Franz Stauber wurde am 22. September 1919 in Daberg geboren. Seine Eltern waren Franz und Theresia Stauber, die eine karge Landwirtschaft auf dem Hof Daberg Nr. 373 nahe der tschechoslowakischen Grenze betrieben. Das Ehepaar, das neben Franz noch zwei weitere Kinder hatte, bewirtschaftete einen Grund von 10 Tagwerk (etwa 3,4 Hektar) mit drei Kühen, zwei Schweinen und Hühnern, wobei sich der Vater nebenbei als Tagelöhner verdingte. Der Sohn Franz arbeitete vom Dezember 1948 an in einer Glasfabrik in Furth im Wald und half zudem auf dem landwirtschaftlichen Anwesen seinen Eltern. Am 15. Oktober 1948 heiratete er Klara Robl, die aus Vollmau in Böhmen (heute Horní Folmava) stammte und nach der Vertreibung 1945 mit ihren Eltern in Furth im Wald unterkam. Franz und Klara Stauber wohnten gemeinsam auf dem Hof in Daberg. Am 7. März 1949 wurde ihnen die Tochter Theresia geboren.
Im August 1949 war Franz Stauber sen. dem Landwirt Franz Brunner auf einem grenznahen Grundstück bei Gaishof beim Holzfällen behilflich. Dafür wurde ihm das Astholz zugesprochen. Doch einen Monat später starb er an einer Vergiftung, die er sich am Tag zuvor zugezogen hatte, als er bei der Getreidebeize giftige Dämpfe einatmete. Nun sollte sein Sohn, Franz Stauber jun., das Astholz abholen.
Der 22. Oktober 1949 war ein Samstag, an dem Franz Stauber nur halbtags in der Glasfabrik arbeiten musste. Nach dem Mittagessen, das er zuhause einnahm, begab er sich mit seiner Ehefrau gegen 14.00 Uhr vom Anwesen in Daberg aus auf den Weg zum Wald Brunners. Das Astholz sollte auf ein Kuhfuhrwerk verladen werden. „Zunächst fuhren wir in Richtung Grenze“, gab Klara Stauber am 24. Oktober 1949 gegenüber der Polizei zu Protokoll. „Von dort fuhren wir dann an der Stelle, wo eine Tafel mit der Aufschrift ‚Halt Grenze!‘ steht, in Richtung Gaishof. Als wir etwa 300 m gefahren waren, wir befanden uns bei dieser Gelegenheit mitten im Walde, ging mein Mann links auf den Grenzweg zu und ich fuhr mit dem Fuhrwerk meinen Weg weiter in Richtung zum Anwesen Breddl.“ Josef Breddl bewohnte damals das Grundstück seines Schwiegersohns Franz Brunner. Der Grenzweg folgte nicht genau der Grenzlinie, sondern wand sich bis zu einem Meter mal auf deutschem, dann wieder auf tschechoslowakischem Gebiet. Tschechen und Deutsche bewegten sich bis dahin unbeanstandet von den Grenzwachen auf diesem Weg. Franz Stauber wollte ihn als Abkürzung nutzen.
Etwa 15 bis 20 Meter vom Grenzweg entfernt fällten der Waldbesitzer Franz Stöberl und zwei Zimmerer an diesem Tag Bäume. Stöberl beobachtete, wie gegen 14.30 Uhr zwei tschechoslowakische Grenzsoldaten mit vorgehaltenen Waffen den Grenzweg abschritten, während ihnen aus entgegengesetzter Richtung ein Zivilist – das war Franz Stauber – entgegenkam. Stöberl erklärte gegenüber der Polizei, dass einer der Grenzsoldaten „Stoj“ rief und den Mann vom Grenzweg auf tschechisches Gebiet zerrte. Die Soldaten hätten den Festgenommenen dann mit Rufen wie „Hände hoch! Und marsch, marsch!“ vor sich her in ein Birkenwäldchen getrieben. Er habe Zeugen auf der bayerischen Seite noch zurufen können, dass sie seiner Frau sagen sollten, „mich haben die Tschechen fort“. Am Rande des Birkenwäldchens, die Soldaten seien noch zu erkennen gewesen, hörte Stöberl zunächst Einzelschüsse, dann eine Maschinengewehrsalve und nach einigen Sekunden wieder Einzelschüsse.
