Manfred Viktor Smolka kam als Sohn eines Handelskaufmanns in Ratibor zur Welt. Sein Vater fiel 1943 im Krieg. Als 14-Jähriger floh Smolka mit seiner Mutter und seinen Geschwistern vor der heranrückenden Roten Armee aus Oberschlesien. Die Familie ließ sich in Hohenleben nieder. Manfred Smolka arbeitete dort von 1945 bis 1947 als Gelegenheits- und Landarbeiter, um zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen. Seit 1948 gehörte er der SED an und meldete sich, einer Parteiempfehlung folgend, noch im gleichen Jahr freiwillig zur Volkspolizei. Nach einer Grundausbildung, die er in Greiz absolvierte, wurde er zur Grenzpolizei versetzt. Dort durchlief er 1949/50 einen Unterführerlehrgang, 1950/51 einen Lehrgang für Politoffiziere und besuchte schließlich 1956/57 die Offiziersschule. Danach übernahm er als Oberleutnant das Kommando über die Stabskompanie der Grenzpolizeibereitschaft Zschachenmühle. Manfred Smolka wohnte mit seiner Familie in Titschendorf nahe der bayerischen Grenze am Rande des Thüringer Schiefergebirges. Der Thüringer Wald ermöglichte dem leidenschaftlichen Jäger in seiner Freizeit alles, was des Waidmanns Herz begehrt.
Am 17. Juni 1958, dem fünften Jahrestag des Volksaufstandes gegen die SED-Diktatur, sollte Smolka seine Einheit zur verschärften Grenzsicherung einsetzen. Er führte diesen Befehl jedoch nicht anordnungsgemäß aus und ließ zu, dass mehrere Bauern auf ihren Feldern an der Grenze arbeiteten. Ein Vorgesetzter kritisierte Smolka deswegen vor versammelter Mannschaft. Smolka reagierte darauf mit einem Wutausbruch. Er riss sich seinen Koppel und die Uniformjacke vom Leib, warf sie dem Vorgesetzten vor die Füße und erklärte, er betrachte sich als entlassen. Das Kommando der Grenzpolizei verfügte daraufhin seine Absetzung als Kompaniechef und seine Degradierung zum Feldwebel. Nach dem Abschluss der disziplinarischen Untersuchung entließ die Grenzpolizei Manfred Smolka am 31. Oktober 1958 wegen Dienstverletzungen, Unbelehrbarkeit und Nichteignung. Die SED versetzte ihn wegen „parteischädlichem Verhalten” in den Kandidatenstatuts zurück, der Rat des Kreises entzog ihm den Jagdschein.
In der Nacht vom 14. auf den 15. November 1958 flüchtete Manfred Smolka über die Grenze nach Bayern. Nach seinem Aufnahmeverfahren kam Smolka in Peisel bei Gummersbach unter und arbeitete als Kraftfahrer. Am 22. August 1959 wollte er mit Hilfe eines befreundeten Grenzpolizisten auch seine Frau und seine Tochter in den Westen holen.
Nach zahllosen Vernehmungen und unter Druck unterschrieb Manfred Smolka schließlich ein Geständnis. Er habe versucht, als Spion des amerikanischen Militärgeheimdienstes eine neu entwickelte Gasmaske der NVA zu besorgen und militärische Geheimnisse verraten. Am 4. Januar 1960 schickte der Chef der MfS-Untersuchungsabteilung HA IX/6, Oberstleutnant Willy Neumann, Staatssicherheitsminister Erich Mielke einen „Vorschlag für die Durchführung eines Prozesses gegen einen republikflüchtigen Offizier der Deutschen Grenzpolizei wegen Spionagetätigkeit”. Neumann schlug vor, „aus erzieherischen Gründen gegen Smolka die Todesstrafe zu verhängen”. Erich Mielke zeichnete am 4. März mit „Einverstanden” gegen. Auf der Grundlage des MfS-Abschlussberichtes über Smolkas Vernehmungen verfasste die Staatsanwaltschaft Erfurt ihre Anklage wegen Militärspionage. Staatsanwalt Sobisch teilte am 19. März 1960 der Abteilung Staats- und Rechtsfragen im SED-Zentralkomitee mit, es sei wegen der Schwere und des Umfangs des Verrats, der den „Kriegsvorbereitungen der Imperialisten bewußt Vorschub” leistete, „vorgesehen, die Todesstrafe zu beantragen. Wir sind der Meinung, daß die Todesstrafe nicht vollstreckt werden sollte und bitten nach Rechtskraft des Urteils nochmals um weitere Entscheidung”. Die Abstimmung darüber, wie weiter zu verfahren sei, erfolgte durch Rücksprache zwischen Justizministerin Hilde Benjamin und dem damaligen ZK-Sekretär für Sicherheitsfragen Erich Honecker.
