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Biografisches Handbuch

Leo Hoffmann

geboren am 25. August 1941 in Teistungen | getötet durch Splitterminen am 14. November 1972 | Ort des Vorfalls: bei Teistungen, etwa 800 Meter nordöstlich der Straße Teistungen (Thüringen) – Duderstadt (Niedersachsen)
Weil er es in der DDR nicht mehr aushielt und im Westen ein neues Leben beginnen wollte, machte sich Leo Hoffmann an einem Novemberabend von Teistungen aus auf den Weg zur DDR-Grenze. Er kam bis zum letzten Zaun auf DDR-Gebiet. Dort stoppten Selbstschussanlagen seine Flucht.

Johannes-Leo Hoffmann kam 1941 in Teistungen, einer Gemeinde im thüringischen Eichsfeld, als Sohn einer Arbeiterfamilie zur Welt. Er beendete die Grundschule mit dem Abschluss der 7. Klasse und ging anschließend in die Lehre als Sattler und Polsterer. Kurz nach Abschluss der Lehrzeit meldete er sich freiwillig zur Nationalen Volksarmee und diente von 1959 bis 1961 in Oranienburg, zuletzt im Rang eines Gefreiten. Danach arbeitete er fünf Jahre für die Deutsche Volkspolizei als Kraftfahrer und Verkehrspolizist in der Kreisstadt Worbis. Offenbar gefiel ihm diese Tätigkeit nicht. Er wechselte danach mehrfach seine Arbeitsstellen und geriet 1970 „wegen Widerstands gegen staatliche Maßnahmen“ mit den DDR-Gesetzen in Konflikt. Zuletzt arbeitete Hoffmann beim VEB Molkereikombinat Mühlhausen, im Betriebsteil Worbis.

Am frühen Abend des 14. November 1972 besuchte Leo Hoffmann eine Gaststätte in Teistungen. Dort kaufte er Zigaretten, trank Cola und unterhielt sich mit dem Wirt. Dabei machte er einen ruhigen Eindruck. Gegen 19.10 Uhr verließ er die Gaststätte wieder und machte sich auf den Weg zur nahe gelegenen Grenze. Über die Mauer der „Teistungenburg“, einem früheren Zisterzienserinnenkloster, gelangte er in die 500-Meter-Sperrzone. Als er den zweiten Grenzzaun überklettern wollte, löste er zwei Selbstschussanlagen aus. Die Stahlsplitter der Minen durchsiebten seinen Körper. Die Grenzanlagen waren, was Hoffmann nicht wissen konnte, an dieser Stelle erst kurz zuvor mit Splitterminen(SM-70) bestückt worden.

Auf der Westseite nahmen um 20.05 Uhr Beamte des Zollgrenzdienstes auf dem Pferdeberg zwei Detonationen an der Grenze und drei Minuten später drei Leuchtkugeln über DDR-Gebiet wahr. Sie eilten zum Ort des Geschehens und beobachteten gegen 20.20 Uhr das Eintreffen eines Suchkommandos der DDR-Grenztruppen aus Richtung Teistungen. Dort sahen sie im Licht der Handscheinwerfer des NVA-Suchtrupps jenseits des Doppelzaunes eine auf dem Boden liegende Person, die die entblößten Beine angewinkelt hielt, jedoch keine Schmerzensäußerungen von sich gab. Ein Grenzsoldat rief der Person zu „Bleib liegen, Mensch“. Dann leisteten mehrere Grenzsoldaten dem Verletzten Erste Hilfe, legten ihn auf eine Trage und brachten ihn gegen 20.45 Uhr zu einem weiter abseits stehenden Fahrzeug.

Aus DDR-Überlieferungen geht hervor, dass der Verletzte zunächst mit einem Pritschenwagen zum Kompaniestandort gebracht wurde und erst nachdem man dort festgestellt hatte, dass er nicht hinreichend medizinisch versorgt werden konnte, in das Elisabeth-Krankenhaus nach Worbis. Als das Sanitätsfahrzeug dort gegen 21.20 Uhr ankam, lebte Leo Hoffmann nicht mehr.

