Am frühen Morgen des 30. April 1963 bemerkte der niedersächsische Zollassistent Heinz G. vom Elbufer bei Schnackenburg aus drei Grenzsoldaten, die auf dem gegenüberliegenden DDR-Ufer Posten standen. Als er auf seinem Kontrollgang drei Stunden später, um 9.35 Uhr, wieder an die gleiche Stelle zurückkehrte, sah er schon von Weitem, dass ein Lkw der Grenztruppen und ein Pkw hinzugekommen waren. Nun standen neben elf Soldaten auch drei Zivilisten am östlichen Elbufer. Zu ihnen gehörte vermutlich ein Mediziner. Dieser machte sich, so die Aussage von Heinz G., „mit einem weißen Oberhemd und einem Messer in der Hand […], fortlaufend in gebückter Stellung an der Erde zu schaffen“. Heinz G. vermutete richtig, dass dort eine Leiche angespült worden war. Er rief Verstärkung herbei. Kurz nach 10.15 Uhr fuhren zwei Zollmotorboote so nah wie möglich an den Fundort heran, um das Geschehen zu verfolgen. Die Zollangehörigen beobachteten, wie vier Grenzsoldaten die Leiche eines Mannes in einer Decke zum Lkw trugen und anschließend noch ein Paar Stiefel und weitere Kleidungsstücke darin verstauten. Dann fuhren das Zivilfahrzeug und der Lkw über den Elbdeich in Richtung Lanz (Prignitz) davon.Nach der Bergung wurde die Wasserleiche zur Obduktion in die Medizinische Fakultät der Universität Rostock gebracht. Auch in der DDR wussten die Sicherheitsorgane zunächst nicht, um wen es sich handelte. Die einzigen Hinweise zur Identifizierung waren ein in der Kleidung eingesticktes „LH“, der Zahnstatus sowie einige Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke. Die Obduktion ergab keine eindeutigen Hinweise auf einen gewaltsamen Tod, da die Leiche nach der langen Liegezeit von etwa sieben Monaten im Wasser zu sehr verändert war, um zu einem sicheren Urteil zu kommen. Die Gerichtsmediziner gingen davon aus, dass der Mann ertrunken war, wobei sie auch eine Unterkühlung als Todesursache für möglich hielten.
Am 1. Mai 1963 legten Kriminalpolizisten Annemarie Heller in Oschatz eine Armbanduhr und ein Stück Bekleidungsstoff vor und fragten, ob diese Fundstücke ihrem Sohn Lothar Heller gehörten, den sie bereits seit dem 2. Oktober 1962 vermisste. Am 3. Mai 1963 erhielt Frau Heller Gewissheit über das Schicksal ihres Sohnes. Ein Schreiben der Volkspolizei informierte sie darüber, dass man seine Leiche aus der Elbe geborgen und bereits zur Einäscherung nach Schwerin überführt hatte. Noch am gleichen Tag fuhr Frau Heller nach Schwerin, um die sterblichen Überreste ihres Sohnes zu sehen und Abschied zu nehmen, doch das wurde ihr nicht gestattet. Dies mag am desolaten Zustand der Leiche gelegen haben, nährte jedoch bei Familienangehörigen auch das Misstrauen gegenüber der amtlichen Auskunft, Lothar Heller sei ertrunken und nicht bei seinem Fluchtversuch erschossen worden.
Der 21-Jährige hatte sich selbst einen Taucheranzug gefertigt und war mit diesem in die Elbe gestiegen. Vielleicht wählte er Wittenberge als Ausgangsort seiner Flucht, weil dort die Elbe noch nicht durch Grenzzäune abgesperrt war, und unterschätzte die Gefährlichkeit seines Vorhabens, im Oktober durch den kalten Fluss zu schwimmen. Am zweiten Pfingstfeiertag des Jahres 1963 fand auf dem Friedhof in Oschatz die Urnenbeisetzung Lothar Hellers statt. Im September 1963 informierte ein Verwandter Lothar Hellers den „Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen“ in West-Berlin über den Todesfall. Dadurch gelangte die Information auch zum Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und zur Erfassungsstelle Salzgitter der Landesjustizverwaltungen. Mehrere fahnenflüchtige DDR-Grenzsoldaten wurden von den bundesdeutschen Ermittlungsbehörden zu dem Vorfall befragt. Sie berichteten, dass man in den an der Elbe stationierten Grenzkompanien über einen Taucher gesprochen habe, auf den Anfang Oktober 1962 von einem Streifenboot aus MPi-Salven abgefeuert worden seien. Der nördlich von Cumlosen gesichtete Mann sei nach den Schüssen nicht wieder aufgetaucht. Diese Aussagen konnten die Ermittlungsbehörden jedoch keinem konkreten Fluchtfall zuordnen. Das zuletzt zuständige Kammergericht Berlin stellte das Ermittlungsverfahren zum Tod von Lothar Heller 1998 ergebnislos ein.