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Biografisches Handbuch

Martin Burghardt

geboren am 15. Juni 1944 in Kittlitz bei Löbau | ertrunken in der Ostsee im Spätsommer 1970 | Ort des Vorfalls: Ostsee
BildunterschriftDer junge Martin Burghardt
BildbeschreibungPortraitfoto von Martin Burghardt als junger Mann.
BildquellePrivate Unterlagen von Manfred Burghardt, Eisleben.
Quelle: Private Unterlagen von Manfred Burghardt, Eisleben.
Nach einem gescheiterten Fluchtversuch über die Landgrenze, anschließender Haft und vergeblichen Ausreisegesuchen versuchte Martin Burghardt im Sommer 1970, die DDR durch die Ostsee schwimmend zu verlassen. Dabei ist er ertrunken.

Karl Martin Burghardt, Rufname Martin, wurde am 15. Juni 1944 in Kittlitz bei Löbau in Sachsen geboren. Sein Vater gehörte einer in der Lutherstadt Eisleben tief verwurzelten Familie an, wurde aber nach einem erlittenen Gehörschaden im Zweiten Weltkrieg im Wehrersatzamt der Wehrmacht in Löbau eingesetzt, wo er Martins Mutter kennengelernt hat. Der Vater sehnte sich schließlich so sehr nach seiner alten Heimat, dass er zurück nach Eisleben zog. Die zwischenzeitlich geschlossene Ehe wurde 1951 einvernehmlich aufgelöst.

Martin lebte daraufhin mit seiner Mutter und einer Schwester in Kittlitz in einer auch innerhalb der DDR entlegenen Gegend. Seine christliche Bindung – er besuchte die Christenlehre und wurde konfirmiert – wirkte sich nach Aussage seines Bruders wenig nachteilig für ihn aus. Er blieb dem Christentum treu und bekannte sich später dazu, dass sein Glaube in der Jungen Gemeinde vertieft und gefestigt wurde. In Löbau erlernte er zunächst das Maurerhandwerk und arbeitete fünf Jahre lang in dem Beruf. In einem Ausreiseantrag aus dem Jahr 1969 stellte er dazu klar: „Diese praktische Tätigkeit in ihrer Einförmigkeit gab mir keinerlei Befriedigung.“

Im Jahr 1963 verstarb seine Mutter und vererbte ihm das Haus, das sie mit ihm und seiner Schwester bewohnt hatte. Die daraus folgende familiäre Einsamkeit belastete Burghardt offenbar so sehr, dass er dies in seinem späteren Ausreiseantrag erwähnte. Bereits im Herbst 1964 unternahm er eine Reise an die Staatsgrenze der DDR im Raum Berlin, um die dortigen Anlagen mit Hilfe eines Fernglases zu studieren. Hierbei wurde er gestellt, jedoch nach 24 Stunden wieder freigelassen, weil ihm keine Fluchtabsicht nachgewiesen werden konnte.

Von 1965 bis 1967 erwarb Martin Burghardt das Abitur an der Arbeiter- und Bauernfakultät in Halle und erhielt einen Studienplatz der Geophysik an der Bergakademie Freiberg. Ein begehrtes Studienfach, dessen erfolgreicher Abschluss ihm einige berufliche Perspektiven geboten hätte.

Offensichtlich legte er seinen Wunsch, die DDR zu verlassen, seit seiner Reise an die Grenze bei Berlin nicht ab, denn anstatt sein Studium mit Beginn des Wintersemesters am 28. August 1967 anzutreten, reiste er bereits Anfang August in das tschechisch-österreichische Grenzgebiet und unternahm dort seinen ersten Fluchtversuch. Dabei wurde er am 8.  September 1967 früh morgens im Wald dicht an der Grenze der ČSSR zu Österreich festgenommen. Er verblieb zunächst bis zum 2. Oktober in tschechischer Untersuchungshaft, die sich in Dresden weiter bis zum 2. Januar 1968, dem Tag des Prozessbeginns, hinzog. Noch am selben Tag erging der Schuldspruch des Kreisgerichts Dresden, in dem er wegen eines versuchten Passvergehens nach § 8 Abs. 1 und 3 des Passgesetzes und § 43 des Strafgesetzbuches der DDR zu einem Jahr und drei Monaten Haft verurteilt wurde. Unter Anrechnung seiner Untersuchungshaft dauerte diese Haftzeit bis zum 5. Dezember 1968. Auf Antrag seines Bruders wurde dieses Urteil am 1. März 2016 von der Rehabilitierungskammer des Landgerichts Dresden aufgehoben und Martin Burghardt damit posthum rehabilitiert.

