Der Ort Großburschla ist aufgrund seiner Grenzlage zwischen Thüringen und Hessen durch eine besondere Geschichte geprägt. Hessisches Gebiet umgab Großburschla weitgehend, sodass die Ortschaft bis 1952 von der DDR aus nur über eine etwa fünf Kilometer lange, durch das hessische Dorf Wanfried-Heldra führende „neutrale“ Straße zu erreichen war. Das brachte für die Bewohner alltägliche Erschwernisse und Probleme mit sich. Die DDR-Grenzpolizei behelligte die Ortsansässigen immer öfter wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Verstöße gegen die Ordnung im Grenzgebiet. Auch der in Großburschla ansässige selbständige Schneidermeister Johann Georg Paul Tippach hatte sich schon mehrfach über Schikanen der Grenzpolizei beschwert. Der ehemalige Sozialdemokrat gehörte seit der Zwangsvereinigung von SPD und KPD der örtlichen SED-Parteileitung an. Aufgrund seines ausgeprägten Gerechtigkeitssinns war Paul Tippach für viele Bewohner im Ort ein wichtiger Ansprechpartner. Der angesehene Schneidermeister war über Großburschla hinaus bekannt und bildete in seinem Betrieb mehrere Schneiderlehrlinge aus. Auch seiner ältesten Tochter brachte er das Handwerk nahe. In seiner Freizeit war Paul Tippach ein begeisterter Turner. Sein Lieblingsgerät war das Reck. Außerdem ging er gerne zum Angeln. Nach seiner Rückkehr aus Stalingrad im Jahre 1945 wurde ihm aufgrund einer Erfrierung der rechte Vorderfuß abgenommen. Trotzdem ging er weiterhin seiner sportlichen Leidenschaft nach und turnte am Reck.
Am Samstagvormittag, dem 7. April 1951, kontrollierte ein Volkspolizist einen Mann, der im hessischen Nachbarort Heldra Lebensmittel eingekauft hatte, und nahm ihn fest. Paul Tippach, der dazukam, klopfte dem Volkspolizisten auf die Schulter und sagte: „Laß doch den Mann frei, wir brauchen keine Schlagbäume.“ Wenige Stunden danach erhielt der Schneidermeister eine Vorladung zur Grenzpolizeiwache in Großburschla. In der Annahme, dort ein klärendes Gespräch führen zu können, begab er sich dorthin. Zu einer Klärung kam es jedoch nicht, stattdessen setzte die Volkspolizei den Schneidermeister fest.
Am Abend des 7. April 1951 suchte seine Frau Erna das Revier auf. Sie benötigte Geld, um Handwerker im neuen Eigenheim bezahlen zu können und wollte ihren Mann daher sprechen. Als Paul Tippach seiner Frau die Brieftasche übergeben wollte, fiel ein Schuss. Er wurde an der linken Schulter getroffen und stürzte zu Boden. Stöhnend stieß er hervor: „Jungs, was habt ihr getan, ihr habt mich totgeschossen.“ Seine im fünften Monat schwangere Frau rannte aus dem Wachgebäude und rief um Hilfe. Dann kehrte sie um und wollte zu ihrem Mann zurück. Die Grenzpolizisten ließen sie jedoch nicht mehr zu ihm. Ein herbeigeholter Arzt durfte den Verletzten nicht behandeln, man wies ihn aus der Wache.
Frau Tippach hörte später von anderen Dorfbewohnern, ihr Mann sei von Volkspolizisten verbunden worden, aufgrund des hohen Blutverlustes aber gegen 21 Uhr auf der Wache verstorben. Um den Toten unbemerkt über hessisches Gebiet nach Eisenach zu bringen, setzte man ihn zwischen zwei Volkspolizisten auf die Ladefläche eines Lastwagens und tat so, als handele es sich um einen Lebenden in Polizeigewahrsam. Frau Tippach durfte nach einigem Hin und Her den Leichnam ihres Mannes vor der Bestattung in Großburschla noch einmal sehen. Der damalige Dorfarzt vertrat ihr gegenüber die Auffassung, ihr Mann hätte durch lebenserhaltende Maßnahmen gerettet werden können, nämlich durch das Abbinden der durch den Karabinerschuss verletzten Schlagader.
Paul Tippach wurde wenige Tage später in seiner Heimatgemeinde Großburschla unter reger Anteilnahme der Bewohner beigesetzt. Der Tod des Schneidermeisters löste in der Gemeinde große Aufregung aus. Mehrere SED-Mitglieder erklärten unter Protest ihren Austritt aus der Partei. Eine anderslautende Darstellung der Todesumstände Paul Tippachs enthielt die damalige Vorkommnismeldung der Deutschen Volkspolizei, die vermutlich auf der Selbstrechtfertigung von tatbeteiligten Volkspolizisten beruht. Demnach erfolgte Tippachs Festnahme wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt. Paul Tippach habe zuvor einem „illegalen Grenzgänger“ nach erfolgter Festnahme durch die Volkspolizei zur Flucht verholfen. Der „rechtmäßige Gebrauch der Schußwaffe“ sei erfolgt, da Paul Tippach während seiner Inhaftierung im Clubraum des Grenzpolizeikommandos unter Bedrohung seines Bewachers versucht habe, durch das Fenster zu entkommen.