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Biografisches Handbuch

Ralph Steglich

geboren am 8. September 1964 in Großröhrsdorf/Sachsen | vermutlich am 19. August 1983 in der Ostsee ertrunken | Ort des Vorfalls: Ostsee (Raum Brook)
Ralph Steglich starb im August 1983 bei dem Versuch, die DDR über die Ostsee zu verlassen. Er versuchte gemeinsam mit einem Freund vom Raum Brook aus die Lübecker Bucht zu durchschwimmen, in der Hoffnung, vorher schon von einem Fährschiff aufgenommen zu werden. Am 27. August 1983 fanden Angehörige der Grenzbrigade Küste am Ufer der Ostsee bei Brook seine Leiche.

Ralph Steglich wurde am 8. September 1964 in Großröhrsdorf in Sachsen geboren. Er lebte in Pulsnitz und arbeitete als Melker in der LPG im nahegelegenen Lichtenberg.

Anfang Juni 1983 lernte Ralph Steglich H., kennen, welcher auch in Pulsnitz lebte. Zwischen den beiden entwickelte sich schnell ein freundschaftliches Verhältnis. Sie gingen gemeinsam tanzen und zu anderen Freizeitveranstaltungen und hatten laut H. ein ähnliches Weltbild. Im Juli machten sie zusammen ohne ihre Freundinnen eine gemeinsame dreitägige DDR-Rundfahrt mit dem Trabant des H. von Dresden über Rostock, Berlin, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, bei der sie im PKW übernachteten. Sie taten dies, um mal wieder „aus den vier Wänden“ herauszukommen. Während dieser Reise unterzog H. auf der Strecke von Rostock nach Berlin Ralph Steglich einer wegweisenden Probe: Unterwegs nach Berlin fragte H. an der Autobahnabfahrt nach Westberlin, ob er nicht nach rechts abbiegen soll? Steglich entgegnete, dass er dies nicht wüsste. Daraufhin gab H. zur Antwort, dass er das „heute nicht mache“. Nach der Abfahrt fragte Steglich H. dann, warum dieser nicht abgebogen sei. Dieses kurze Gespräch mit den ersten Andeutungen über die Vorstellung, in die Bundesrepublik abzuhauen, bildete die Grundlage des Vertrauens für die weitere Planung.

Am 16. August 1983 trafen sich Steglich und H. Da teilte H. mit, dass er in den nächsten Tagen abhauen will und Steglich danach all dessen Bekannte und Verwandte benachrichtigen solle, falls es klappt. Steglich antwortete nur ein „Ja, ist gut“, was H. vermuten ließ, dass dieser ihm das Vorhaben nicht abgenommen hätte. Als die beiden sich dann am darauffolgenden Tag im Garten der zukünftigen Schwiegereltern wieder trafen, teilte Steglich H. direkt mit, dass er auch mitmachen möchte. Als sie ungestört waren, sprachen sie dann etwa eine halbe Stunde über die Möglichkeiten zur Vorbereitung und Durchführung ihres nun gemeinsamen Vorhabens. Steglich schlug H. vor, durch die Ostsee zu schwimmen. Dieser hatte ursprünglich geplant, über das Erzgebirge in die Bundesrepublik zu gelangen. Doch die Annahme, dass die Seegrenze nicht so überwacht sei wie die Landgrenze und auch seine Meinung, die längere Wegstrecke über die Ostsee bewältigen zu können, da er in Anwartschaft zum Rettungsschwimmer war, ließen ihn zustimmen. Weiterhin überzeugte ihn das Argument Steglichs, dass dieser schon mehrmals an der Ostsee gewesen sei und diesen Küstenabschnitt gut kenne und er dadurch wisse, dass die Bedingungen dort sehr günstig seien. Anhand einer DDR-Karte legten sie sich auf den Raum Brook als mögliches Ablandegebiet fest. Diese Region schien ihnen geeignet, da sie nah an der Grenze lag. Mit einem Lineal hatte Steglich die Entfernung zur Küste der Bundesrepublik gemessen und errechnete eine Entfernung von ca. 20 Kilometern, eine Strecke, die sich beide auch ohne vorheriges Training zutrauten