Den Hauptteil seiner Haft verbüßte Martin Burghardt in der Strafvollzugsanstalt Bautzen I, dem sogenannten gelben Elend. Er war dort gemeinsam mit mehrfach Vorbestraften und Schwerkriminellen untergebracht und unterlag als Ausreisewilliger zahlreichen disziplinarischen Maßnahmen. Seine zwischenzeitliche Verlegung in das Strafvollzugskommando Riesa von Juni bis August 1968 deutet darauf hin, dass er auch Zwangsarbeit leisten musste.

Die Haft hatte bei Martin Burghardt offensichtlich ihren gewollten Zweck verfehlt. Anstatt sich der ‚sozialistischen Gesetzlichkeit‘ zu unterwerfen, nahm er die Flucht noch stärker in den Blick – vermutlich auch, weil er im Gefängnis Fluchthelfer kennengelernt hatte. Mehrfach bat er im Gefängnis mündlich und schriftlich darum, einen Ausreiseantrag stellen zu können. Auch eine Entlassung in ein anderes Land als die DDR war für ihn vorstellbar. Im Gegensatz zu einem weiteren Verbleib in der DDR: „Nach Verbüßung der mir auferlegten Haftzeit wollte ich nicht wieder dahin entlassen werden, was ich unter Einsatz meines Lebens und Aufgabe meiner Existenz verlassen wollte, also auf das Staatsgebiet der DDR!“ In Briefen an seine Familie in Eisleben trat diese Festigung seines Entschlusses immer deutlicher zutage; wie auch in seinem Ausreiseantrag von 1969: „Nicht mehr die Knechtschaft an materiellen Dingen, nicht mehr sklavisches Hängen an diesem bisschen Leben bestimmen meine Existenz, Momente, die bei dem versuchten illegalen Grenzübertritt vom 8.9.1967 noch vorhanden waren.“

Kurz vor seinem ersten Fluchtversuch hatte er noch das in Kittlitz gemeinsam bewohnte Haus seiner Schwester überschrieben, die es zwischenzeitlich verkauft hatte. Nach seiner Haftstrafe konnte er zwar in dieses Haus zurückkehren, bewohnte dann aber nur noch ein 10,5 qm kleines Zimmer. Nach einer kurzen Zeit als Buchhalter in der Bergquell-Brauerei in Löbau arbeitete er schließlich in Halle wieder als Maurer, einem Beruf, den er bekanntlich nicht mochte, der aber einen deutlich besseren Verdienst versprach, als ihm die Bergquell-Brauerei einbrachte.