Nach den Aussagen der beiden Angehörigen der tschechoslowakischen Grenzwache, des Gefreiten Stanislav Vosáhlo und des Anwärters der Nationalen Sicherheit (SNB) Jindřich Slavik, sei Franz Stauber in tschechoslowakisches Gebiet eingedrungen. Sie hätten ihn kurz nach 14 Uhr etwa zwei Meter von der Grenze entfernt unter dem Verdacht festgenommen, Holz stehlen zu wollen. Nachdem sie ihn vergeblich nach Waffen durchsucht hatten, stellten sie seine Identität fest und führten ihn in Richtung des nächsten Grenzpostens in Maxov ab. Auf der Wegkreuzung zwischen Slatiny (Traxelmoos) und Maxov habe er sich jedoch losgerissen und sei in Richtung Bayern gerannt. Die Grenzsoldaten forderten ihn auf, stehen zu bleiben und eröffneten, nachdem er etwa 20 bis 30 Meter Abstand gewonnen hatte, mit ihren Maschinengewehren das Feuer auf den Flüchtenden. Von Jindřich Slavik getroffen, stürzte er zu Boden und versuchte auf dem Rücken kriechend weiter in den Wald zu gelangen. In dieser Situation zog der herbeieilende Stanislav Vosáhlo seine Dienstpistole und schoss acht Patronen aus einer Entfernung von 1,5 bis 2 Meter auf den wehrlosen und verletzten Franz Stauber. Nach dem Obduktionsergebnis erlitt der 30-Jährige 3 bis 4 Brustschüsse, drei weitere Schüsse in der Bauchgegend sowie Schusswunden in den Beinen, er starb sofort. Während Jindřich Slavik die Leiche bewachte, eilte Stanislav Vosáhlo zur Wache, um Verstärkung zu holen und den Abtransport des Toten zu veranlassen. Als kurz darauf weitere Mitglieder der tschechoslowakischen Grenzwache eintrafen, kamen auch auf der bayerischen Seite der Landwirt Josef Breddl, Franz Brunner mit seinem Sohn und der Zollbeamte Donhauser zum Tatort. Donhauser, der durch die Schüsse auf das Geschehen aufmerksam geworden war, ließ sich Bericht erstatten und winkte anschließend zwei Grenzsoldaten, die aus dem Birkenwäldchen heraustraten, zu sich an die Grenze, um sie zu befragen. Josef Breddl übersetzte den Wortwechsel. Die tschechischen Soldaten sagten aus, dass der Festgenommene erschossen sei und noch im Wald liege. Nein, er komme ins Krankenhaus, widersprach ein dritter Soldat, der hinzugetreten war. Motorengeräusche, die bald darauf zu vernehmen waren, zeugten vom Abtransport.
Klara Stauber hatte die Schüsse ebenfalls gehört, war aber weiter gefahren und hatte das Anwesen Breddls erreicht, wo sie auf ihren Ehemann wartete. Im Haus war nur noch die Tochter, Maria Breddl, die Klara Stauber ebenfalls von den Schüssen berichtete. Nach einigen Minuten gingen sie besorgt den Grenzweg hinunter, um zu erfahren, was geschehen sei. Sie sahen den Zollassistenten und Josef Breddl im Gespräch mit den tschechoslowakischen Soldaten, umgeben von Waldarbeitern, und kamen gerade in dem Moment hinzu, als Breddl übersetzte, dass der Festgenommene erschossen worden sei. Für Klara Stauber bestand kein Zweifel, dass ihr Ehemann gemeint war. „Ich wurde auf diese Nachricht hin ohnmächtig und weiß nicht mehr, was in der Folgezeit vor sich gegangen ist. Die Tochter des Breddl, namens Maria, schaffte mich dann mit meinem Fuhrwerk nach Daberg zurück.“ Klara Stauber versicherte der Polizei, „daß mein Mann nicht die Absicht hatte, in die Tschechei zu gehen.“
Die Bayerische Landpolizei der Außenstelle Straubing schickte am 25. Oktober 1949 ihr Ermittlungsergebnis an die Chefdienststelle der Landpolizei nach Regensburg. Über das Vorgehen der tschechoslowakischen Grenzsoldaten kam sie zu dem Urteil: „Nach Lage der Umstände ist mit aller Sicherheit anzunehmen, daß sie ihn [Franz Stauber] erschossen haben. […] Die Bevölkerung ist ob dieser Grausamkeit sehr aufgebracht.“ Bereits am 24. Oktober hatte der Landpolizeipräsident Freiherr von Godin u.a. den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Hans Erhard, den Staatsminister des Innern Dr. Willi Ankermüller und den U.S. Land Commissioner Hugunin über den Grenzzwischenfall informiert. Sowohl das Bayernwald-Echo (24.10.1949) als auch Der neue Tag (27.10.1949) berichteten übereinstimmend, dass Stauber noch auf bayerischer Seite von tschechischen Grenzsoldaten gestellt und über die Grenze verschleppt worden sei. Amtlicherseits wurde nun vor dem Betreten grenznaher Wege gewarnt.
