Walter Richard Monien wuchs in einer protestantischen Familie als Sohn von Helene und Gustav Monien mit drei Brüdern und drei Schwestern im ostpreußischen Dorben auf. Die heute nicht mehr existierende Ortschaft mit etwa 200 Einwohnern gehörte zum Landkreis Königsberg (heute Kaliningrad). Monien absolvierte nach dem Volksschulabschluss von 1942 bis 1944 in Fräuleinhof bei Königsberg eine Gärtnerlehre. Im Alter von elf Jahren kam er zur Hitlerjugend und wurde im Oktober 1944 nach eigenen Angaben zur Division Nordland der Waffen-SS in Unna eingezogen. Er kam als 17jähriger im Januar an der Ostfront zum Einsatz und bei den Endkämpfen um Berlin in sowjetische Kriegsgefangenschaft, die vom 2. Mai 1945 bis zum 28. Dezember 1949 andauerte. Nach seiner Entlassung kehrte Monien zu seiner inzwischen in die Nähe von Grimma umgesiedelten Familie zurück. Am 15. Januar 1950 trat Monien bei der Volkspolizei in Torgau seinen Dienst als Wachtmeister an, im Oktober 1950 wurde er Mitglied der FDJ.
Seit dem 18. Januar 1951 berichtete ein Stasi-Informant mit Decknamen „Stark“ Ungeheuerliches über den Hauptwachtmeister der Volkspolizei Walter Monien. Dieser habe sich im Kameradenkreis mit der Erschießung von 14 sowjetischen Kriegsgefangenen gebrüstet und stolz seine Blutgruppentätowierung der Waffen-SS gezeigt. Unter Zustimmung von zwei Kammeraden habe er geäußert, es werde der Tag kommen, an dem aufgeräumt wird. Monien soll außerdem sowjetische Soldaten als ein „Haufen Kanaken“ bezeichnet haben. Der MfS-Informant „Stark“ erhielt von seinem Führungsoffizier Pohl den Auftrag, sich um Moniens Freundschaft zu bemühen. Das gelang so gut, dass Monien ihm am 10. Juni 1951 während eines Gaststättenbesuchs anvertraute, er werde als Sportler zu den Weltfestspielen nach Berlin fahren und die Gelegenheit nutzen, um „nach Westdeutschland abzuhauen“, sein Bruder sei schon dort.
Staatssekretär Erich Mielke bestätigte am 5. Juli 1951 den Beschluss zum Anlegen eines Vorganges wegen antisowjetischer Hetze und Fluchtgefahr gegen den Hauptwachtmeister der Grenzpolizei Walter Monien. Am 19. Juli 1951 nahm das MfS Monien fest, da seine Fahnenflucht nach West-Berlin unmittelbar bevorstand.
Mehrere seiner Kameraden sagten zuvor beim MfS gegen Monien aus. Er habe den „großen Führer des Sowjetvolkes“ beleidigt und mit der Waffe auf dessen Bild gezielt, er habe sich außerdem gerühmt, freiwillig zur Waffen-SS gegangen zu sein und in Pommern 14 sowjetische Kriegsgefangene erschossen zu haben. Er habe „fortschrittliche Kameraden“ als „Kommunistenschweine“ tituliert und erklärt, dass er „für unsere Offiziere immer noch eine Kugel übrig haben wird“.
Ein MfS-Offizier namens Pohl, der für Moniens Überwachung zuständige war, behauptet in seinem Festnahmebericht, Monien habe sich gerühmt „mehrere Male an Erschießungen von sowjetischen Kriegsgefangenen teilgenommen“ zu haben. Der an Monien herangespielte MfS-Informant „Stark“ berichtete, Monien habe sich gebrüstet, einen Tag nach der Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen sei ihm als jüngstem der Einheit vor der angetretenen Kompanie „das Eiserne Kreuz erster Klasse“ verliehen worden. Doch dieser Sachverhalt ist höchst unwahrscheinlich. Die von Adolf Hitler erlassene „Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes“ als EK II und EK I sieht unter Artikel 2 (1) vor: „Das Eiserne Kreuz wird ausschließlich für besondere Tapferkeit vor dem Feind und für hervorragende Verdienste in der Truppenführung verliehen. (2) Die Verleihung einer höheren Klasse setzt den Besitz der niedrigeren Klasse voraus.“ Möglicherweis hat Monien vor seinen VP-Kammeraden mit dem EK I geprahlt, verliehen wurde es dem damals 17jährigen wahrscheinlich nicht.
