Der Hundeversorger und Unteroffizier Torsten K. und der Gefreite Holger F. hörten kurz nach 19 Uhr am 22. März 1988 aus Richtung des Sprengmittellagers der Stabskompanie einen Knall. Sie eilten dorthin und fanden den als Wachposten eingesetzten Gefreiten Steffen Dommel. Der 23-Jährige lag mit einer Schussverletzung am Kopf auf dem Boden. Kurz darauf konnte der Regimentsarzt nur noch Dommels Tod feststellen.
Steffen Dommel hatte vor seiner Einberufung in die NVA eine Lehre als Tischler abgeschlossen. Seit Januar 1988 diente er in der 11. Grenzkompanie Göddeckenrode. Am 13. März 1988 meldete er seinem Zugführer Leutnant Steffen B., dass seine Freundin darüber nachdenke, einen Antrag zur Übersiedlung in den Westen zu stellen. Gegenüber Hauptmann Peter N., Offizier der Politgruppe, erklärte Dommel in einem daraufhin anberaumten Gespräch, dass er selbst unentschlossen sei, ob er, wenn seine Freundin in die Bundesrepublik ausreise, nicht ebenfalls einen Antrag auf Übersiedlung stellen werde. Diese Haltung bekräftigte er auch gegenüber Oberstleutnant Bernd Wüst am 19. März 1988 in einem weiteren Gespräch. Daraufhin erfolgte Dommels Versetzung in die Stabskompanie des Grenzregiments Halberstadt und dort in den Zug von Hauptmann Frank-Michael B. Ihm gegenüber äußerte Dommel sein Unbehagen an der neuen Dienststelle und erklärte, er werde sich etwas antun, wenn er weiter in der Stabskompanie bleiben müsse. Gegenüber Kompaniechef Major Volker E. gab er in einer unmittelbar danach geführten Aussprache an, nur so dahergeredet zu haben. Am 22. März 1988 erhielt er einen Eilbrief von seiner Freundin. Der Politstellvertreter Hauptmann Jürgen S. sprach vor dem Wachdienst nochmals mit Dommel und konnte keine Besonderheiten feststellen. An diesem Abend setzte Steffen Dommel während des Wachdienstes seinem Leben unerwartet ein Ende. Eine Nachfrage bei der MfS-Kreisdienststelle Pirna ergab, dass es keine Hinweise auf einen Übersiedlungsantrag der Freundin gab.