Die Angehörigen glaubten jedoch zunächst, dass Franz Stauber noch am Leben sei, da am 28. Oktober der tschechische Oberförster aus Maxov einem Grenzjäger des Grenzpostens Gaishof mitteilte, dass er sich mit einem Oberschenkel- und Handdurchschuss im Krankenhaus von Domažlice befinde. Lebensgefahr bestehe nicht. Tatsächlich wurde die Leiche Franz Staubers nach einer oberflächlichen Obduktion am 24. Oktober 1949, die beim Grenzposten Maxov erfolgt war, Ende des Jahres 1949 auf dem Friedhof in Kdyně bestattet. Der Friedhof in Maxov kam durch seine Nähe zur Staatsgrenze dafür nicht in Frage. Vor der tschechoslowakischen Untersuchungskommission leugnete Stanislav Vosáhlo, aus unmittelbarer Nähe auf Stauber geschossen zu haben, sein Kamerad Jindřich Slavik widersprach dem jedoch und schilderte den wahren Ablauf. Die Leitung der SNB rechtfertigte im Nachhinein den Schusswaffengebrauch und bemängelte lediglich die mangelnde Absicherung des Festgenommenen. Auf die Untersuchungsführer wurde offenbar Druck ausgeübt, der SNB-Leiter Oberstleutnant Jiří Kovář wies an, dass der Fall zu verschwiegen und „unnötige Schreibereien“ zu vermeiden seien. Die Einstellung der Untersuchung erfolgte am 7. Februar 1950.
Bereits am 11. November 1949 meldete der Präsident der Bayerischen Landpolizei an die Landesregierung, dass Franz Stauber laut der vertraulichen Aussage eines tschechoslowakischen Grenztruppenangehörigen in Maxov beerdigt worden sei. Doch erst am 13. Januar 1950 setzte das tschechoslowakische Generalkonsulat in München die Bayerische Landesgrenzpolizeidirektion offiziell über den Tod Franz Staubers in Kenntnis. Diese Information wurde am 21. Januar 1950 zur Grenzpolizeistelle in Furth weitergeleitet, um die Witwe zu informieren. In Ermangelung einer Sterbeurkunde, die im Februar 1950 beim tschechoslowakischen Generalkonsulat in München beantragt wurde, bescheinigte die Bayerische Grenzpolizei am 14. April 1950 den Todesfall. Doch um eine Witwenunterstützung beantragen zu können, benötigte Klara Stauber die amtliche Sterbeurkunde der örtlich zuständigen Behörde aus der ČSSR. Mehrmals sprach sie bei der Landesgrenzpolizei in Furth vor, um nach dem Eingang des Dokuments zu fragen. Diese bat wiederholt das Innenministerium in München beim Generalkonsulat „an die Erledigung der Angelegenheit zu erinnern“, da die „Witwe jeweils unter Tränen ihre wirtschaftliche Not beteuert und ohne Vorlage der Urkunde keine behördliche Unterstützung erhalten kann“. Die Sterbeurkunde, die das Standesamt in Domažlice am 20. Dezember 1950 ausstellte, versendete das tschechoslowakische Generalkonsulat erst am 2. Juli 1951 an das Staatsministerium des Innern. Die verwitwete Klara Stauber hatte zwischenzeitlich mit ihrer einjährigen Tochter den Hof der Schwiegereltern in Daberg verlassen und war zu ihren Eltern nach Furth gezogen, wo sie als Fabrikarbeiterin ihren Lebensunterhalt verdiente. Das Anwesen übernahm Franz Staubers Schwester.
Auf Initiative des Militärischen Abwehrdienstes der ČSSR wurde der Fall jedoch am 17. September 1954 von der Militärstaatsanwaltschaft wiederaufgenommen, um rechtssicher in einem Strafverfahren festzustellen, ob der Vorfall als Mord zu qualifizieren sei. Stanislav Vosáhlo wurde inhaftiert, Beschuldigte und Zeugen vernommen und eine Exhumierung der Leiche Staubers angeordnet. Nach der Obduktion in Prag stand fest, dass die Einschüsse fast horizontal verliefen und dass Stauber eindeutig von vorn erschossen wurde. Dies bestätigten auch weitere Zeugenaussagen. Der ehemalige Untersuchungsführer von 1949 Oberwachtmeister Karel Sklenář erklärte, er habe damals die Karrieren der zwei jungen Soldaten nicht in Gefahr bringen wollen. Kaderbewertungen schilderten den inzwischen zum Leutnant avancierten Stanislav Vosáhlo überwiegend als unbeliebten Karrieristen. Der damalige Obduktionsarzt Jiří Dusík und der Totengräber von Kdyně Jan Váchal sprachen offen davon, dass man sie gedrängt hatte, über die Angelegenheit zu schweigen.
