Birgit Holler erblickte am 26. Februar 1964 in Rodewisch, einer Kleinstadt im sächsischen Vogtland, das Licht der Welt. Seit 1972 lebte sie mit ihren Eltern und fünf Geschwistern im benachbarten Auerbach. Mit sechs Kindern galt Familie Holler in der DDR als „kinderreich”. Über die Kindheit und Jugend von Birgit Holler ist nicht viel bekannt. Sicher ist nur, dass sie Ende August 1979, im Alter von 15 Jahren, von zu Hause weglief und gemeinsam mit zwei anderen Jugendlichen durch die DDR reiste. Sie wurde aufgegriffen und am 9. September 1979 für zwei Tage in einem Durchgangsheim für Kinder und Jugendliche in Rostock untergebracht und zwei Tage später in ein Durchgangsheim nach Dresden überführt. Laut einer Aktennotiz des Referates Jugendhilfe vom 26. September 1979, wurde mit den Eltern und der Schulinspektion vereinbart, Birgit „auszuschulen und einer Lehre zuzuführen“.
So absolvierte Birgit Holler in den Jahren 1979 bis 1981 eine Lehre als Stepperin im Volkseigenen Betrieb (VEB) Vereinigte Wäschefabriken Auerbach/Vogtland. Danach war sie in verschiedenen Berufszweigen tätig: Von 1981 bis 1985 als Produktionsarbeiterin im VEB Schlacht- und Verarbeitungsbetrieb Plauen, 1985 und 1986 als Spulerin im VEB Garnveredelung in Falkenstein und in den Jahren 1986 und 1987 als Abpackerin im VEB Nahrungsmittelwerk Suppina in Auerbach. Zuletzt, von 1987 bis 1989 arbeitete sie als Produktionsarbeiterin im VEB Gemüse-Konserven und dann für kurze Zeit in einem Volkseigenen Einzelhandelsbetrieb (HO) als Verkäuferin.
Am 11. Juli 1989 heiratete Birgit Holler den gleichaltrigen Jens Wenda, der nach der gemeinsamen Hochzeit zu ihr in die Plauener Schlachthofstraße zog. Drei Monate zuvor, im April 1989, hatte Jens Wenda einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und Übersiedlung in die Bundesrepublik gestellt. Dies war bereits sein zweiter Ausreiseantrag. Schon seit 1983 spielte er mit dem Gedanken, die DDR zu verlassen, doch erst 1986 nahm dieser Plan konkrete Formen an. Am 14. Januar 1986 hatten Jens Wenda und seine damalige Ehefrau beim Rat der Stadt Plauen, Abt. Innere Angelegenheiten, bereits einen Antrag auf Übersiedelung in die Bundesrepublik gestellt, den sie ein Jahr später zurückzogen.
Am 11. April 1989 stellte Jens Wenda erneut einen Ausreisantrag nach Westdeutschland. Kurz nach ihrer Hochzeit mit Jens Wenda beantragte auch Birgit Wenda ihre Ausreise aus der DDR. Bei der Vorsprache im Rat der Stadt Plauen am 25. Juli 1989 erklärte sie, dass sie gemeinsam mit ihrem Ehemann nach Westdeutschland ziehen möchte, um sich dort eine neue Existenz aufzubauen. Eigene Motive für ihren Übersiedlungswunsch brachte sie nicht vor, sondern erklärte lediglich, dass sie die Motive ihres Mannes teile.
Zu diesem Zeitpunkt war der Ausreiseantrag von Jens Wenda vom Rat der Stadt Plauen bereits positiv entschieden worden und lag „in der Auflassung“. Für seine Ausreise war bereits die Grenzübergangsstelle (GÜSt) “Gutenfürst” – der innerdeutsche Bahnübergang in Richtung Hof – vorgesehen. Anfang August 1989 schlug die Leitung der Abteilung Genehmigungsangelegenheiten des Rates der Stadt Plauen vor, die ständige Ausreise von Birgit Wenda ebenfalls zu genehmigen. Da ihr Ehemann sich bereits in der Phase der „Auflassung“ befinde, und es ihr unumstößlicher Wunsch sei, mit ihm nach Westdeutschland zu gehen. Da zudem auch keine Versagungsgründe vorlagen, wurde der Vorschlag mit der AG 0175, eine Arbeitsgruppe mit Vertretern mehrerer Abteilungen des Rates der Stadt Plauen, sowie mit der Kreisdienststelle des MfS abgestimmt. Diese und auch die Kreisleitung der SED Plauen stimmten dem Antrag Birgit Wendas zu, so dass die Bezirksverwaltung des MfS über den Abschluss des Verfahrens informiert werden konnte. Da Birgit Wenda als „hartnäckiger Antragsteller“ galt, und sich bei Wiedereinreisen in die DDR eventuell Probleme für die Ordnung und Sicherheit ergeben könnten, verfügte der Rat der Stadt am 8. August 1989 nach Abstimmung mit der Kreisdienststelle MfS eine Transit- und Einreisesperre. Nach ihrer Ausreise hätte Birgit Wenda somit weder in die DDR, noch durch die DDR in andere Staaten oder nach West-Berlin reisen können.
