Die wenigen Informationen zu Peter Lorenz kennen wir nur aus dem Obduktionsprotokoll, das zur Feststellung seiner Todesursache durch die Staatsanwaltschaft des Kreises Rostock-Stadt verfügt wurde.
Peter Lorenz wurde am 29. April 1938 in Chemnitz geboren und wohnte vor seinem Tod zuletzt in Leipzig.
Am 10. Oktober 1962 war vormittags gegen 10:00 Uhr seine Leiche in der Ostsee treibend vor Warnemünde, 20 Meter östlich der Tonne 5 von einem Besatzungsmitglied des Kutters WAM 53 gesichtet worden. Der Kutter wurde herangefahren und mittels eines Schiffsseils, das man um den Brustkorb des leblosen Körpers geschlungen hatte, wurde die Wasserleiche in den Warnemünder Seehafen gebracht. Geborgen wurde Peter Lorenz hier dann durch die Besatzung eines Feuerlöschschiffes.
Seine Leiche war mit einem grauen engen Schaumgummischwimmanzug und schwarzen Schwimmflossen bekleidet. Er hatte einen Campingbeutel bei sich, in dem sich unter anderem zwei Kompasse und eine Landkarte befanden. Der Beutel enthielt noch weitere Ausrüstungsgegenstände, die im Protokoll nicht näher beschrieben wurden.
An der Handrückenseite des linken Unterarmes trug Peter Lorenz Tätowierungen mit vorwiegend maritimen Motiven: Ein Steuerrad und ein Schiffsbug mit einer dazwischen fliegenden Möwe. Darunter war eine weitere Figur mit einem Blitz dargestellt.
Die Gutachter der Rechtsmedizin folgerten nach gründlicher Untersuchung, dass Peter Lorenz Tod im Zeitraum von mindestens einer bis höchstens vier Wochen vor dem Leichenfund eingetreten sein musste. Eine Fremdeinwirkung oder Vorerkrankungen konnten nicht festgestellt werden. Der Gutachter ging davon aus, dass ein akutes Herzversagen, ausgelöst durch das Schwimmen im kalten Wasser, den sogenannten sekundären Ertrinkungstod herbeigeführt habe.
Auf dem Totenschein wurde als Todesursache „vermutlich beim Durchschwimmen der Ostsee ertrunken“ eingetragen.