Am 23. Oktober 1954 wurde Stanislav Vosáhlo aus der Untersuchungshaft entlassen. Er hatte ein Gesuch zur Einstellung des Verfahrens bei dem Präsidenten der ČSSR Antonín Zápotocký (1884–1957) eingereicht, das durch die Hauptverwaltung der Grenztruppen befürwortet wurde. Diese wies auf die mangelnden Erfahrungen der Grenzer und die damals angespannte Situation an der Grenze hin. Das Verfahren sei auch deswegen zu beenden, da es ansonsten „zur Verunsicherung der Grenzsoldaten über die Anwendung der Dienstwaffe kommt“. Das Strafverfahren gegen Stanislav Vosáhlo wurde am 14. Dezember 1954 auf Entscheidung des Staatspräsidenten eingestellt.
An den Zwischenfall erinnerten gelegentlich noch Zeitungsartikel, so das Bayerwald-Echo am 4. März 1973 im Rahmen einer Sonderseite „An der Grenze mit der Grenze leben“, offenbar unter Einholung von Zeitzeugenberichten. Die Chamer Zeitung griff die Geschichte am 18. Dezember 1989 auf und stellte mit Verweis auf die demokratischen Umbrüche in Osteuropa bereits in der Überschrift die Frage: „Am Eisernen Vorhang – wie lange noch?“ Frau Stauber und ihre Tochter Theresia Lotter begannen 1990 erneute Nachforschungen anzustellen. Anlass war eine Fahrt zum Friedhof in Kdyně, wo sie das Grab Franz Staubers besuchen wollten. Sie machten den inzwischen 70-jährigen Totengräber ausfindig, der 1954 die Exhumierung für die zweite Obduktion der Leiche auszuführen hatte. Er erklärte, dass fünf Jahre nach der Beerdigung die Kriminalpolizei aus Prag gekommen sei und er die Grabstätte wieder öffnen und die Gebeine zu einem Lastwagen bringen musste, der in die Hauptstadt fuhr. Nachdem die Anfrage der Familie beim Bayerischen Staatsministerium des Innern zunächst erfolglos blieb, die zuständigen Polizei- und Justizbehörden, aber auch die Bayerischen Staatsarchive keine Unterlagen zu dem Fall vorlegen konnten, kamen schließlich 1998 durch ein Schreiben des Amtes zur Dokumentation und Ermittlung der Verbrechen des Kommunismus bei der Polizei der Tschechischen Republik die Informationen über das 1954 geführte Strafverfahren wegen Mordes ans Licht. Der zur Tatzeit 21-jährige Stanislav Vosáhlo konnte jedoch nicht mehr juristisch zur Verantwortung gezogen werden, er war 1997 gestorben. Wo die sterblichen Überreste von Franz Stauber eine letzte Ruhestätte gefunden haben, ließ sich nicht mehr ermitteln. Wahrscheinlich hat sie das Institut für Rechtsmedizin dem Friedhof in Prag-Ďáblice übergeben.
Der Historiker Václav Jiřík schilderte 2014 die Tötung Franz Staubers in seinem Buch Šumavská odysea. Hierbei weist er darauf hin, dass niemals untersucht wurde, ob Franz Stauber überhaupt Holz auf tschechoslowakischem Gebiet stehlen wollte. In seiner belletristischen Darstellung folgt Jiřík jedoch weitgehend der Darstellung des Tatbeschuldigten Stanislav Vosáhlo und erwähnt nicht, dass gegen den Gefreiten ein Strafverfahren geführt wurde.
Der Rechtsanwalt Dr. jur. Lobomír Müller erwirkte im Auftrag von Theresia Lotter am 16. Dezember 2021 die Rehabilitation Franz Staubers vor dem Bezirksgericht Domažlice. Seinen Antrag auf Schadensersatz vom 22. Februar 2022 beschied das Justizministerium der Tschechischen Republik am 11. August 2022 positiv. Es sprach der Tochter eine Entschädigung von 100.303 CZK (etwa 4.100 €) zu.