In einem Schauprozess, der vor ausgewählten Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes, Offizieren der Grenzpolizei und der NVA in Erfurt stattfand, forderte Staatsanwalt Paul Wieseler in seiner Anklageschrift, gegen Manfred Smolka die Todesstrafe zu verhängen. In seiner Verteidigungsrede bestritt Smolka die gegen ihn erhobenen Spionagevorwürfe und widerrief seine Aussagen beim MfS in Berlin. Das Bezirksgericht Erfurt verurteilte ihn dennoch am 5. Mai 1960 zum Tode. Seine Berufung vom 6. Mai 1960 blieb erfolglos. DDR-Präsident Wilhelm Pieck lehnte Smolkas Gnadengesuch ab. Manfred Smolka starb am 12. Juli 1960 im Alter von 29 Jahren in Leipzig unter dem Fallbeil. In seinem Abschiedsbrief, den die Angehörigen erst nach dem Ende der DDR aus den Stasiunterlagen erhielten, schrieb er: „Meine liebe gute Muttel, liebe Geschwister, liebe Frau und mein liebes Kind! Soeben habe ich erfahren, dass mein Todesurteil vollstreckt wird, ich habe nur noch wenige Minuten zu leben. […] Schade, dass ich nicht noch einmal einige Zeilen von euch empfangen durfte und überhaupt nicht weiß, wie es euch geht. […] Meine liebe Frau, wir sind getrennt für alle Zeiten des irdischen Daseins, verzeihe mir, wenn ich dich mal betrübt habe. Die Größe eines Menschen liegt in der Verzeihung, die er spenden kann, und Verzeihung ist das Schönste, was das Menschenherz uns gibt.”
Der Minister für Staatssicherheit ließ durch Befehl 357/60 vom 18. Juli 1960 das Todesurteil und seine Vollstreckung in allen MfS-Diensteinheiten bekanntgeben, „um alle Mitarbeiter des Ministeriums so zu erziehen, daß sie den Verrat hassen und als Tschekisten wirklich an der Überwindung politisch-moralischer Mängel und Schwächen ernsthaften arbeiten”.
Das Bezirksgericht Erfurt verurteilte Waltraud Smolka zu einer Haftstrafe von vier Jahren. Nach ihrer Haftentlassung wandte sich Waltraud Smolka im Dezember 1964 an den Staatsanwalt im Bezirk Gera und fragte nach dem Verbleib ihres Mannes. Sie habe während ihrer Haftzeit gehört, er sei zum Tode verurteilt worden, eine schriftliche Bestätigung darüber habe sie jedoch nicht erhalten. Man habe ihr während des Strafvollzugs in der Frauenhaftanstalt Hoheneck die persönlichen Sachen ihres Mannes, Ehering, Uhr und Wäsche zugestellt. Sie bitte um Auskunft, ob eine Vollstreckung der Todesstrafe erfolgt sei und wenn ja, wo sich das Grab ihres Mannes befinde. Die Staatsanwaltschaft Gera leitete die Anfrage nach Erfurt weiter. Die Staatsanwaltschaft Erfurt schrieb am 29. Dezember 1964 an die Generalstaatsanwaltschaft nach Berlin, die Strafsache Smolka sei zentral ermittelt worden, „eine Benachrichtigung der Ehefrau über den Ausgang des Verfahrens und die Vollstreckung des Urteils ist von der hiesigen Dienststelle nicht erfolgt. Nach Angaben des sachbearbeitenden Staatsanwaltes hat sich das Ihre Dienststelle vorbehalten.” Die Staatsanwaltschaft Erfurt bitte deswegen um Mitteilung, ob sie Frau Smolka vom Ausgang des Verfahrens unterrichten solle. Am 26. August 1965 wandte sich Waltraud Smolka selbst an den DDR-Generalstaatsanwalt und forderte eine umgehende Beantwortung ihrer Anfrage, die bis dahin nicht erfolgt war. Es sei ihr noch immer unverständlich, dass „dieses Urteil ausgeführt wurde. Sollte es doch zutreffen, dann fordere ich sofort eine amtliche Todesurkunde.” Am 27. September 1965 schickte Staatsanwalt Juch aus Berlin dem „Genossen Benndorf”, Abteilung IA der Bezirksstaatsanwaltschaft Gera, die Sterbeurkunde Manfred Smolkas und bat ihn, diese Frau Smolka zu übergeben, „wobei Einzelheiten des Verbrechens in der Aussprache nicht darzulegen sind”. Staatsanwalt Benndorf lud Waltraud Smolka am 15. Oktober 1965 in seine Dienststelle und übergab ihr die Sterbeurkunde. „Frau Smolka vertrat den Standpunkt, daß die Verurteilung ihres Mannes zum Tode und die Vollstreckung des Urteils ein Racheakt sei und abschreckendes Beispiel sein sollte.” Nach der Wiedervereinigung wurden die Urteile gegen Waltraud und Manfred Smolka als Unrechtsurteile aufgehoben. Smolkas Verräter Fritz Renn erhielt eine Bewährungsstrafe, auch der ehemalige DDR-Staatsanwalt Paul Wieseler, der das Plädoyer für Smolkas Todesstrafe hielt, wurde wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung und Totschlag zu einer Bewährungsstrafe von zehn Moanten verurteilt. Smolkas Witwe verklagte 1998 die SED-Nachfolgepartei PDS vor dem Berliner Landgericht erfolglos auf Schadensersatz.