Der Diplom-Ingenieur Hans-Friedrich Franck reiste Mitte Januar 1973 in den Raum Salzwedel, Sachsen-Anhalt. Um eine geeignete Stelle für seine Flucht in die Bundesrepublik zu finden, streifte er zwei Tage im Grenzgebiet umher. Er durchschwamm einen Fluss, die Jeetzel, und lief, davon stark geschwächt, weiter. Im dichten Nebel am späten Abend des 16. Januar 1973 erreichte er unbemerkt den ersten Grenzzaun. Als er versuchte, über den Grenzzaun zu klettern, entdeckten ihn Grenzposten. Da er die Halterungen des Spanndrahtes der Selbstschussanlage vom Typ SM-70 nutzte, um über den 3,2 Meter hohen Metallgitterzaun zu klettern, löste er die Sprengfalle aus. Hans-Friedrich Franck fiel schwer verletzt über den Zaun. DDR-Grenzsoldaten schossen bei schlechter Sicht in die Richtung der Fluchtstelle. Vor dem Grenzzaun fanden DDR-Grenzer später ein Paar Halbschuhe. Sie meldeten ihrem Kommandeur: „Feindwärts wurde eine große Blutlache und eine Kriechspur ins westliche Hinterland festgestellt.“
Um 23.17 Uhr vernahmen Beamte des Zollgrenzdienstes südlich der Ortschaft Blütlingen eine Detonation, Schüsse und Schreie. Daraufhin begaben sie sich zum Ort des Geschehens und durchsuchten das Gelände auf westlicher Seite. Eine Blutspur führte zu Hans-Friedrich Franck. Stark verwundet hatte er sich kriechend auf westlicher Seite in Sicherheit gebracht. Mit letzten Kräften war es ihm gelungen, Zaun und Grenzgraben zu überwinden. Als man ihn fand, lag er 150 Meter von der Demarkationslinie entfernt. Vermutlich unter der Annahme, er sei noch auf DDR-Gebiet, sagte er zu den Zollbeamten: „Macht mich doch gleich ganz fertig, ich kann sowieso nicht mehr.“ Während der ersten ärztlichen Versorgung am Ort des Geschehens sollte der Verletzte eine Bluttransfusion erhalten, die jedoch misslang. Ein Riss in der Schlagader im Oberschenkel verursachte einen so hohen Blutverlust, dass man keine Vene fand. Hans-Friedrich Franck wurde gegen 1.20 Uhr in das Kreiskrankenhaus Dannenberg eingeliefert. Dort stellte man insgesamt zwölf Splitterverletzungen am rechten Oberarm, am linken Bein, Oberschenkel und Unterschenkel sowie am Brustkorb fest. Einem OP-Team von vier Ärzten glückte eine Gefäßnaht, aber der Blutverlust war zu hoch. Trotz mehrstündiger Operation und der Blutspenden von insgesamt acht Menschen, darunter sechs Beamte des Bundesgrenzschutzes, versagte das Herz von Hans-Friedrich Franck gegen 8 Uhr.
Hans Franck trug bei seiner Flucht einen dunklen Anorak mit Plüschfutter und eine dunkle Cordhose. Er hatte seinen Ingenieurbrief, einen Personalbogen und seinen Lebenslauf bei sich. Den Dokumenten ist zu entnehmen, dass er erst Anfang des Jahres die Ingenieurprüfung als Maschinenbauer bestanden hatte. Aus weiteren Unterlagen, die er bei sich trug, ging hervor, dass der 26-Jährige ein Stellenangebot eines Fischkombinats in Rostock erhalten hatte. In einem Brief, der ebenfalls bei ihm gefunden wurde, deutete er an, dass er die Stelle nur annehmen werde, wenn seine Frau auf demselben Dampfer wie er fahren dürfe. Inwieweit diese ungeklärte Situation oder auch weitere Unstimmigkeiten die Motivation zur Flucht beförderten, lässt sich an Hand der Überlieferungen nicht abschließend klären. Der in Wismar geborene Hans-Friedrich Franck hatte freiwillig bei der Volksmarine gedient und war während seiner Militärzeit als Sekretär der FDJ tätig.
Der Rat des Kreises in Wismar teilte den niedersächsischen Behörden auf deren Anfrage mit, dass die Familie des Verstorbenen angeblich keinen Wert auf die Überführung des Leichnams in die Heimat legte. Die Bestattung von Hans-Friedrich Franck fand am 19. Januar 1973 in Dannenberg statt. Am späten Vormittag fanden sich mehrere Personen am Unglücksort ein und errichteten auf der westlichen Seite zum Gedenken an den Verstorbenen ein Kreuz aus Birkenholz. Nach einer Neuerrichtung des Kreuzes im Jahre 1992 auf der Ostseite nahm das Landesamt für Denkmalpflege die Gedenkstätte für Hans-Friedrich Franck in die Liste der Denkmäler Sachsen-Anhalts auf. Im Februar 1973 eröffnete die Staatsanwaltschaft Lüneburg ein Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt. Die Wiederaufnahme des Verfahrens in den 1990er Jahren führte in Verbindung mit dem 1993 durchgeführten Gerichtsverfahren gegen die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR zur Verurteilung des ehemaligen Ministers für Nationale Verteidigung, Heinz Keßler, und dem ehemaligen Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee, Fritz Streletz. Die Haftstrafen von sieben und fünf Jahren wurden nach Verbüßung von etwa zwei Dritteln aufgehoben.