Zu den zwischen dem 4. und 15. September 1950 verhafteten 13 Volkspolizisten des Grenzpostens Kietz an der Elbe gehörte auch Wachtmeister Horst Schwieger. Auch er soll nach MfS-Unterlagen einer „faschistischen Untergrundorganisation“ angehört und vom Kommando Kietz aus politische Zersetzung in der Volkspolizeibereitschaft organisiert haben. Die Information über die angebliche Untergrundorganisation stammte von einem Stasi-Informanten: „Dem Verbindungsoffizier der Grenzbereitschaft Eldena wurde von ‚Kirche‘ gemeldet, daß die Vp.-Angestellten Roth, Wrona, Krause und Schwieger sich in der Nacht vom 4. zum 5.9.1950 zum Westen absetzen wollten.“ Die Wachtmeister Egon Roth und Horst Schwieger sollen die Anführer der Gruppe gewesen sein.
Horst Schwieger wuchs als Sohn eines Handwerkers auf. Nach der Flucht aus Pommern arbeitete er in der Sowjetischen Besatzungszone als Land- und Straßenbauarbeiter. Dann meldete er sich zur Volkspolizei und diente seit 1949 als Wachtmeister beim Kommando Kietz/Elbe bei Eldena. In seiner Einheit leitete er die FDJ-Gruppe. Der DDR-Staatssicherheitsdienst lieferte Schwieger am 18. September 1950 der sowjetischen Militärjustiz – nach MfS-Schreibweise „den Freunden“ – aus, die ihn am 20. Dezember 1950 in Schwerin gemeinsam mit seinen Kameraden Gerhardt Hinze, Egon Roth, Werner Wendt und Walter Wrona zum Tode verurteilte. Der Gruppe wurden antisowjetische Tätigkeit, Spionage, Vorbereitung eines Aufstands und die Mitgliedschaft in einer konterrevolutionären Organisation vorgeworfen. Horst Schwieger wurde am 18. April 1951 in Moskau erschossen. Die Militärstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation rehabilitierte ihn am 20. Dezember 2001.