Den Berichten der DDR-Grenzpolizei ist über die Todesumstände von Egon Zelsmann zu entnehmen, dass er am 29. Juli 1951 gegen 13.40 Uhr die Grenze zwischen Bayern und Thüringen im Bereich des Kommandos Mendhausen ostwärts passierte. Eine DDR-Grenzstreife sah ihn aus westlicher Richtung kommend. Als sie ihn festnehmen wollte, habe er die Flucht ergriffen. Weil er nach Anrufen anzuhalten und einem Warnschuss immer noch weitergelaufen sei, gab Oberwachtmeister Hans R. aus etwa 400 Metern Entfernung drei gezielte Schüsse aus seinem Karabiner auf ihn ab. Der letzte Schuss traf Egon Zelsmann tödlich.
Der 20-jährige Zelsmann hatte zehn Monate zuvor geheiratet. Im 165 Kilometer entfernten Crimmitschau erwartete seine Frau ihr erstes Kind. Als der Schütze 1995 zu der Tat vernommen wurde, erklärte er, er habe auf die Beine gezielt. Dass er Egon Zelsmann trotzdem tödlich traf, habe ihm damals schwer zu schaffen gemacht. Weil ihm kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden konnte, stellte die Staatsanwaltschaft in Berlin das Verfahren ein.