Eine Krankenschwester sagte bei ihrer Zeugenvernehmung im Jahr 1991 aus, sie sei vom Anblick des Toten so erschüttert gewesen, dass sie die Begleitsoldaten angeschrien habe: „Ihr verdammten Schweine, warum müßt ihr denn den so zurichten?“ Sie hatte damals angenommen, dass „mindestens mehrere Magazine“ auf den Mann abgefeuert worden seien. Erst der hinzugekommene Chefarzt Dr. S. habe sie darauf hingewiesen, dass die Verletzungen von Selbstschussanlagen stammten. Nach Aussage der Krankenschwester sagte der Arzt angesichts des von fast 80 Splittern zerfetzten Körpers: „Man müßte jetzt ein Foto machen und dieses nach Salzgitter schicken.“ Allerdings habe kein Fotoapparat zur Verfügung gestanden. Noch in der Nacht erschien ein Staatsanwalt im Krankenhaus und bedrohte die Krankenschwester wegen ihrer Äußerungen im Untersuchungszimmer. Er wies sie mehrfach auf ihre Schweigepflicht hin. Sie müsse mit einer Haftstrafe rechnen, wenn sie diese nicht einhalte. Die Staatsmacht hätte den längeren Atem. Später habe sie den Chefarzt noch brüllen hören: „Mit mir machen Sie das nicht. Ich verweigere die Unterschrift.“ Sie nahm an, dass es dabei um das Ausfüllen des Totenscheins gegangen sei. Der Arzt habe ursprünglich den „Tod durch Splitterverletzungen einer Granate“ bescheinigt. Der Arzt konnte nach der Wiedervereinigung nicht mehr befragt werden, da er bereits verstorben war. Auf dem überlieferten, von ihm unterschriebenen Totenschein ist „Tod durch stumpfe Gewalt“ eingetragen. Die Obduktion führte das Institut für gerichtliche Medizin und Kriminalistik der Jenaer Universität durch. Die Diagnose lautete: „typische Explosionsverletzungen“ und in deren Folge als Todesursache „äußere Verblutungen“. Alkohol konnte im Blut des Toten nicht festgestellt werden.

Hoffmanns Ehefrau und seine beiden 1965 und 1967 geborenen Töchter stellten 1991 Wiedergutmachungsanträge als „Opfer des stalinistischen Systems“. Frau Hoffmann erklärte darin: „Der Tod meines Mannes war kein Unfall. Er wollte in den Westen fliehen, weil er, wie er mir ständig sagte, unter dieser SED-Herrschaft nicht mehr leben konnte. Er wollte in die Freiheit und uns dann nachholen, um mit uns ein neues Leben beginnen zu können. Auf meine Bedenken sagte er mir stets, daß er den Grenzabschnitt genau kenne und unversehrt in den Westen gelangen werde. Die Flucht war also lange geplant. Leider hat er nicht damit gerechnet, daß der Grenzabschnitt so vermint war, daß ein unversehrtes Durchkommen kaum möglich war.“ Nach Angaben von Frau Hoffmann verweigerte der Teistunger Pfarrer die kirchliche Beerdigung ihres Mannes mit der Begründung, er habe nicht regelmäßig den Gottesdienst besucht. Ihrer Meinung nach habe aber vielmehr das MfS die kirchliche Beerdigung untersagt, um im Heimatort der Familie kein Aufsehen zu erregen. „Die Kirchengemeinde sollte also keine Gelegenheit haben, ihre Anteilnahme zu bekunden. Mein Mann mußte in Leinefelde beigesetzt werden, obwohl ich und seine Eltern ihm in seinem Geburtsort die letzte Ruhestätte geben wollten. In Leinefelde war der Pfarrer sofort bereit, die kirchliche Beerdigung zu vollziehen.“

Nachdem auch westliche Behörden vom dem Todesfall erfuhren, prüfte das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, „ob außer der Protesterklärung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen ein Protestfernschreiben des Kommandeurs des Grenzschutzkommandos Nord in Hannover an den zuständigen General der NVA gerichtet werden sollte“. Da sich der Vorfall jedoch ausschließlich auf dem Territorium der DDR ohne Verletzung des Bundesgebiets abgespielt hatte, entschied Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher, „daß ein derartiger Protest unterbleiben solle“.

Nach langwierigen Ermittlungen erhob die Staatsanwaltschaft Erfurt am 10. März 2000 Anklage gegen Peter Helmut L., den für die Anbringung der Splitterminen verantwortlichen Zugführer einer Pioniereinheit. Das Landgericht Mühlhausen verurteilte ihn am 12. März 2001 wegen zweifachen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das zweite Opfer der unter seinem Kommando installierten Todesautomaten, der NVA-Soldat André Rößler, kam am 9. September 1976 ebenfalls im Grenzabschnitt bei Teistungen ums Leben.


Biografie von Leo Hoffmann, Biografisches Handbuch "Eiserner Vorhang" https://todesopfer.eiserner-vorhang.de/article/193-leo-hoffmann/, Letzter Zugriff: 20.04.2024