Hans-Adolf Scharf wurde im Herbst 1942 im südpolnischen Nimslow geboren. Der Ort war am 9. September 1939 durch die Wehrmacht eingenommen worden und kam im deutschen Besatzungsgebiet als Landkreis Turek unter nationalsozialistische Verwaltung. Bis zum Einmarsch der Wehrmacht lebten in der Gegend rund 100 000, meist polnische, Einwohner. Etwa ein Viertel waren Juden, fünf Prozent der Bevölkerung gehörten der deutschen Minderheit an. Noch 1939 wurde der Landkreis mit dem Gau Wartheland in das Deutsche Reich eingegliedert. Zwischen dem 1. Dezember 1939 und dem 31. Dezember 1943 wurden über 20 000 Polen aus dem Gebiet vertrieben, die dort noch verbliebenen Juden wurden ghettoisiert und 1942 im Vernichtungslager Chełmno (deutsch: Kulmhof) ermordet. Zwischen 1941 und 1943 kamen nach und nach 7 470 deutsche Umsiedler überwiegend aus Südosteuropa im Landkreis Turek an. Ihnen wurden Höfe und Land der vertriebenen Polen zugewiesen.
Als kleines Kind kam Hans-Adolf Scharf vermutlich mit seiner Familie in die Sowjetische Besatzungszone. In der DDR erlernte er den Beruf eines Postfacharbeiters. Im Grundwehrdienst bei der NVA wurde er als Funker ausgebildet und nach einem Jahr zum Gefreiten befördert. Von seinen militärischen Vorgesetzten erhielt er gute Beurteilungen. Er habe sich durch die Unterstützung von schwächeren Armeeangehörigen ausgezeichnet. Nach dem Wehrdienst arbeitete Hans-Adolf Scharf als Schleifer/Zerspaner im VEB Werkzeugfabrik Königssee. Im Jahr 1964 heiratete er. Zur Hochzeitsfeier kamen auch seine beiden Schwestern aus der Bundesrepublik in die DDR. Hans-Adolf Scharf lebte zuletzt mit seiner Frau, die ebenfalls als Schleiferin tätig war, und seiner zweijährigen Tochter in Dröbischau, Kreis Rudolstadt.
Im Betrieb und im Wohngebiet sah man den jungen Arbeiter als politisch loyal an. Im Wohnviertel wurde er Leiter des „Luftschutzaktivs“. Hans-Adolf Scharf spielte in seiner Freizeit Handball und profilierte sich mit seiner Körpergröße von 1,95 Metern als guter Werfer. Die Volkspolizei verdächtigte ihn kurz vor seinem Fluchtversuch eines Einbruchsdiebstahls in einer Konsumverkaufsstelle. Deswegen war er zum 10. Juni 1966 in das Volkspolizeikreisamt Rudolstadt zu einer Vernehmung vorgeladen. Die DDR-Sicherheitsbehörden vermuteten später, diese Vorladung sei Scharfs Fluchtmotiv gewesen.
Hans-Adolf Scharf nahm sich ab dem 8. Juni 1966 Urlaub und verließ am 10. Juni gegen 14 Uhr seine Wohnung in Dröbischau. Von einem Taxi ließ er sich nach Saalfeld bringen, wo er gegen 17.45 Uhr ankam. Von dort aus war es nicht mehr weit bis zum Kontrollpunkt Marktgölitz, an der Zufahrt zum Grenzsperrgebiet. Gegen 19.55 Uhr bemerkte der dort eingesetzte Oberwachtmeister der Volkspolizei Manfred S. den Flüchtenden, der sich in Richtung der Fünf-Kilometer-Sperrzone des DDR-Grenzgebiets bewegte. Der Polizist verfolgte den Verdächtigen und konnte ihn nach einiger Zeit in einem Gebüsch stellen. Es handelte sich um Hans-Adolf Scharf. Er kam der Aufforderung des Volkspolizisten, auf die Straße zu kommen, zunächst nach, weigerte sich jedoch, seinen Personalausweis vorzuzeigen. Auch der Aufforderung, zum Kontrollpunkt mitzukommen, wollte er keine Folge leisten. Während sich Scharf und Oberwachtmeister S. einen heftigen Wortwechsel lieferten, näherte sich ein Mopedfahrer. Über das, was dann geschah, liegen unterschiedliche Darstellungen vor.
Eine gerichtliche Rekonstruktion der Abläufe ist in einem Urteil des Landgerichts Gera aus dem Jahr 1998 festgehalten. Demnach wurde Oberwachtmeister S. durch das Moped kurz abgelenkt. Als er sich Scharf wieder zuwandte, hatte dieser seinen rechten Arm erhoben, um mit einer mitgeführten Collegetasche auf ihn einzuschlagen. Da der Volkspolizist zurückgewichen sei, gelang ihm dies jedoch nicht. Die zeitgenössischen MfS-Überlieferungen behaupten hingegen, Scharf habe tatsächlich zugeschlagen, wobei es ihm aber nicht gelang, dem Oberwachtmeister die Maschinenpistole aus der Hand zu schlagen. Anschließend versuchte er, hinter dem Mopedfahrer in Deckung zu gehen und in Richtung Oberloquitz zu flüchten. Oberwachtmeister Manfred S. forderte ihn auf, sofort stehenzubleiben. Da Scharf weiterlief, gab er drei Warnschüsse und dann aus etwa 20 bis 30 Metern Entfernung drei gezielte Schüsse ab, von denen einer den Flüchtenden am Fuß verletzte, ein anderer traf ihn von hinten in der Nierengegend. Scharf stürzte in den Chausseegraben und blieb dort auf dem Rücken liegen. Der Volkspolizist beauftragte den Mopedfahrer, Hilfe zu holen. Erst eine halbe Stunde später traf ein Arzt am Ort des Zwischenfalls ein, der nur noch feststellen konnte, dass Hans-Adolf Scharf an inneren Blutungen gestorben war. In seiner Collegemappe fand man eine Landkarte sowie Skizzen des Grenzverlaufs im dritten Abschnitt der Grenzkompanie Probstzella.
Scharfs Frau stimmte nach MfS-Angaben angeblich einer Feuerbestattung ihres Mannes ohne großes Aufsehen zu. Er wurde am 5. Juni 1966 in Rudolstadt zu Grabe getragen, an der Trauerfeier nahmen 19 Personen aus dem Familienkreis teil. Arbeitskollegen sowie Sportsfreunde aus seinem Handballverein durften ihm nicht das letzte Geleit geben.
Gegen Oberwachtmeister Manfred S. wurde nach dem Zwischenfall kein Ermittlungsverfahren durch die DDR-Staatsanwaltschaft eingeleitet. Seine Vorgesetzten teilten ihm später mit, sein Handeln sei korrekt und gerechtfertigt gewesen. In den 1990er Jahren kam es zu einem Ermittlungsverfahren durch die Erfurter Staatsanwaltschaft. Vor dem Landgericht Gera machte Manfred S. geltend, er habe Hans-Adolf Scharf nicht töten wollen, sondern bei der Schussabgabe auf dessen Beine gezielt. Im Juli 1998 verurteilte ihn die Kammer wegen Totschlags zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.