Am 15. September 1964 meldeten die tschechoslowakischen Behörden dem MfS, dass zwei bewaffnete Fahnenflüchtlinge bei Rumburk (Tschechien) die Grenze zur DDR überschritten hätten. Es handelte sich um die Soldaten Josef B. und Rudolf K., die in Pionier-Bataillonen dienten und sich Anfang September 1964 in einer Arrestzelle kennengelernt hatten, in der beide eine Strafe wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe verbüßten. Der 19-jährige Rudolf K. erzählte hier, dass seine Mutter und seine Geschwister seit 1962 in der Bundesrepublik lebten und er zu ihnen gelangen wollte. Da auch der in Kinderheimen aufgewachsene Josef B. (17) Fluchtabsichten hatte, vereinbarten beide Männer, nach ihrer Entlassung über die DDR in die Bundesrepublik zu flüchten. In der Nacht vom 14. zum 15. September stahlen sie aus einem Waffenlager zwei Maschinenpistolen und 18 Magazine mit ca. 600 Schuss, außerdem zwei Bajonette, acht Übungshandgranaten und einen Feldstecher. Danach entwendeten sie einen Lkw „Tatra 11” und brachen in Richtung DDR auf.
Sofort begann am 15. September in den angrenzenden DDR-Gebieten eine umfangreiche Fahndung. Zwischen Niedercunnersdorf und Ebersbach-Neugersdorf kamen Hundemeuten der Volkspolizei-Hundeführerschule Pretzsch, die 8. VP-Bereitschaft Dresden sowie motorisierte Einsatzkräfte der Dresdner Volkspolizei zum Einsatz. Gegen 16.30 Uhr entdeckten Zivilisten und danach ein örtlicher Volkspolizist die beiden Fahnenflüchtlinge in der Nähe des bewaldeten Kottmarberges. Das Waldgebiet wurde daraufhin abgeriegelt. Am Abend bemerkte am Nordrand des Kottmar der 24-jährige Polizeianwärter Dieter Rehn aus Dresden die Flüchtlinge. Als er sie festnehmen wollte, wehrten sie sich und feuerten mit ihren MPis gezielt auf Rehn. Ein Herzschuss traf ihn tödlich.
Am nächsten Morgen begann die Polizei, den Wald auf dem Kottmarberg zu durchkämmen, doch die Suche blieb zunächst erfolglos, da sich Josef B. und Rudolf K. der Einkesselung entziehen konnten. Sie flüchteten weiter in westliche Richtung. Erst am Abend des 18. September 1964 überraschte die Polizei in der Nähe von Crostau die Fahnenflüchtlinge und nahm sie fest. Nach der Beweiserhebung übergab sie der DDR-Staatssicherheitsdienst am 1. April 1965 den Sicherheitsorganen der ČSSR.
Josef B. und Rudolf K. wurden in Prag-Ruznĕ inhaftiert. Das Höhere Militärgericht in Příbram verurteilte Josef B. zum Tode und Rudolf K. zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Todesstrafe für Josef B. wurde vom Obersten Gerichtshof aufgehoben und in eine Freiheitsstrafe umgewandelt.
Die DDR-Medien berichteten über den Vorfall nicht, jedoch meldete am 6. November 1964 der Berlin-Kurier ein „Feuergefecht bei Berlin” mit drei Toten. Demnach hätten am frühen Morgen des 15. September sechs bewaffnete tschechische Soldaten bei Drewitz versucht, nach West-Berlin zu flüchten. Von Grenzposten gestellt, sei es zu einem Schusswechsel gekommen, bei dem zwei „Vopos” bzw. „Zonen-Soldaten” und ein Flüchtling tödlich verletzt worden seien. Das MfS ordnete diese Meldung den Akten des Untersuchungsvorgangs über Josef B. und Rudolf K. zu.