In den Ausreiseunterlagen des Ehepaars Wenda ist eine Kopie der Bewilligungsmitteilung für die Ausreise nicht enthalten, obwohl bereits eine Zustimmung für beide Anträge vorlag. Wie lange es noch bis zur endgültigen Ausreiseerlaubnis dauern würde, wussten Birgit und Jens Wenda nicht. Vermutlich hatten sie auch von der Genehmigung ihrer Ausreise keine Kenntnis erhalten. Deshalb entschieden sie sich wie zehntausende andere, es über Ungarn zu versuchen, dessen Grenze am Eisernen Vorhang zu Österreich seit der Nacht vom 10. zum 11. September 1989 geöffnet war. Die ungarische Regierung hatte die Intervention der DDR-Seite gegen diesen Schritt angesichts der in Ungarn ausharrenden großen Zahl von DDR-Flüchtlingen zurückgewiesen und den DDR-Botschafter Gerd Vehres in Budapest am 8. September darüber informiert, dass DDR-Bürgern ab dem 11. September 1989 um 0 Uhr gestattet werde, die ungarische Grenze „in Richtung dritter Länder, die bereit sind, sie durchzulassen oder aufzunehmen“ zu öffnen. Die SED-Führung reagiert darauf kurzfristig, indem sie die Volkspolizeikreisämter anwies, für „gefährdete Bürger“ keine Reisepapiere mehr nach Ungarn auszustellen. Eine Einreise nach Ungarn über die ČSSR war damit nicht mehr möglich, da die tschechoslowakischen Grenzübergänge ohne DDR-Reisedokumente nicht mehr Richtung Ungarn passierbar waren.
So versuchte das Ehepaar Wenda am 22. September 1989, gegen 21.20 Uhr, gemeinsam mit Ricarda F. und Ingo H. die Donau am Flusskilometer 1764 südöstlich von Komárno, vom Territorium der ČSSR nach Ungarn zu schwimmen. Die Strömung der Donau war jedoch so stark, dass Birgit und Jens Wenda zwischen Armeelastkähne getrieben wurden. Sie riefen noch um Hilfe, konnten sich jedoch nicht an der Wasseroberfläche halten und gingen unter. Die beiden Mitflüchtenden wurden von Besatzungsmitgliedern der Militärboote aus der Donau gezogen und nach einigen Tagen den staatlichen Organen der DDR übergeben.
Etwa drei bis vier Tage nach dem Fluchtversuch entdeckte eine Bootspatrouille der Grenztruppeneinheit Komárno einige hundert Meter flussabwärts am ungarischen Ufer eine Wasserleiche. Davon wurden die Dienststellen der ungarischen Grenztruppen in Ostrihom und Győr verständigt, die einen männlichen Toten bargen, dessen Alter auf unter 30 Jahren eingeschätzt wurde. Bis heute ist jedoch nicht sicher, ob es sich dabei um Jens Wenda handelte. Eine weibliche Person wurde in dieser Zeit auf der tschechoslowakischen Donauseite nicht aufgefunden.
Die Überlebende Ricarda F. hatte sich Anfang des Jahres 1990 mit der Bitte um Hilfe bei der Suche nach den Verschollenen Jens und Birgit Wenda an die Staatsanwaltschaft Plauen gewandt. Zur Klärung dieser Vermisstenangelegenheit wurde Ricarda F. an das DDR-Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (MfAA) verwiesen. Nach ihrer Schilderung des Fluchtgeschehens ging die HA Konsularische Angelegenheiten des MfAA davon aus, das Ehepaar Wenda sei beim Durchschwimmen der Donau ertrunken. Das DDR-Generalkonsulat in Bratislava wurde deshalb damit beauftragt, sich an die zuständigen Organe der ČSSR zu wenden und diese um Ermittlungen zu ersuchen. Für eine mögliche Identifizierung wurde von der tschechoslowakischen Seite um detaillierte Informationen über Alter, Größe, Gewicht, besondere Kennzeichen etc. von Jens und Birgit Wenda gebeten. Nach Befragungen von Ricarda F. und Birgit Wendas Vater wurden dies Angaben im Juli 1990 an den Generalstaatsanwalt der DDR, Abteilung Rechtsverkehr übermittelt.
In einem Schreiben der Bezirksstaatsanwaltschaft Bratislava vom 5. April 1990 an den Staatsanwalt des Bezirkes Karl-Marx-Stadt wurde bereits unter Berufung auf die Sachkenntnis des Majors der Grenztruppeneinheit in Komarno, Major Petr Soroka, darauf hingewiesen, dass erfahrungsgemäß Wasserleichen durch die Strömung der Donau an das Ufer der Ungarischen Republik gespült würden und dort nach der vermissten weiblichen Person gesucht werden solle. Doch auch auf weitere Suchmaßnahmen auf der ungarischen Seite blieben ergebnislos.