Nach dem Ende des 2. Weltkrieges kam die Familie Malear aus Michel-Badel in Rumänien nach Gera. Dort wuchs Adolf Malear mit dem eingedeutschten Familiennamen Mahler auf. Er arbeitete zuletzt als Hausmeister im Durchgangsheim Gera. Nach Angaben seines Bruders Alexander besuchte er vor der Grenzschließung mehrfach die Bundesrepublik. Als dies nicht mehr möglich war, beschloss der 21-Jährige, die DDR zu verlassen. Sein ein Jahr jüngerer Bruder und sein 17-jähriger Freund Wolfgang K. wollten im Herbst 1964 gemeinsam die Flucht wagen und in der Nähe des Grenzübergangs Hirschberg-Rudolphstein die DDR-Grenzanlagen überwinden.
In der Nacht vom 4. auf den 5. September 1964 stahlen die drei Freunde in Gera einen Trabant, mit dem sie auf der Autobahn über das Hermsdorfer Kreuz in Richtung Nürnberg fuhren. In der Nähe der Autobahnabfahrt Schleiz ging ihnen das Benzin 0aus. Sie liefen zu Fuß weiter, umgingen einige Ortschaften und schliefen im Wald. Am 5. September gegen 17.30 Uhr erreichten sie den ersten Grenzzaun etwa 300 Meter nördlich der Autobahnbrücke über die Saale. Die dort angebrachten Schilder mit der Aufschrift „Vorsicht, Minen, Lebensgefahr“ hielten sie trotz aufkommender Bedenken nicht von ihrem Vorhaben ab.
Adolf Mahler unterkroch mit seinem Bruder den ersten Drahtzaun und versuchte, indem er mit einem Stock den Erdboden vor sich nach Minen abtastete, durch das Minenfeld zu gelangen. Kurz vor dem Erreichen des zweiten Grenzzauns riss ihm eine Erdmine das linke Bein ab. Durch die Explosion alarmiert, eilten Grenzsoldaten herbei und nahmen die beiden anderen Flüchtlinge nach Abgabe mehrerer Warnschüsse fest. Es dauerte eine halbe Stunde, bis Pioniere der Grenztruppen den Schwerverletzten Adolf Mahler aus dem Minengürtel holten. Etwa zehn Minuten später erlag er seinen schweren Verletzungen. Die beiden Überlebenden kamen in U-Haft und erhielten wegen des Fluchtversuchs und des Fahrzeugdiebstahls jeweils einjährige Haftstrafen.
Das Landgericht Stendal stellte im Januar 1999 das Verfahren wegen mehrfacher Anstiftung zum Totschlag gegen den Kommandeur der Grenztruppen Generalmajor Harald Bär wegen Verhandlungsunfähigkeit ein. Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hatte Bär unter anderem wegen des Todes von Adolf Mahler angeklagt.