Wegen Mängeln an den Kraftfahrzeugen der Kompanie rief der für technische Angelegenheiten zuständige Major Besser vom 3. Grenzbataillon den für die Instandhaltung des Fuhrparks der 11. Grenzkompanie zuständigen Stabsfeldwebel Hans Neuber an. Neuber wies die Kritik an seiner Tätigkeit zurück und erklärte, die aufgetretenen Pannen seien auf den schlechten Zustand der Fahrzeuge zurückzuführen. Major Besser befahl daraufhin Stabsfeldwebel Neuber, sich am 1. Februar 1977 um 18.30 Uhr zu einer persönlichen Besprechung im Stab des 3. Grenzbataillons in Kaltennordheim einzufinden. Im Verlauf dieser heftig geführten „Aussprache” erteilte Major Besser dem Stabsfeldwebel einen disziplinarischen Verweis.
Hans Neuber kehrte gegen 19.30 Uhr nach Erbenhausen zurück und trat den ihm befohlenen Dienst als Standortstreife an. Am folgenden Morgen entdeckte ein Gefreiter gegen 9.45 Uhr Hans Neuber, der mit einem Einschuss an der rechten Schläfenseite tot auf seinem Bett lag. Die mit der Untersuchung des Todesfalls befasste Spezialkommission, bestehend aus MfS-Leuten der Abteilung IX der Bezirksverwaltung Suhl, dem Militärstaatsanwalt und einer Kommission des Grenzkommandos Süd, kam zu dem Ergebnis, „die Ursachen der Selbsttötung” Neubers lägen in seinem „ausgesprochen sensiblen Charakter”. Er habe an einer allgemeinen Nervosität gelitten. Der Militärarzt verordnete ihm deswegen Anfang Januar 1977 einen prophylaktischen zweiwöchigen Ferienaufenthalt bei seiner Ehefrau. Die Untersuchungskommission kam zu dem Ergebnis, der erteilte disziplinarische Verweis sei berechtigt und in sachlicher Form erfolgt. Er habe Stabsfeldwebel Neuber dennoch sehr stark beschäftigt und sei die Ursache seines Suizids, der eine Affekthandlung darstelle. „Weitere Ursachen konnten nicht ermittelt werden.” Die Untersuchungskommission beurteilte Neubers Selbsttötung „als völlig grundlos”.