Der in Gera geborene Alfred Kurt Löber war von Beruf Maschinenschlosser. Seit 1939 gehörte er der NSDAP an. Im Jahre 1943 heiratete er. Kurz vor Beendigung des Krieges kehrte er nach einer Verwundung aus einem Lazarett in Küstritz nach Hause zurück. Er arbeitete dann etwa drei Jahre als Kraftfahrer in Gera, kurzzeitig auch beim dortigen Landratsamt. Im Sommer 1948 zog er nach Frankfurt am Main, wo er eine Beschäftigung im Bahnausbesserungswerk erhielt. Nebenbei bezog er ein zusätzliches Einkommen als Teilhaber eines Lebensmittelgeschäfts. Im April 1952 kehrte Kurt Löber nach Thüringen zurück, fand aber in Gera keine Arbeitsstelle. Seine Frau beklagte „Heimlichkeiten“ seinerseits, da er sie nicht genügend über seine „Geschäfte“ informierte, zu denen auch Schmuggeltouren über die innerdeutsche Grenze gehörten. Seit dem Sommer 1952 soll er nach Angaben seiner Frau dreimal seine Schwester in West-Berlin besucht haben, zumindest behauptete er das. Am 20. Dezember verließ Löber mit der gleichen Begründung das Haus. Tatsächlich versuchte er aber, zusammen mit dem 13-jährigen Dietmar S. und einem dritten Mann die Grenze nach Bayern zu überschreiten. Beim Grenzübertritt entdeckten DDR-Grenzpolizisten Löber und Dietmar S., denen aber die Flucht gelang. In Bayern trennten sich beide für drei Tage, Löber fuhr weiter nach Bamberg. Für den 23. Dezember verabredeten sie den gemeinsamen Rückweg über die Grenze.
Ermittlungen nach dem Ende der DDR ergaben, dass der Gefreite Helmut Br. und sein Posten Berhard B. vom DDR-Grenzpolizeikommando Brennersgrün am 24. Dezember 1952 gegen 8 Uhr im Schnee eine Skispur und eine Fußspur entdeckten, die aus Bayern über die innerdeutsche Grenze verliefen. Nach längerer Verfolgung der Spuren durch das Sperrgebiet sahen sie die Verursacher der Spur vor sich. Es handelte sich um Kurt Löber und den 13-jährigen Dietmar S., die in einer Waldschneise auf Skiern und zu Fuß unterwegs waren und Schmuggelwaren mitführten. Die Grenzpolizisten forderten sie auf stehenzubleiben. Während Dietmar S. dieser Aufforderung sofort nachkam, versuchte Löber, ins dichte Unterholz zu entkommen. Nach mehreren Warnschüssen schoss einer der Polizisten aus einer Entfernung von etwa 100 Metern gezielt mit seinem Karabiner auf Löber. Die Kugel traf den Flüchtenden im Bereich der Wirbelsäule in den Rücken und führte zu seinem sofortigen Tod. Die DDR-Grenzpolizei bezeichnete Löber hernach als „ständigen Schieber“. In seinem Rucksack und weiteren mitgeführten Taschen befanden sich 110 Tafeln Schokolade, 1 200 amerikanische Zigaretten und andere Genussmittel sowie Kleidungsstücke. Außerdem trug Löber sowohl einen DDR- als auch einen westdeutschen Personalausweis bei sich.
Die damals durchgeführte Untersuchung des VP-Kreisamtes Lobenstein kam zu dem Ergebnis, dass die beteiligten Grenzpolizisten „rechtmäßig in der Anwendung der Schußwaffe gemäß Instruktionen der Deutschen Grenzpolizei“ gehandelt hätten. Da Löber auf Skiern unterwegs war, habe seine Flucht nicht mit anderen Mitteln verhindert werden können.
Der Schütze Bernhard B. verstarb 1974. Das Ermittlungsverfahren gegen seinen Postenführer, das die Staatsanwaltschaft bei dem Landesgericht Berlin führte, wurde 1994 eingestellt, da seine Aussage, mit dem Befehl, Bernhard B. solle gezielt schießen, „keinesfalls einen tödlichen Zielschuß gemeint zu haben“, nicht zu widerlegen war.