Laut einem Bericht der Grenzpolizei waren die Streifen des Kommandos Ellrich-Ziegelei am 31. Oktober 1949 unterbesetzt. Eine Streife musste kurz nach 14 Uhr das Gebiet ihrer Nachbarposten übernehmen, weil diese festgenommene Grenzgänger nach Gudersleben brachten. Zu diesem Zweck teilten die zwei Grenzpolizisten ihr Streifengebiet auf. Volkspolizeianwärter H. übernahm das Gelände des ehemaligen KZ-Außenlagers Ellrich-Juliushütte, das zum Teil im Westen, zum Teil auf DDR-Gebiet lag. Dieses Areal, zu dem das Gelände der Chemiefabrik Juliushütte gehörte, galt als „Schwerpunkt für illegale Grenzgänger“. Schon bald bemerkte der Grenzpolizist zwei Männer, die aus Niedersachsen zurückkehrten. Er forderte sie auf stehenzubleiben und gab einen Warnschuss ab, doch sie konnten zurück in den Westen entkommen. Bei zwei Radfahrern hatte er mehr Erfolg. Er nahm sie fest und führte sie über das ehemalige Fabrikgelände ab. Plötzlich bemerkte er 150 Meter entfernt drei Personen auf der Straße Am Burgberg. Er glaubte, dass es sich um die Grenzgänger handele, die zuvor geflüchtet waren. Der Volkspolizist rief ihnen zu, sie sollen stehen bleiben, pfiff auf seiner Signalpfeife und gab schließlich einen gezielten Schuss ab. Doch wieder schienen sie zu entkommen und hinter einem Bretterzaun Schutz zu finden. Er wollte mit den festgenommenen Radfahrern schon weitergehen, da hörte er jemand rufen, ein Mensch sei angeschossen worden. H. lief zur Straße hinüber und fand dort den 21-jährigen Gerhard Willy Domeyer sterbend auf dem Boden vor. Der ledige Sattler stammte aus Ellrich. Ein herbeigerufener Arzt konnte nur noch seinen Tod feststellen. Er war nach einem Brustdurchschuss verblutet.
In Horst Grundlachs Buch Die deutsch-deutsche Grenze 1945–1990 heißt es, Gerhard Domeyer aus Ellrich habe mit zwei Freunden einen Ausflug über die Grenze unternommen. Da die beiden Freunde bei der SAG Wismut arbeiteten, wollten sie sich auf keinen Fall von der Grenzpolizei festnehmen lassen. Ein Besuch in der Bundesrepublik hätte sie leicht der Spionage verdächtig gemacht. Deshalb seien sie fortgelaufen, als der Grenzpolizist sie aufforderte stehenzubleiben.
Gerhard Domeyer wurde in Ellrich beerdigt. Der Schütze H. musste sich vor dem Kommandeur der Grenzbereitschaft Ellrich verantworten. Es widersprach der Dienstanweisung, sich von seinem Kameraden zu trennen, auch hatte er es unterlassen, vorschriftsmäßig einen Warnschuss abzugeben. Außerdem lag eine Gefährdung von Zivilpersonen vor, da H. seinen Schuss in Richtung bewohnter Häuser abgegeben hatte. Trotz dieses Fehlverhaltens folgten keine strafrechtlichen Konsequenzen für den Schützen.