts bekannt.

Einen Tag später wurde in der DDR offiziell ein Ermittlungsverfahren gegen Frank Hille wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 8, Abs. 1 Passgesetz eingeleitet. Daraufhin stellte das Kreisgericht Jena-Stadt am 5. Oktober 1967 einen Haftbefehl aus. Die Mutter und die Vermieterin wurden im Zuge der Ermittlungen weiterhin zu Frank Hille befragt. Am 25. Oktober 1967 wurden die Ermittlungen gegen ihn vorläufig eingestellt: Ein paar Tage zuvor, am 21. Oktober 1967, wurde in der Boltenhagener Bucht eine männliche Wasserleiche gefunden. Aufgrund körperlicher Merkmale gingen die Behörden anfangs davon aus, dass es sich um Frank Hille handeln könnte. Der Vergleich des Gebissstatus der Leiche mit den Unterlagen des Zahnarztes von Frank Hille ergab jedoch, dass es sich um eine andere Person handelte. Im März 1973 versuchte die Mutter von Frank Hille erneut, Nachforschungen über den Verbleib ihres Sohnes anzustellen. Doch auch dieser Versuch konnte das Schicksal von Frank Hille nicht aufklären. Im November 1973 wurde die Ermittlungsakte geschlossen und archiviert. Die Ermittlungsergebnisse ließen den Schluss zu, dass Frank Hille beim Versuch, die DDR schwimmend zu verlassen, den Tod fand und seine Leiche nicht aufgefunden werden konnte.


Biografie von Frank Hille, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/436-frank-hille/, Letzter Zugriff: 20.04.2024