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Biografisches Handbuch

Walter Bödewig

geboren am 7. November 1938 in Bad Frankenhausen/Kyffhäuser | erschossen am 24. Juni 1959 | Ort des Vorfalls: Bahnübergang Badersleben (Sachsen-Anhalt)
Als überzeugtes SED-Mitglied erklärte sich Walter Bödewig zum Dienst bei der Deutschen Grenzpolizei in der Grenzbrigade Halberstadt bereit. Bei der Festnahme eines angetrunkenen und gewalttätigen Gefreiten seiner Einheit erlitt Bödewig eine tödliche Schussverletzung.

Walter Bödewig gehörte seit November 1956 der Volkspolizei an. Als überzeugtes SED-Mitglied erklärte er sich zum Dienst bei der Deutschen Grenzpolizei in der Grenzbrigade Halberstadt bereit. Bei der Festnahme eines angetrunkenen und gewalttätigen Gefreiten seiner Einheit kam Bödewig ums Leben.

Während eines Streits zwischen dem Gefreiten Herbert L. von der 22. Grenzbereitschaft Dedeleben, seiner Verlobten und deren Eltern zog L. am späten Abend des 23. Juni 1959 plötzlich eine Pistole. L. war angetrunken und eifersüchtig. Er sagte zum weiteren Geschehen später aus, er habe seine Verlobte und deren Eltern und dann sich selbst erschießen wollen. Er führte das Vorhaben jedoch nicht aus, da er Gewissensbisse bekam. Die Mutter der Verlobten verwies ihn des Hauses und rief den Volkspolizei-Abschnittsbevollmächtigten der Ortschaft Badersleben zu Hilfe, der L. vorläufig festnahm und die Kompanie Dedeleben telefonisch von dem Vorfall unterrichtete. Er führte danach L. auf der Straße in Richtung Dedeleben. Am Bahnübergang Badersleben kamen ihnen der Stabsgefreite Peter G. und der Soldat Walter B. entgegen, die den Auftrag hatten, L. in die Dienststelle zu bringen. Dieser wehrte sich und musste zum Weitergehen gezwungen werden. Unterdessen wurde in der Kaserne festgestellt, dass in der Waffenkammer eine Pistole und zwei Magazine mit je sieben Patronen fehlten. Daraufhin kommandierte der diensthabende Offizier drei weitere Grenzpolizisten zur Verstärkung der Festnahmegruppe ab, darunter auch Walter Bödewig, der sich freiwillig gemeldet hatte. Die Verstärkung erreichte die Festnahmegruppe gegen 0.40 Uhr. Kurz darauf zog der Festgenommene plötzlich eine Pistole, die er unter seiner Jacke trug, um sich selbst zu erschießen. Er traf sich aber nur in der Schultergegend. Die ihn abführenden Grenzpolizisten sprangen nach dem Schuss sofort in Deckung und eröffneten ihrerseits das Feuer auf L., da sie in der Dunkelheit glaubten, der Schuss sei auf sie abgegeben worden. Insgesamt fielen 25 Schüsse, von denen fünf trafen und L. schwer verletzten. Unteroffizier Bödewig forderte Herbert L. mehrmals auf, die Waffe wegzuwerfen. Dann sprang er als Erster aus der Deckung und lief zu dem am Boden liegenden L. Als er sich über ihn beugte, fiel ein weiterer Schuss, der Bödewig in den Rücken traf. Diesen Schuss hatte – wie spätere Ermittlungen ergaben – ein Soldat der Festnahmegruppe abgegeben, um seinem Unteroffizier Feuerschutz zu geben. Unteroffizier Bödewig war sofort tot.

Walter Bödewigs Bestattung erfolgte mit militärischem Zeremoniell. Das Bezirksgericht Magdeburg verurteilte Herbert L. am 22. April 1960 wegen unbefugten Waffenbesitzes zu einer einjährigen Gefängnisstrafe.


Biografie von Walter Bödewig, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/251-walter-boedewig/, Letzter Zugriff: 29.03.2024