Unter dem Vorwurf, eine Pistole entwendet zu haben, erhielt Bodo Brandt, Offiziersschüler im zweiten Ausbildungsjahr, wegen unbefugten Waffenbesitzes eine Arreststrafe. Brandt befürchtete nach Zeugenaussagen seine Exmatrikulation und dass seine Eltern von der Sache erfahren würden. Sein Vater gehörte der Volkspolizei an, seine Mutter war Notarin. Am 26. März 1982 vernahm der Erfurter Militärstaatsanwalt Oberstleutnant Weißmantel den Offizierschüler. Zu einer anschließenden gemeinsamen „Aussprache” zog Weißmantel auch Brandts Eltern hinzu. Als ihr Sohn in das Dienstzimmer gebracht wurde, „fiel er seinem Vater sofort laut weinend und immer wieder versichernd, ‚das mache ich nie wieder‘, um den Hals. Es war schwierig ihn zu beruhigen. […] Weinend versicherte er immer wieder, daß er die Waffe nicht entwenden wollte, sondern vergessen habe, daß er sie eingesteckt hatte. Dann habe er Angst gehabt, weil andere OS [Offiziersschüler] sagten, daß der Täter von der Schule verwiesen würde und eingesperrt werde.” Brandts Eltern äußerten danach gegenüber Militärstaatsanwalt Weißmantel, sie hielten einen Diebstahl für ausgeschlossen, ihr Sohn habe mit Sicherheit die Waffe vergessen. Sie versicherten, er habe zuvor nie einen Diebstahl begangen und würde einen solchen im Dienst erst recht nicht begehen, da er sehr an seiner militärischen Ausbildung hänge. Weißmantel beruhigte die Eltern mit dem Hinweis, es bestehe die Möglichkeit, dass ihr Sohn an der Offiziershochschule zur Bewährung verbleibe. Zurück in der Arrestzelle fügte sich Bodo Brandt am 29. März 1982 mit eine Glasscherbe eine oberflächliche Verletzung über der Pulsader zu. Der behandelnde Arzt schätzte das als Demonstrativhandlung ein und bescheinigte dem Patienten die weitere Arrestfähigkeit. Die Militärstaatsanwaltschaft stellte kurz darauf ihre Ermittlungen wegen Diebstahls einer Waffe wieder ein, da sie Brandts Aussage für glaubhaft hielt. Weißmantel hielt in seiner fünfseitigen Einstellungsverfügung fest, Bodo Brandt habe die feste Absicht, Offizier der Grenztruppen zu werden und sei auf gutem Wege. Es habe ihm nicht nachgewiesen werden können, dass er die Waffe entwenden wollte. Er habe sie, nachdem er feststellte, dass er sie noch in der Außentasche seines Mantels bei sich trug, rasch unter einem zu Übungszwecken abgestellten Panzerwrack versteckt, wo sie später auch aufgefunden wurde. Aus Angst vor Konsequenzen meldete er sich jedoch nicht als Täter, nachdem die Untersuchung über die Gründe für das Verschwinden der Waffe begonnen hatte. Die Abwehroffiziere der Hauptabteilung I des MfS hielten nach ihrer Untersuchung des Vorfalls im Gegensatz zum Militärstaatsanwalt insbesondere wegen Brandts Suizidversuch seine Exmatrikulation von der Offiziershochschule für angebracht.
Im Kameradenkreis der Offiziersschüler war Bodo Brandt nach seiner Entlassung aus dem Arrest isoliert. Es kam außerdem zu einem Parteiverfahren, in dem mehrere Offiziersschüler seinen Ausschluss aus der SED verlangten. Mehrere seiner Mitschüler sagten später aus, Brandt habe sich arrogant und überheblich verhalten, um seinen Fehler zu überspielen und sei so selbstverschuldet in eine Außenseiterrolle geraten. Die „Genossen seines Kollektivs” mieden ihn und schrieben sein Verhalten einem übersteigerten Geltungsbedürfnis zu.
Am 2. Januar 1983 erhängte sich Bodo Brandt auf dem Dachboden des Wohnhauses seiner Eltern. Eine Mitbewohnerin des Hauses entdeckte dort am Abend den Leichnam. Bei einer Durchsuchung seines Zimmers in der elterlichen Wohnung stellten die Ermittler ein Seitengewehr sicher, das Bodo Brandt in seiner Einheit entwendet hatte. In dem Abschlussbericht der Militärstaatsanwaltschaft Erfurt über die Selbsttötung Brandts, den Hauptmann Schöttler als Untersuchungsführer am 11. Januar 1983 verfasste, hieß es, „daß dienstliche Gründe als Ursache mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können”.