Heinz Albrecht ist am 24. August 1963, zusammen mit seinem Sohn Jörg Albrecht mit einem Paddelboot auf der Ostsee gewesen und dabei wahrscheinlich ertrunken. Die ZERV hat in dem Fall ermittelt und unter anderem Folgendes notiert: „Tatzeit 24.08.1963, Ostseefall; Flucht Paddelboot; vermutlich ertrunken.“ Als zweiten Beteiligten nennt die ZERV einen Jörg Albrecht, geboren am 8. August 1950 und zu dem Zeitpunkt 13 Jahre alt. Heinz Albrecht war zu diesem Zeitpunkt 27 Jahre alt. Die Tatsache, dass die beiden denselben Familiennamen trugen und gemeinsam in dem Paddelboot waren, deuten darauf hin, dass die beiden zumindest verwandt waren. Das sie tatsächlich Vater und Sohn waren, bestätigte sich im späteren Verlauf der Ermittlungen zu ihrem Schicksal. Nach den Informationen, die der ZERV vorgelegen haben, sind die beiden gemeinsam mit einem Paddelboot auf der Ostsee gewesen, was ein Fluchtindiz darstellt. Natürlich können sie aber auch im Rahmen eines Urlaubstages am Strand mit ihrem Boot gefahren sein. Dagegen spricht, dass Heinz Albrecht sich am Tag des Verschwindens mit seiner Frau gestritten haben soll, die danach die gemeinsame Wohnung verließ. Als sie später an dem Tag zurückkehrte, waren ihr Mann und ihr Sohn verschwunden. Die beiden Albrechts waren also nicht im Urlaub, sondern sind gezielt am 24. August 1963 an die Ostsee gefahren. Die Tatsache, dass sie „vermutlich ertrunken“ sind, deutet darauf hin, dass die Leichen entweder nie gefunden worden sind oder man in der BRD dazu keine Informationen bekam. In der BRD wurde auch von zivilen Stellen in dem Fall ermittelt: Der „Untersuchungsausschuss Freiheitlicher Juristen“ in Westberlin hatte in eigenen Ermittlungen nicht nur festgestellt, dass es sich bei den beiden um Vater und Sohn handelte. Man registrierte dort auch intensive Ermittlungsbemühungen auf DDR-Seite in dem Fall, die sich insbesondere auf die Familie Albrecht konzentrierten. Dieses Ermittlungsverhalten war typisch in Fällen von vermuteter Republikflucht. Die DDR-Behörden gingen also selbst auch davon aus, dass die beiden einen Fluchtversuch unternommen hatten. Weiterhin hatte man beim genannten Untersuchungsausschuss auch Heinz Albrechts Fluchtvorbereitungen für eine Flucht über ein Gewässer ermitteln können. Die dünne Faktenlage in dem Fall deutet mehrheitlich darauf hin, dass hier tatsächlich ein gescheiterter Fluchtversuch vorliegt. |
Heinz Albrecht
Heinz Albrecht ist am 24. August 1963 mit einem Paddelboot auf der Ostsee gewesen und dabei wahrscheinlich ertrunken. Er war gemeinsam mit seinem 13 Jahre alten Sohn Jörg unterwegs.
Biografie von Heinz Albrecht, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/heinz-albrecht/, Letzter Zugriff: 21.11.2024