Am 12. Oktober 1989 gegen 21.05 Uhr ging bei der polnischen Volksmiliz in Bogatynia eine Meldung ein, auf der Bahnstrecke bei Krzewina sei die Leiche einer jungen Frau gefunden worden. Die dorthin entsandten Mitarbeiter der Volksmiliz stellten fest, dass die Tote unter der Brücke der eingleisigen Neißetal-Bahnstrecke bei Krzewina zwischen der Brückenwand und dem Gleis lag. Auf der anderen Seite des Bahngleises fanden sie einen roten Rucksack, in dem sich Dokumente auf den Namen Kerstin Kühn aus Burgstädt befanden. Im Rucksack entdeckten die Polizisten auch Skizzen der Bahnstrecke Zittau-Görlitz, auf denen die Stelle gekennzeichnet war, an der die zwischen beiden Städten verkehrenden Züge polnisches Gebiet durchfahren. Außerdem führte Kerstin Kühn handschriftliche Aufzeichnungen über die Zugverbindung Zgorzelec-Warschau sowie die Anschrift und Telefonnummer des Lagers für DDR-Flüchtlinge in Hannover mit sich. Neben Bekleidung und Kosmetik befanden sich in ihrem Rucksack 1.000 Mark der DDR. Nach Auswertung der Angaben des untersuchenden Arztes gab es keinerlei Hinweise darauf, dass Kerstin Kühn gewaltsam aus dem Zug gestoßen wurde. Sie sei „freiwillig aus dem Personenzug der Deutschen Reichsbahn Zittau-Görlitz gesprungen, der um 18.06 Uhr durch Krzewina fährt. Auf Grund der schon eingetretenen Dunkelheit bemerkte sie nicht, daß sich der Zug der Brücke näherte und schlug unmittelbar nach dem Herausspringen mit dem Kopf auf die Brückenkante“. Die dabei erlittenen schweren Verletzungen führten zu ihrem sofortigen Tod.
Kerstin Kühn war ledig, sie war von Beruf TKO-Ingenieurin, also im Rahmen der Technischen Kontrollorganisation (TKO) mit der Gütekontrolle in einem Betrieb betraut. Ihren Fluchtversuch hatte sie mit zwei Begleitern unternommen, dem 26-jährigen KfZ-Schlosser Dietmar M. und dem 29-jährigen HO-Mitarbeiter Fred-Hagen G. aus Apolda. Beide konnten unverletzt aus dem Zug springen, wurden jedoch gegen 19.10 Uhr durch polnische Grenzsoldaten festgenommen und um 23.50 Uhr den DDR-Sicherheitsorganen übergeben. Das Volkspolizeikreisamt Görlitz telegrafierte dem Kommando der DDR-Grenztruppen als Ergebnis der Vernehmungen von Dietmar M. und Fred-Hagen G.: „Motiv: POL.-IDEOL., Ziel: BRD-Botschaft in Warschau“.
Am 18. Oktober 1989 teilte der Rat des Bezirks Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) dem DDR-Außenministerium, Hauptabteilung Konsularische Angelegenheiten mit, Kerstin Kühns Eltern bäten um eine Überführung der Toten in das Krematorium Karl-Marx-Stadt und seien bereit die Kosten dafür zu übernehmen. Es solle dort nach dem Willen der Eltern die Einäscherung der sterblichen Überreste Kerstin Kühns und die Urnenüberführung in eine Gemeinschaftsanlage erfolgen. Mit Schreiben vom 27. Oktober 1989 teilten die Kriminalpolizei Karl-Marx-Stadt und der mitunterzeichnende Staatsanwalt Börner dem Standesamt Burgstädt mit, „die Leiche der Kühn, Kerstin wird hiermit zur Erdbestattung freigegeben“.