Nach seinem Schulabschluss mit der 10. Klasse und seiner Lehre verpflichtete sich Peter Külbel für zehn Jahre bei der Volksmarine. Da er in seiner Freizeit als Tauchsportler aktiv war, wollte er dort bei den Armeetauchern dienen. Doch eine Meniskusoperation verstellte ihm diesen Ausbildungsgang. Nun kam er als Kraftfahrer in der NVA zum Einsatz. Er verließ 1977 die Armee und wollte Polizist werden. Das wurde aus kaderpolitischen Erwägungen abgelehnt, auch sein Versuch, zur Handelsmarine zu kommen, scheiterte. Peter Külbel entstammte einer Arbeiterfamilie. Er gehörte von 1976 bis 1978 der SED an, aus der er mit einer schriftlichen Begründung wegen „ablehnender Haltung zur Politik von Partei und Regierung der DDR“ austrat. Seiner damaligen Frau erklärte Külbel, dass er sich „durch die gesetzlichen Bestimmungen für den Reiseverkehr ins nichtsozialistische Ausland in seiner persönlichen Freiheit in hohem Maße eingeschränkt“ fühle. „Mein Mann war der Meinung, daß er in der DDR wie in einem ‚Käfig‘ leben würde.“ Auch mit den Lebensbedingungen und dem Mangel sei er nicht zufrieden gewesen. Oft habe er vom Verreisen geschwärmt. Sein Vater erinnerte sich an ihn als fröhlichen Menschen, der sich nach außen hin seine Probleme nicht anmerken ließ. Er habe das, was er sich in den Kopf gesetzt hatte, auch immer ausgeführt. „Er wollte raus, sich etwas schaffen“.
Peter Külbel heiratete 1978, seine Frau gebar ihm einen Sohn. Der junge Vater arbeitete als Kfz-Schlosser und Busfahrer in Crimmitschau. In seiner Freizeit handwerkelte er im häuslichen Bereich und reparierte nebenbei privat Fahrzeuge, wodurch er zusätzlich Geld verdiente. Bald konnte er sich einen gebrauchten „Lada“ leisten, sein ganzer Stolz. Im Dezember 1982 wurde die Ehe auf Külbels Betreiben geschieden. Er fand eine neue Partnerin und begann voller Elan, sich eine neue Wohnung einzurichten. Gleichzeitig aber reiften bei ihm Fluchtpläne. Am 5. Januar 1983 schrieb Peter Külbel seinen letzten Willen „für die Aufteilung meiner letzten ‚Besitztümer‘“ nieder. Er hinterließ das Testament in seiner Wohnung mit der Aufschrift „Für Notar. Nur im Todesfall oder Ausweisung“. Einen weiteren Brief richtete er an einen Freund. Ihn bat er, sich um seinen Lada zu kümmern und ihn in die Garage zu bringen. Er werde bei der Polizei erfahren, wo sich das Fahrzeug befindet. Schlüssel und die Papiere lägen im Handschuhfach. „Ich hoffe, wenn Du diese Zeilen liest, habe ich es hinter mir.“ Falls er noch Lohn erhalte, solle dieser den Eltern zukommen. Er bat den Freund weiter, „falls ich es geschafft habe drüben zu sein oder ich durch drei Gramm Blei ins Jenseits gegangen bin“, das Fahrzeug zu verkaufen und das Geld seiner geschiedenen Frau zu treuen Händen für den kleinen Sohn zu übergeben.
Als Peter Külbel am 4. Januar 1983 seine Eltern besuchte, fiel dem Vater auf, dass er nicht so fröhlich war wie sonst. Der junge Karosseriebauer machte einen ungewohnt ernsten Eindruck. Am 7. Januar 1983 fuhr Peter Külbel mit seinem Lada von Crimmitschau nach Lobenstein, wo er das Fahrzeug abstellte und sich zu Fuß in das Sperrgebiet im Raum Schlegel begab. Mit einem Baumstamm versuchte er das Gassentor am „Bayerischen Weg“ zu überwinden. Um 0.20 Uhr hörten zwei Grenzer mehrere Detonationen, sie rannten zum Ort des Geschehens und entdeckten den auf der Erde liegenden schwer verletzten Peter Külbel. Er nannte seinen Namen und bat „helft mir“. Külbel hatte beim Versuch den Grenzzaun zu überklettern fünf Selbstschussanlagen (SM-70) ausgelöst und Splitterverletzungen an den Armen, Oberschenkeln, im Hüftbereich und innere Verletzungen im Bauchbereich erlitten. Seine Bergung begann um 0.47 Uhr nach Eintreffen der „Alarm-Gruppe“. Peter Külbel starb an den Folgen der Verletzung um 20.30 Uhr im Krankenhaus Ebersdorf.
Landgericht Erfurt verurteilte den für die Selbstschussanlagen bei Schlegel verantwortliche Oberstleutnant Hans-Joachim Kischko nach der Wiedervereinigung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.