Auch andere Angaben aus damaligen MfS-Dokumenten sind wenig glaubwürdig. So sagte ein VP-Hauptwachtmeister nach Moniens Verhaftung, dieser habe ihm erzählt, „daß er bei der SS gewesen ist und dort den Dienstgrad eines Unteroffiziersanwärters oder Unteroffiziers hatte.“ Monien wird die Rangbezeichnung bei der Waffen-SS trotz kurzer Dienstzeit gekannt haben und die lautete nicht Unteroffizier, sondern Unterscharführer. Die Ausdrucksweise der von dem MfS-Untersuchungsführer Pohl gefertigten Vernehmungsprotokolle entspricht der Denkungsart des MfS, auch wenn die Vernommenen Zeugen sie unterzeichnen mussten. So soll ein Oberwachtmeister am 2. August 1951 geäußert haben: „Ich bezeichne Monien als Verräter unserer Sache. Er ist nicht würdig, sich Deutscher zu nennen. In der Stube hat er antidemokratische Propaganda betrieben. Er betrieb weiter geschickte und gut getarnte Zersetzungsarbeit.“ Diese Formulierungen finden sich fast wortgleich in mehreren Protokollen mit angeblichen Zeugenaussagen als Antwort auf die stereotype Frage des MfS-Vernehmers Pohl: „Wie betrieb Monien zersetzende Tätigkeit und was für antidemokratische Propaganda betrieb er?“ Mehrfach finden sich auch in leicht variierender Form Aussagen wie: „Monien beleidigte den großen Führer des Sowjetvolkes mehre Male auf das gröbste.“
Laut einem weiteren MfS-Vernehmungsprotokoll soll ein Volkspolizei-Oberwachtmeister am 3. August 1951 ausgesagt haben, Monien habe jedes Mal beim Waffenreinigen vorgemacht, „wie sie früher in die sowjetischen Häuser reingingen und Verpflegung forderten“. Walter Monien kam nach einer kurzen Ausbildung in Unna Anfang Januar 1945 mit Teilen der SS-Division „Nordland“, die überwiegend aus skandinavischen Freiwilligen bestand, an die Ostfront, die zu diesem Zeitpunkt entlang der Weichsel auf polnischem Gebiet verlief. Monien kann also nicht in „sowjetischen Häusern“ mit vorgehaltener Waffe Verpflegung erpresst haben, da sowjetisches Gebiet längst außerhalb der Reichweite deutscher Truppen lag. Die Rote Armee begann am 12. Januar 1945 ihre Weichsel-Oder-Offensive und warf die deutschen Kampfverbände bis zum 18. Januar ins südliche Polen nach Schlesien zurück. Moniens Division war Ende Januar an den Kämpfen im Raum Stargard in West-Pommern beteiligt.
Am 5. August 1951, dem Tag der Eröffnung der Weltjugendfestspiele in Ost-Berlin, übergab das MfS Walter Monien, den „sowjetischen Freunden“. Die in einem MfS-Dokument behauptete „Erschießung von sowjetischen Kriegsgefangenen“ wurde von Monien in mehreren Vernehmungen bestritten, sie wird in seiner Haftakte und im Urteil des sowjetischen Militärtribunals (SMT) auch gar nicht erwähnt. Das SMT Halle verurteilte Monien wegen „Verleumdung und Agitation gegen die UdSSR, Anstiftung zu Terroranschlägen sowie antisowjetischer und antidemokratischer Propaganda“ zu 25 Jahren Arbeitslager. Er kam nun in die Haftanstalt Bautzen. Sein dort verfasster handschriftlicher Lebenslauf vom 19. Oktober 1951, enthält das Geständnis: „ich habe die Sowjetarmee beleidigt in dem ich Kanacken gesagt habe und das Bild von Stalin beleidigt habe.“ Am Mittwoch dem 16. Januar 1952 erhielt seine Mutter Helene die Erlaubnis ihren Sohn für 30 Minuten zu sprechen. Das Urteil gegen ihn wurde wenig später von höherer sowjetischer Stelle wegen „Milde“ aufgehoben. Das SMT Halle verurteilte ihn am 10. Juli 1952 erneut und verhängte nun die Todesstrafe gegen Monien. Seine Hinrichtung erfolgte am 10. September 1952 im Moskauer Butyrka-Gefängnis durch Erschießen. Die Hauptmilitärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte Walter Monien am 15. Februar 1999.