Nach der Haft zurück in der DDR und in seinem alten, ungeliebten Brotberuf dachte Martin Burghardt nicht daran, sich mit den Verhältnissen in der DDR zu arrangieren und verfasste am 24. Januar 1969 einen „Antrag auf Aussiedlung (Auswanderung) oder Ausweisung aus dem Staatsgebiet der DDR“. In dem Antrag schilderte er mit großer Offenheit, warum er nicht mehr in der DDR leben wollte. Er beschrieb? sich nicht als Dissident, aber als Andersdenkender und wusste sehr genau, dass schon seine Vorstellung von Bewegungsfreiheit nicht mit einem Leben in der DDR vereinbar war, wie überhaupt ein Leben fernab der ideologischen Linie, wie sie von der DDR vorgegeben war, kaum möglich war, geschweige denn toleriert wurde: „Ich weiß, daß [sic!] außerhalb der DDR für mich die größeren Möglichkeiten liegen. Für mich gibt es keine Doppelgesichtigkeit und Heuchelei. Ich stehe dem entwickelten System des Sozialismus in der DDR gleichgültig gegenüber.“ Wahrscheinlich wollte Burghardt sich hiermit als für die DDR recht nutzlos, aber nicht politisch gefährlich qualifizieren. Wie der Rat des Bezirks Dresden darauf reagieren würde, wenn sich jemand als einfach nur an seiner eigenen freien Lebensführung interessiert zeigt, nahm er gleich vorweg: „Ich möchte meinem Dasein in Freude und Freiwilligkeit dienen und glaube, daß [sic!] die DDR nicht auf mich angewiesen ist und ich unfreiwillig hier werde leben müssen.“ Genau so entschied der Rat des Bezirks Dresden, wie seine Einladung zur Aussprache darüber vom 10. März 1969 zeigt.

Dennoch hielt Martin Burghardt an seinem Ausreisevorhaben fest und beantragte für den Juni 1969 eine Reise nach Leningrad und Tallin. In seiner Familie wird vermutet, dass er diese Reise zur Flucht genutzt hätte, aber auch dieser Antrag wurde am 10. Juni 1969 abgelehnt.

In den Sommermonaten traf sich die Familie Burghardt häufig am Süßen See bei Eisleben, um dort das Wochenende gemeinsam zu verbringen. An diesen Treffen nahm Martin selbstverständlich teil und beeindruckte dabei mit seinen Schwimmfähigkeiten. Er durchschwamm den Süßen See längsseitig innerhalb von vier Stunden zweimal und legte dabei eine Strecke von etwa zehn Kilometern zurück, ohne danach besonders erschöpft zu wirken. Wohl auch deswegen traute er sich eine Flucht über die Ostsee zu.

So reiste er im Sommer 1970 an die Ostsee um sie in Richtung Freiheit zu durchschwimmen. Sein letztes Lebenszeichen stellen zwei Postkarten dar, die er Ende August 1970 aus Dierhagen an eine Freundin in Halle und seinen Vater schickte. Die Karten sind denkbar knapp beschrieben. Martin berichtete, dass das Wetter gut und die Ostsee kalt seien. Offenbar hat er seine Familie und Bekannten über seine konkreten Pläne im Dunkeln gelassen. Kurz nachdem er die Postkarten abgeschickt hatte, muss er sich, mit einem Neoprenanzug bekleidet, in die Ostsee begeben haben. Es ist aufgrund seines späteren Fundortes und seiner letzten Postkarten davon auszugehen, dass er vom Gebiet des Darß aus versucht hat, die dänische Halbinsel Falster zu erreichen. Seine Leiche wurde am 15. September 1970 am Ostseestrand bei Sorthat, damals zur Gemeinde Hasle auf Bornholm gehörend, geborgen und bereits in Dänemark identifiziert.

Das Volkspolizeikreisamt Eisleben wurde bereits am 16. September über den Fund unterrichtet. Kurz darauf wurde Martin Burghardts Vater von einem Uniformierten der Volkspolizei zum Tod seines Sohnes befragt und vor die Wahl gestellt, die Leiche seines Sohnes überführen oder in Dänemark bestatten zu lassen. Die Überführung der Leiche wurde mit Vermittlung durch Scandinavian Airlines dann privat organisiert und bezahlt. Martins Vater hat den tragischen Tod seines Sohnes nie verwunden. In seiner Familie wird bis heute nicht davon ausgegangen, dass er zur Flucht angestiftet worden ist. Sein Bruder beschreibt ihn als einen Suchenden, der einen eigenen Weg für sich finden wollte. Da die DDR ihm diese Bewegungsfreiheit nicht zugestehen wollte, sah er für sich keinen anderen Weg, als die DDR trotz des geltenden Verbots zu verlassen und bezahlte dafür mit seinem Leben.


Biografie von Martin Burghardt, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/329-martin-burghardt/, Letzter Zugriff: 21.11.2024