Richard Hillebrand lebte 50 Jahre in seinem Heimatdorf, dem thüringischen Hohengandern, einer kleinen Gemeinde im Eichsfeld. Er arbeitete bei der Reichsbahn und in der Nachkriegszeit als Schlosser im Bahnausbesserungswerk Göttingen. Mit seiner Frau Agnes hatte er drei Kinder. Bis Mitte 1950 besaß Richard Hillebrand wie auch andere Pendler aus der Gegend Passierscheine, die ihnen die tägliche Heimkehr von ihren Arbeitsstätten im Westen gestatteten. Als diese Passierscheine durch die DDR abgeschafft wurden, kamen die Pendler in der Regel nur noch am Wochenende illegal nach Hause. Wie Ermittler in den 1990er Jahren feststellten, versuchte Richard Hillebrand, am Abend des 28. Januar 1951 zusammen mit seinem Bruder Robert und Andreas Klöppner von der Ostseite aus in den Westen zu gelangen. An diesem Sonntagabend herrschte trübes Wetter. Die drei Männer liefen von Hohengandern nach Allendorf und bogen von der Straße auf einen Feldweg in Richtung Grenze ein. Vom Bahnhof Eichenberg auf der hessischen Seite wollten sie dann nach Göttingen fahren, um rechtzeitig am Montag zur Arbeit zu kommen. Gegen 18.20 Uhr fielen sie in der Feldmark einer Streife der DDR-Grenzpolizei auf, die sie zum Stehenbleiben aufforderte. Dem kamen die drei Männer nicht nach, sondern ergriffen in verschiedene Richtungen die Flucht. Robert Hillebrand erinnerte sich an den Zuruf seines Bruders, er solle sich „hinschmeißen“. In diesem Moment fiel der erste Schuss. Richard Hillebrand wurde von zwei Kugeln getroffen. Der ortsansässige Arzt konnte nur noch seinen Tod durch einen Herztreffer feststellen. Richard Hillebrand starb drei Tage vor seinem 50. Geburtstag. Andreas Klöppner wurde im Grenzraum und Robert Hillebrand später in seiner Wohnung festgenommen.
Agnes Hillebrand schilderte später, wie sie am 28. Januar 1951 vom Tod ihres Mannes erfuhr, als sie gegen 20 Uhr ihre Wohnung verließ, um eine Nachbarin zu besuchen. Auf der Straße sei ihr in der Dunkelheit eine weinende Frau entgegengekommen. „Sie rief mir entgegen: ,Eben haben sie Hillebrand’s Richard erschossen!‘ Es war eine Frau S., die sehr erschrocken war, als sie mich erkannte. Ich wurde ohnmächtig, und man brachte mich in […] die Wohnung meiner Schwägerin, die in der Nähe war. Als ich mich etwas erholt hatte, wollte ich zu meinem Mann. Bekannte und Nachbarn, die sich eingefunden hatten, begleiteten mich an den Tatort. Eine Gruppe Volkspolizisten hielt uns aber mit vorgehaltenen Waffen zurück. All’ mein Reden half nichts, wir mussten zurückkehren. Die VOPO sagte mir, dass ich meinen Mann noch bekäme, aber erst müsste die Mordkommission dagewesen sein.“
Nachdem die Witwe die Grenzpolizei in der Öffentlichkeit des Mordes beschuldigte, hörte sie von einem bei der Kriminalpolizei beschäftigten Bekannten unter dem Siegel der Verschwiegenheit, dass ihre Verhaftung bevorstand und ihre Kinder in ein Heim eingewiesen werden sollten. Daraufhin flüchtete sie Hals über Kopf mit ihren neun und zehn Jahre alten Töchtern und ihrem dreijährigen Sohn in den Westen. Im Aufnahmelager Friedland hielt sich A. Hillebrand mit ihren drei Kindern ca. 8 Monate auf. In diesem Zeitraum befragte sie ein Journalist über den Vorfall des 28. Januar 1951. Er berichtete danach in der Zeitung unter der Schlagzeile: „Ein Mord wird belohnt. Ein Volkspolizist spielt Schicksal. Er erschoß aus Willkür einen Vater. Für den Mord wurde er befördert.“ Frau Hillebrand erstattete im März 1962 bei der Staatsanwaltschaft in Braunschweig Anzeige gegen Unbekannt wegen der Erschießung ihres Mannes.
Die Ermittlungsbehörden in Westdeutschland kannten seit 1953 den Namen der Todesschützen. Es handelte sich um den späteren Major der DDR-Grenztruppen Willi Vogler. Ermittlungen gegen einen weiteren Verdächtigen namens Dölle wurden aufgrund von Zeugenaussagen nicht weiter verfolgt. Ein in den Westen geflüchteter ehemaliger DDR-Grenzpolizist sagte 1953 im Aufnahmelager Göttingen aus, Vogler habe ihm das Geschehen vom 28. Januar 1951 folgendermaßen geschildert: „Als Hillebrand auf den ersten Anruf nicht sofort stehengeblieben sei, habe er unverzüglich geschossen und habe ihn in den linken Unterarm getroffen. Dabei sei Hillebrand hingefallen und er selbst sei unverzüglich auf Hillebrand zugelaufen und hätte ihn anschließend mit der Pistole erschossen. Den ersten Schuß habe er mit dem Karabiner abgegeben. Warum V. nun anschließend H. erschossen hat, weiß ich nicht. V. hat darüber nichts erwähnt. Er erwähnte nur noch, daß er Hillebrand nach dem ersten Schuß mit dem Fuß umgedreht habe und danach den Pistolenschußabgegeben habe.“ Zu seiner Strafverfolgung Voglers kam es nach der Wiedervereinigung nicht, er war 1992 verstorben.