Uwe Petras kam am 23. Dezember 1961 in Berlin zur Welt. Seine Mutter Helga arbeitete ganztags als Reinemachefrau in der Ost-Berliner Zentrale des Freien Deutschen Gewerkschaftsbunds (FDGB). Uwe Petras hatte zwei Schwestern und zwei jüngere Brüder. Wegen Herumtreiberei und schlechten schulischen Leistungen erwirkte die „Jugendhilfe“ gegen den Willen der Mutter seine Einweisung in ein Kinderheim nach Apolda. Ein dortiger Erzieher schrieb in einer Beurteilung über Uwe Petras: „Die Mutter ist sehr um den Jungen besorgt. Sie erkundigt sich regelmäßig nach seinem Verhalten und nimmt auch jede Gelegenheit wahr, den Jungen in der Einrichtung zu besuchen. Sie erhält von ihrer Arbeitsstelle, dem FDGB-Bundesvorstand, dabei sehr gute Unterstützung.“ Es bestehe aber der Eindruck, „daß die Mutter in der Erziehung weich und inkonsequent ist.“
Nach dem Kinderheim „Clara Zetkin“ in Apolda musste Uwe Petras in den Jugendwerkhof „Rudolf Breitscheid“ in Eckartsberga, wo er als Lehrling im Feuerlöschgerätewerk Apolda arbeitete. Mit zwei Freunden flüchtete er wiederholt aus dem Jugendwerkhof mit der Absicht, über die Grenze nach Westdeutschland zu gelangen. Ein Heimfürsorger bescheinigte Petras einen „Drang nach westlicher Lebensweise“. Es sei kaum gelungen, ihn im Heim „in seinen politisch-ideologischen Grundhaltungen zu beeinflussen“.
Nach der Haftentlassung kehrte Uwe Petras nach Ost-Berlin zurück. Wegen mehrerer gemeinschaftlich begangener Einbruchdiebstähle geriet er dort erneut mit dem Gesetz in Konflikt. Die Kriminalpolizei warb ihn bei einer Vernehmung als Informant an, um im Berliner Milieu zur Beobachtung „vorbestrafter und asozialer Personen“ beizutragen sowie über „Punker“, „Kirchenanhänger“ und andere „negative Personen“ zu berichten. Im Juli 1984 erhielt Petras eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, die er in Rummelsburg und Bautzen verbüßte. Im Dezember 1987 endete die Strafhaft, Petras wurde eine Arbeitsstelle in der Jungrinderaufzuchtanlage Heinrichswalde zugewiesen. Dort lebte er mit einer jungen Frau zusammen, die drei Kinder im Vorschulalter hatte. Teile seines Lohnes wurden zur Begleichung von Schulden gepfändet. Die Volkspolizei registrierte ihn erneut als IKMR (Inoffizieller Kriminalpolizeilicher Mitarbeiter aus dem Kreis der Rechtsbrecher) mit Decknamen „Pinne“. Er traf sich ca. 30 Mal mit seinen Auftraggebern und erhielt laut deren Buchführung insgesamt 200,- Mark in Form von Geldprämien und 625,- Mark an Auftragskosten. Die Volkspolizei war jedoch mit seinen Auskünften unzufrieden, da er falsche Angaben machte. Die Zusammenarbeit sollte deswegen im 4. Quartal 1989 beendet werden. Als Uwe Petras am 11. Oktober 1989 nicht zu einem vereinbarten Treffen erschien, suchte VP-Hauptmann Lenz dessen Wohnung auf, ohne ihn dort anzutreffen.
Eine Streife der DDR-Grenztruppen nahm am 16. Oktober 1989 gegen 22:30 Uhr in Frankfurt an der Oder Uwe Petras fest. Er gab bei seiner Vernehmung durch die Volkspolizei zu, sich auf den Weg nach Warschau gemacht zu haben, um in die Botschaft der Bundesrepublik zu gelangen. Am Morgen des 17. Oktober wurde Uwe Petras von der Volkspolizei wieder auf freien Fuß gesetzt und aufgefordert, sich zurück in seinen Wohnort Heinrichswalde zu begeben. Wahrscheinlich suchte er nun im Grenzgebiet nach einer anderen Möglichkeit zu Flucht und traf dort auf Gerd Kiefer, der mit Dietmar Pommer und Eleonore P. ebenfalls nach Polen gelangen wollte. Kiefer und Pommer kannten sich vermutlich aus dem Berliner Milieu. Kiefer, Pommer, Petras und Eleonore P. wurden nach Informationen des DDR-Staatssicherheitsdienstes zuletzt am 18. Oktober 1989 in Eisenhüttenstadt gesehen.
Das Kommando der DDR-Grenztruppen meldete am 29. Oktober 1989 den Fund einer Wasserleiche durch polnische Grenzsoldaten. Aus dem Personalausweis des Toten ging hervor, dass es sich um den 27 Jahre alten Uwe Petras aus Heinrichswalde im Kreis Ueckermünde handelte. Die Volkspolizei und der Kreisstaatsanwalt in Eisenhüttenstadt seien über den Todesfall unterrichtet worden. Einen Tag später diagnostizierte der sachverständige Arzt Hubertus Gabriel in der städtischen Leichenhalle von Krosno Odrzańskie den Tod durch Ertrinken. Der Leichnam von Uwe Petras wurde ohne Zustimmung des DDR-Generalkonsulats in Wroclaw (Breslau) an Ort und Stelle beigesetzt. Es lag auch keine Zustimmung von Verwandten zur Beisetzung auf polnischem Gebiet vor.
Gegen dieses Vorgehen der polnischen Behörden protestierten Angehörige von Uwe Petras und des am 30. Oktober 1989 ebenfalls als Wasserleiche aus der Oder geborgenen Dietmar Pommer beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, das daraufhin bei dem polnischen Außenministerium die Exhumierung der beiden Leichen und ihre Überführung in die DDR erwirkte. Der zuständige Mitarbeiter der Hauptabteilung Konsularische Beziehungen des DDR-Außenministeriums Kunert hielt Anfang April 1990 in einer Aktennotiz zur Kostenübernahme in den Sterbefällen Petras und Pommer fest: „Um dem berechtigten Wunsch der Angehörigen auf Überführung zu entsprechen, musste eine Exhumierung der beiden Verstorbenen veranlasst werden. Die Überführung nach der Exhumierung wurde im Auftrage der Hinterbliebenen durch das Städtische Bestattungswesen Berlin vorgenommen.“ Die Kosten dafür würden wie üblich von den Angehörigen getragen. Die von polnischer Seite übermittelten Kosten für die dortige Beisetzung und Exhumierung in Höhe von 421.380,- Zloty pro Sterbefall könnten jedoch nicht den Angehörigen in Rechnung gestellt werden. Das sei nicht zumutbar, da von ihnen keine entsprechenden Aufträge erteilt wurden. Deswegen seien diese Kosten durch das DDR-Generalkonsulat in Wroclaw zu begleichen. Diese Entscheidung bedeute eine Abkehr von der bisherigen Praxis des DDR-Außenministeriums, das in früheren Fällen vor 1989 bei einer von Angehörigen gewünschten Exhumierung von vor Ort in sozialistischen Staaten bestatteten DDR-Bürgern den Familien die Kosten dafür aufbürdete. Die zuständigen Mitarbeiter des DDR-Außenministeriums handelten hier offenbar in der Erwartung des neuen demokratischen Amtschefs. Markus Meckel (SPD) war dafür in den Koalitionsberhandlungen nach der ersten freien Wahl in der DDR am 18. März 1990 bereits im Gespräch.