Der Kraftfahrzeugmeister Kurt Zimmermann arbeitete während des Zweiten Weltkriegs für die Adam Opel AG in Rüsselsheim. In der Nachkriegszeit lebte er wieder mit seiner Frau und zwei kleinen Kindern in Zeulenroda (Thüringen). Dort fand er zumindest zeitweise Beschäftigung in einer Buchdruckerei. Mit dieser Tätigkeit war er aber unzufrieden. Deswegen bewarb er sich erfolgreich bei seinem früheren Arbeitgeber OpelRüsselsheim. Die Opel-Werke sagten ihm eine Einstellung in seiner alten Stellung als Abnahmeingenieur zu. Da er aber keinen Interzonenpass besaß, wollte er im Dezember 1949 die innerdeutsche Grenze heimlich überschreiten. Wie seine Tochter Ingrid 1971 gegenüber dem Hessischen Landeskriminalamt aussagte, führte ihn dabei ein Schleuser.
Der 21-jährige Grenzpolizist Emil Günter K., der seit dem Frühjahr 1949 der Deutschen Volkspolizei angehörte, war am 8. Dezember 1949 gemeinsam mit seinem Postenführer als Grenzstreife im Gebiet zwischen Großensee (Thüringen) und Hönebach (Hessen) im Einsatz. Nachdem er sich von seinem Postenführer getrennt hatte, entdeckte er gegen 15.30 Uhr von der Hauptstraße zwischen Hönebach und Großensee aus, in einer Entfernung von etwa 150 Metern, eine Person, die sich im Laufschritt in Richtung Grenze bewegte. Wie Emil Günter K. 1997 vor dem Landgericht Mühlhausen aussagte, habe er dem Mann zugerufen stehenzubleiben und anschließend einen Warnschuss abgegeben. Doch der Flüchtende sei sogar noch schneller und in gebückter Haltung weitergelaufen. K. lud seinen Karabiner nach und gab stehend einen zweiten Schuss ab, der den Flüchtenden von hinten traf. Als der Grenzpolizist den zu Boden gestürzten Mann erreichte, soll dieser noch gestöhnt haben, „jetzt hast Du mich erschossen“, bevor er seinen Verletzungen erlag. Zimmermanns Sterbeurkunde enthält zur Todesursache die Angabe: „Tangentialschuß des Brustkorbes“.
Die damals siebenjährige Tochter Zimmermanns erinnerte sich später, dass die Familie noch am Nachmittag durch den Schleuser vom Tod ihres Vaters erfuhr. Dieser habe berichtet, es sei unerwartet auf Zimmermann und ihn geschossen worden. Eine zweite Kugel sei nur knapp an seinem Kopf vorbeigeflogen. Die Leiche ihres Vaters wurde nach der Erinnerung seiner Tochter zur Familie gebracht. An eine augenscheinliche Verletzung konnte sie sich nicht erinnern. Die Beisetzung fand am 13. Dezember 1949 im thüringischen Pöllwitz statt, dem Heimatort der Eltern Zimmermanns. Da er bis dahin den Unterhalt der Familie bestritten hatte, kämpften die Hinterbliebenen mit erheblichen finanziellen Problemen. Nachdem die Nachricht über Zimmermanns Tod die Adam Opel AG erreicht hatte, drückte die Firma den Angehörigen ihre Anteilnahme aus. In dem Beileidsschreiben heißt es, Kurt Zimmermann sei „nicht nur ein hervorragender Fachmann auf seinem Gebiet, sondern ein ebenso hervorragender Mensch“ gewesen und habe in den Opel-Werken viele Freunde gehabt.
Emil Günter K. verteidigte sich 1997 in einem Verfahren vor dem Landgericht Mühlhausen mit der Behauptung, er habe den flüchtenden Kurt Zimmermann nicht töten wollen, sondern unmittelbar vor dessen Füße gezielt. Er gab vor Gericht an, er habe bei einem seiner ersten Einsätze an der Grenze auf einen Grenzgänger nicht gezielt geschossen, sondern lediglich einen Warnschuss abgegeben und habe deswegen von seinen Vorgesetzten eine Rüge erhalten und den Befehl, illegale Grenzüberschreitungen unbedingt zu verhindern, gegebenenfalls auch durch einen gezielten Schuss. Emil Günter K. schied im Frühjahr 1950 auf eigenen Wunsch aus dem Grenzpolizeidienst aus, weil ihn der Tod Kurt Zimmermanns nach eigenen Angaben „psychisch stark belastete“. Im Mai 1997 verurteilte ihn das Landgericht Mühlhausen wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Außerdem musste er 1 200 DM an den Arbeitskreis Grenzinformation e. V. in Bad Sooden-Allendorf zahlen.