Sie verabredeten sich für den nächsten Tag, den 17. August 1983, um in Dresden dann die benötigten Hilfsmittel wie Kompass, Schwimmflossen und Taucherbrille für jeden zu kaufen. Als H. gegen 16 Uhr mit dem Auto kam, um Steglich für die Besorgungen abzuholen, schlug dieser spontan vor, doch gleich nach Grevesmühlen zu fahren und die Sachen unterwegs zu besorgen.  Jeder holte noch Geld und ein wenig Kleidung. Gegen 17 Uhr verließen sie den sächsischen Ort Pulsnitz. Zuerst fuhren sie nach Dresden, wo sie sich die benötigte Kernausrüstung in einem Sportgeschäft kauften: zwei Paar Schwimmflossen, zwei grüne Taucherbrillen und zwei Kompasse mit Armband für insgesamt ca. 95,- Mark. Danach fuhren sie gen Norden, über den Berliner Ring Richtung Rostock und bogen bei Güstrow in Richtung Wismar ab. Kurz vor Wismar bekam der Trabant einen Lichtmaschinenschaden. Die Scheinwerfer konnten nur noch mit der Autobatterie in Gang gehalten werden und in Wismar führte das schwache Scheinwerferlicht nachts um 1:30 Uhr zu einer Kontrolle der beiden durch einen Volkspolizisten. H. wurde mit 10,- Mark Ordnungsgeld belegt, weiter passierte nichts. Doch eine Fortsetzung der Fahrt mit dem Trabant war nicht mehr möglich, da die Batterie nun vollständig entleert war. Die Gefährten mussten ihren Weg zu Fuß zurücklegen. Nachdem sie schon ein Stück gegangen waren, kamen sie an einem Rangierbahnhof vorbei, wo einige Wohnwagen für Arbeiter standen. Dort entdeckte Steglich auch ein Moped, welches er stahl und mit H. auf dem Soziussitz dann weiterfuhr. Während der Fahrt vertraute Steglich seinem Kompagnon an, dass er vorher schon zweimal Mopeds geklaut hätte. Nachdem sie durch Klütz gefahren waren, versteckten sie ungefähr zwei Kilometer hinter dem Ortsausgang das Moped in einem Gebüsch. Steglich riss noch die die Gummigriffe vom Lenker und das linke Seitenblech ab und warf alles ein wenig weiter entfernt ins Kornfeld. Dem irritierten H. sagte er, das wäre wegen der Fingerabdrücke.

Nun folgte ein nächtlicher Fußmarsch Richtung Brook, bei dem sie sich anhand der beiden Kompasse und einer Autokarte orientierten. Gegen 5 Uhr in der Früh überwanden sie die Grenzsicherungsanlagen im stark bewachten Sperrgebiet an der Küste in der Nähe von Brook. Sie versteckten ihre Kleidung und Unterlagen im Strauchwerk am Strand, Steglich verstaute das gemeinsame Geld, 1000, – Mark, in seiner Badehose, beide legten die Kompasse, die Flossen sowie die Taucherbrillen an und begannen, in Richtung Bundesrepublik zu schwimmen. Nach gut einer Stunde verließen H. die Kräfte und er teilte Steglich mit, dass er umkehren werde. Letzterer brachte daraufhin zum Ausdruck, dass er alleine den Weg in Richtung Lübecker Bucht fortsetzen wolle. Dies in der Hoffnung, von einer dort fahrenden Fähre der Bundesrepublik aufgenommen zu werden.

Gegen 8:30 Uhr am Morgen erreichte H. den Strand und versuchte uferlängs, gedeckt im flachen Wasser, den Weg nach Westen fortzusetzen. Ungefähr einen Kilometer vor dem Strand von Barendorf wurde er dann von Grenzsicherungskräften der 6. Grenzbrigade Küste festgenommen und mehrmals verhört. Kurz nach der Festnahme wurde die Fahndung nach Ralph Steglich eingeleitet und man suchte den jungen Mann auf See, fand ihn jedoch nicht. Am nächsten Tag, den 20. August, wurde dann durch den Haftrichter des Kreisgerichts Rostock ein Haftbefehl gegen Ralph Steglich erlassen, da es sich bei seinem Verschwinden nach DDR-Strafrecht um ein von ihm verübtes Verbrechen gemäß § 213 StGB handelte. Am 27. August 1983 gegen 20:30 Uhr fanden Angehörige der Grenzbrigade Küste am Ufer der Ostsee bei Brook den leblosen Körper von Ralph Steglich. Mit Hilfe der Informationen aus der Beschuldigtenvernehmung des H. konnte man ihn anhand der Kleidung, des Kompasses am Armgelenk und der 1000 Mark identifizieren.


Biografie von Ralph Steglich, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/358-ralph-steglich/, Letzter Zugriff: 25.04.2024